Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.de/ so zu Behauptung der Praetension dienen / angeführet/ folgends hat man die Exceptiones, oder die Beantwortung solcher Gründe, öffters auch die Repliques, mit welchen die Praetendenten des Gegentheils Exceptiones elidiren oder vernichten wollen/ vorgestellet; und letzlich den Erfolg oder itzigen Zustand kürtzlich angemercket. Zu mehrer Erleuterung sind auch hin und wieder einige genealogische Tabellen inseriret/ darinnen jedoch nicht allemahl die gantze Familie / sondern nur die bey der Praetension vorkommende und zur Historie nöthige Persohnen aufgeführet; Alles und jedes aber ist aus denen überall mit Fleiß allegirten Actis publa Deductionibus, Historicis, und andern Scribenten genommen worden. In Ragirung der Praetensionen hat man eben keine Ordnung halten können; ausser daß man gemeiniglich bey Geographischen Situation der Oerter geblieben/ oder diejenige zusammen gesetzet/ die ob connexitatem causae einige Verwandniß haben. Die hohen Potentzen aber / welche die Praetensiones haben/ oder denen sie zugeschrieben werden/ sind in 6. Classes getheilet/ u. ist von jeder Classe in einem besondern Buche tractiret worden; In der ersten Classe sind die Praetensiones des Käysers/ oder des H. R. Reichs; in der andern die Praetensiones der itzo in Europa regierenden Könige; in der dritten Classe die Praetensiones der Geistlichen/ als des Pabstes/ der Ertz-Bischöffe/ Bischöffe/ Aebte / Aebtissinnen und Praelaten; in der vierdten die Praetensiones der Weltlichen Chur- und Fürstl. Häuser; in der fünfften die Praetensiones der Freyen Republiquen und Reichs-Städte / und in der sechsten die Praetensiones und Streitigkeiten der Gräfflichen Häuser enthalten. Zu Vermeidung des Ranges aber sind die hohen Praetendenten in jeder Classe nach dem Alphabeth gesetzet worden. Weil aber, wie offt erwehnet/ dieses Werck aus keinen Archivis, sondern nur aus denen in Druck und zu handen gekommenen Actis publ. Informationibus, Deductionibus, Historicis und andern Scribenten extrahiret und colligiret worden; so begehret man dasjenige, so angeführet/ durchgehends weiter nicht zu gewähren/ als daß man denen vor Augen gehabten Schrifften und Nachrichten treulich/ und ohne die allergeringste Passion/ gefolget. Was aber das Haupt-Werck betrifft/ lässet man solches auf angezielter Scriptorum und Actorum fidem & pondus lediglich ankommen. Wie man denn auch gäntzlich entschlossen/ mit keinem ins künfftige super validitate praetensionum, aut veritate factorum zu controvertiren/ oder in Schrifften sich einzulassen. Die Schreib-Art betreffend/ so hat man mehr auf die Realia, als auf die Nettigkeit des Styli gesehen/ und da öffters die selbst eigene Worte derer Deductionum beybehalten worden/ so wird der geneigte Leser sich nicht wundern/ wann der Stylus öffters discrepiret. Solte aber dennoch ein iniquus Censor deshalb etwas zu tadeln suchen/ wird er sich bescheiden/ quod reprehendere facilius sit, quam imitari. Ubrigens ist annoch zu erinnern/ daß das Manuscript von diesem Werck über 2. Jahr aus des Autoris Händen gewesen/ dahero ein und anders/ so seit der Zeit sich entweder geändert/ oder davon weitere Nachricht herausgekommen/ demselben wegen Abwesenheit nicht füglich inseriret werden können. Inzwischen werden diejenigen/ so einige nähere Nachrichten von diesen und andern Praetensionen in Händen haben möchten/ nach Standes-Gebühr ersuchet/ entweder dem Autori, oder denen Verlegern solche gütigst zu communiciren, und sich dadurch selbige so wohl als das Publicum zu verbinden. Schließlichen empfiehlet man sich des geneigten Lesers Gunst/ und bittet die etwa eingeschlichene Druckfehler/ weil man wegen Abgelegenheit des Ortes die Correctur selber nicht verrichten können/ bestens zu entschuldigen. de/ so zu Behauptung der Praetension dienen / angeführet/ folgends hat man die Exceptiones, oder die Beantwortung solcher Gründe, öffters auch die Repliques, mit welchen die Praetendenten des Gegentheils Exceptiones elidiren oder vernichten wollen/ vorgestellet; und letzlich den Erfolg oder itzigen Zustand kürtzlich angemercket. Zu mehrer Erleuterung sind auch hin und wieder einige genealogische Tabellen inseriret/ darinnen jedoch nicht allemahl die gantze Familie / sondern nur die bey der Praetension vorkommende und zur Historie nöthige Persohnen aufgeführet; Alles und jedes aber ist aus denen überall mit Fleiß allegirten Actis publa Deductionibus, Historicis, und andern Scribenten genommen worden. In Ragirung der Praetensionen hat man eben keine Ordnung halten können; ausser daß man gemeiniglich bey Geographischen Situation der Oerter geblieben/ oder diejenige zusammen gesetzet/ die ob connexitatem causae einige Verwandniß haben. Die hohen Potentzen aber / welche die Praetensiones haben/ oder denen sie zugeschrieben werden/ sind in 6. Classes getheilet/ u. ist von jeder Classe in einem besondern Buche tractiret worden; In der ersten Classe sind die Praetensiones des Käysers/ oder des H. R. Reichs; in der andern die Praetensiones der itzo in Europa regierenden Könige; in der dritten Classe die Praetensiones der Geistlichen/ als des Pabstes/ der Ertz-Bischöffe/ Bischöffe/ Aebte / Aebtissinnen und Praelaten; in der vierdten die Praetensiones der Weltlichen Chur- und Fürstl. Häuser; in der fünfften die Praetensiones der Freyen Republiquen und Reichs-Städte / und in der sechsten die Praetensiones und Streitigkeiten der Gräfflichen Häuser enthalten. Zu Vermeidung des Ranges aber sind die hohen Praetendenten in jeder Classe nach dem Alphabeth gesetzet worden. Weil aber, wie offt erwehnet/ dieses Werck aus keinen Archivis, sondern nur aus denen in Druck und zu handen gekommenen Actis publ. Informationibus, Deductionibus, Historicis und andern Scribenten extrahiret und colligiret worden; so begehret man dasjenige, so angeführet/ durchgehends weiter nicht zu gewähren/ als daß man denen vor Augen gehabten Schrifften und Nachrichten treulich/ und ohne die allergeringste Passion/ gefolget. Was aber das Haupt-Werck betrifft/ lässet man solches auf angezielter Scriptorum und Actorum fidem & pondus lediglich ankommen. Wie man denn auch gäntzlich entschlossen/ mit keinem ins künfftige super validitate praetensionum, aut veritate factorum zu controvertiren/ oder in Schrifften sich einzulassen. Die Schreib-Art betreffend/ so hat man mehr auf die Realia, als auf die Nettigkeit des Styli gesehen/ und da öffters die selbst eigene Worte derer Deductionum beybehalten worden/ so wird der geneigte Leser sich nicht wundern/ wann der Stylus öffters discrepiret. Solte aber dennoch ein iniquus Censor deshalb etwas zu tadeln suchen/ wird er sich bescheiden/ quod reprehendere facilius sit, quam imitari. Ubrigens ist annoch zu erinnern/ daß das Manuscript von diesem Werck über 2. Jahr aus des Autoris Händen gewesen/ dahero ein und anders/ so seit der Zeit sich entweder geändert/ oder davon weitere Nachricht herausgekommen/ demselben wegen Abwesenheit nicht füglich inseriret werden können. Inzwischen werden diejenigen/ so einige nähere Nachrichten von diesen und andern Praetensionen in Händen haben möchten/ nach Standes-Gebühr ersuchet/ entweder dem Autori, oder denen Verlegern solche gütigst zu communiciren, und sich dadurch selbige so wohl als das Publicum zu verbinden. Schließlichen empfiehlet man sich des geneigten Lesers Gunst/ und bittet die etwa eingeschlichene Druckfehler/ weil man wegen Abgelegenheit des Ortes die Correctur selber nicht verrichten können/ bestens zu entschuldigen. <TEI> <text> <front> <div> <p><pb facs="#f0016"/> de/ so zu Behauptung der Praetension dienen / angeführet/ folgends hat man die Exceptiones, oder die Beantwortung solcher Gründe, öffters auch die Repliques, mit welchen die Praetendenten des Gegentheils Exceptiones elidiren oder vernichten wollen/ vorgestellet; und letzlich den Erfolg oder itzigen Zustand kürtzlich angemercket. Zu mehrer Erleuterung sind auch hin und wieder einige genealogische Tabellen inseriret/ darinnen jedoch nicht allemahl die gantze Familie / sondern nur die bey der Praetension vorkommende und zur Historie nöthige Persohnen aufgeführet; Alles und jedes aber ist aus denen überall mit Fleiß allegirten Actis publa Deductionibus, Historicis, und andern Scribenten genommen worden.</p> <p>In Ragirung der Praetensionen hat man eben keine Ordnung halten können; ausser daß man gemeiniglich bey Geographischen Situation der Oerter geblieben/ oder diejenige zusammen gesetzet/ die ob connexitatem causae einige Verwandniß haben. Die hohen Potentzen aber / welche die Praetensiones haben/ oder denen sie zugeschrieben werden/ sind in 6. Classes getheilet/ u. ist von jeder Classe in einem besondern Buche tractiret worden; In der ersten Classe sind die Praetensiones des Käysers/ oder des H. R. Reichs; in der andern die Praetensiones der itzo in Europa regierenden Könige; in der dritten Classe die Praetensiones der Geistlichen/ als des Pabstes/ der Ertz-Bischöffe/ Bischöffe/ Aebte / Aebtissinnen und Praelaten; in der vierdten die Praetensiones der Weltlichen Chur- und Fürstl. Häuser; in der fünfften die Praetensiones der Freyen Republiquen und Reichs-Städte / und in der sechsten die Praetensiones und Streitigkeiten der Gräfflichen Häuser enthalten. Zu Vermeidung des Ranges aber sind die hohen Praetendenten in jeder Classe nach dem Alphabeth gesetzet worden.</p> <p>Weil aber, wie offt erwehnet/ dieses Werck aus keinen Archivis, sondern nur aus denen in Druck und zu handen gekommenen Actis publ. Informationibus, Deductionibus, Historicis und andern Scribenten extrahiret und colligiret worden; so begehret man dasjenige, so angeführet/ durchgehends weiter nicht zu gewähren/ als daß man denen vor Augen gehabten Schrifften und Nachrichten treulich/ und ohne die allergeringste Passion/ gefolget. Was aber das Haupt-Werck betrifft/ lässet man solches auf angezielter Scriptorum und Actorum fidem & pondus lediglich ankommen. Wie man denn auch gäntzlich entschlossen/ mit keinem ins künfftige super validitate praetensionum, aut veritate factorum zu controvertiren/ oder in Schrifften sich einzulassen.</p> <p>Die Schreib-Art betreffend/ so hat man mehr auf die Realia, als auf die Nettigkeit des Styli gesehen/ und da öffters die selbst eigene Worte derer Deductionum beybehalten worden/ so wird der geneigte Leser sich nicht wundern/ wann der Stylus öffters discrepiret. Solte aber dennoch ein iniquus Censor deshalb etwas zu tadeln suchen/ wird er sich bescheiden/ quod reprehendere facilius sit, quam imitari.</p> <p>Ubrigens ist annoch zu erinnern/ daß das Manuscript von diesem Werck über 2. Jahr aus des Autoris Händen gewesen/ dahero ein und anders/ so seit der Zeit sich entweder geändert/ oder davon weitere Nachricht herausgekommen/ demselben wegen Abwesenheit nicht füglich inseriret werden können. Inzwischen werden diejenigen/ so einige nähere Nachrichten von diesen und andern Praetensionen in Händen haben möchten/ nach Standes-Gebühr ersuchet/ entweder dem Autori, oder denen Verlegern solche gütigst zu communiciren, und sich dadurch selbige so wohl als das Publicum zu verbinden.</p> <p>Schließlichen empfiehlet man sich des geneigten Lesers Gunst/ und bittet die etwa eingeschlichene Druckfehler/ weil man wegen Abgelegenheit des Ortes die Correctur selber nicht verrichten können/ bestens zu entschuldigen.</p> </div> <div> </div> </front> </text> </TEI> [0016]
de/ so zu Behauptung der Praetension dienen / angeführet/ folgends hat man die Exceptiones, oder die Beantwortung solcher Gründe, öffters auch die Repliques, mit welchen die Praetendenten des Gegentheils Exceptiones elidiren oder vernichten wollen/ vorgestellet; und letzlich den Erfolg oder itzigen Zustand kürtzlich angemercket. Zu mehrer Erleuterung sind auch hin und wieder einige genealogische Tabellen inseriret/ darinnen jedoch nicht allemahl die gantze Familie / sondern nur die bey der Praetension vorkommende und zur Historie nöthige Persohnen aufgeführet; Alles und jedes aber ist aus denen überall mit Fleiß allegirten Actis publa Deductionibus, Historicis, und andern Scribenten genommen worden.
In Ragirung der Praetensionen hat man eben keine Ordnung halten können; ausser daß man gemeiniglich bey Geographischen Situation der Oerter geblieben/ oder diejenige zusammen gesetzet/ die ob connexitatem causae einige Verwandniß haben. Die hohen Potentzen aber / welche die Praetensiones haben/ oder denen sie zugeschrieben werden/ sind in 6. Classes getheilet/ u. ist von jeder Classe in einem besondern Buche tractiret worden; In der ersten Classe sind die Praetensiones des Käysers/ oder des H. R. Reichs; in der andern die Praetensiones der itzo in Europa regierenden Könige; in der dritten Classe die Praetensiones der Geistlichen/ als des Pabstes/ der Ertz-Bischöffe/ Bischöffe/ Aebte / Aebtissinnen und Praelaten; in der vierdten die Praetensiones der Weltlichen Chur- und Fürstl. Häuser; in der fünfften die Praetensiones der Freyen Republiquen und Reichs-Städte / und in der sechsten die Praetensiones und Streitigkeiten der Gräfflichen Häuser enthalten. Zu Vermeidung des Ranges aber sind die hohen Praetendenten in jeder Classe nach dem Alphabeth gesetzet worden.
Weil aber, wie offt erwehnet/ dieses Werck aus keinen Archivis, sondern nur aus denen in Druck und zu handen gekommenen Actis publ. Informationibus, Deductionibus, Historicis und andern Scribenten extrahiret und colligiret worden; so begehret man dasjenige, so angeführet/ durchgehends weiter nicht zu gewähren/ als daß man denen vor Augen gehabten Schrifften und Nachrichten treulich/ und ohne die allergeringste Passion/ gefolget. Was aber das Haupt-Werck betrifft/ lässet man solches auf angezielter Scriptorum und Actorum fidem & pondus lediglich ankommen. Wie man denn auch gäntzlich entschlossen/ mit keinem ins künfftige super validitate praetensionum, aut veritate factorum zu controvertiren/ oder in Schrifften sich einzulassen.
Die Schreib-Art betreffend/ so hat man mehr auf die Realia, als auf die Nettigkeit des Styli gesehen/ und da öffters die selbst eigene Worte derer Deductionum beybehalten worden/ so wird der geneigte Leser sich nicht wundern/ wann der Stylus öffters discrepiret. Solte aber dennoch ein iniquus Censor deshalb etwas zu tadeln suchen/ wird er sich bescheiden/ quod reprehendere facilius sit, quam imitari.
Ubrigens ist annoch zu erinnern/ daß das Manuscript von diesem Werck über 2. Jahr aus des Autoris Händen gewesen/ dahero ein und anders/ so seit der Zeit sich entweder geändert/ oder davon weitere Nachricht herausgekommen/ demselben wegen Abwesenheit nicht füglich inseriret werden können. Inzwischen werden diejenigen/ so einige nähere Nachrichten von diesen und andern Praetensionen in Händen haben möchten/ nach Standes-Gebühr ersuchet/ entweder dem Autori, oder denen Verlegern solche gütigst zu communiciren, und sich dadurch selbige so wohl als das Publicum zu verbinden.
Schließlichen empfiehlet man sich des geneigten Lesers Gunst/ und bittet die etwa eingeschlichene Druckfehler/ weil man wegen Abgelegenheit des Ortes die Correctur selber nicht verrichten können/ bestens zu entschuldigen.
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