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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Geschlechtes, und eventualiter auch vor Sachsen-Altenburg, als ein Böhmisches Lehen, mit Consens des Königs in Spanien, in dem Pragischen Frieden anno 1635 cediret.

Neun und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf das Königreich Pohlen.

ANno 1515 den 16 Julii wurd zu Wien zwischen Käyser Maximilianum I, König Sigismundum I in Pohlen, und König Ladislaum in Ungarn und Böhmen, eine Erbverbrüderung aufgerichtet, welche zwar an. 1573, da Sigismundi I Königs in Pohlen Sohn, König Sigismundus Augustus, ohne männliche Erben verstarb, und die Iagellonische Familie mit ihm abgieng, ihren Effect erreichen sollen; allein die Pohlen wolten von solcher Erbverbrüderung nichts wissen, weil sie ohne Consens der Polnischen Stände gemachet worden, fiengen ein ander Regiment an, und beschlossen, daß hinführo nach erfolgtem Todesfall ihres Königes, keine erbliche Succession mehr gelten, sondern die Ersetzung des Thrones durch freye Wahl geschehen solle; erwehlten auch darauf nach einem 2 jährigen Interregno Henricum Valesium, Königs Caroli IX in Franckreich Bruder, zu ihrem König. Wie dieser aber die Polnische Crone mit der Frantzösischen verwechselte, und nach seines Brudern Tod Pohlen verließ, wurd zwar Käyser Maximilianus II auf dem Reichs-Tage zu Warschau ann. 1576 von denen meisten Magnaten zum Könige erwehlet, und von dem Ertz-Bischoffe zu Gnesen vor solchen proclamiret; weil Maximiliano aber die vorgeschriebene Conditiones zu hart schienen, und eine Veränderung darinnen verlangte, so kam demselben durch solche Verzögerung, der von einer andern Parthey erwehlte Fürst in Siebenbürgen, Stephanus Bator, zuvor, heyrathete des letzt verstorbenen Königs Sigismundi Schwester Annam, und trug die Cron davon. Ob nun zwar Maximilianus, zu Behauptung der ihm aufgetragenen Crone, und Rächung des von der andern Parthey ihme zugefügten Affronts, zu einem Kriege gegen Pohlen sich rüstete, so unterbrach doch der Tod solches Vorhaben, und blieb Stephanus Bator auf dem Polnischen Throne. Wie dieser aber an. 1586 auch wieder mit Tode abgieng, kam des Hauses Oesterreich Recht an die Polnische Crone abermahl in consideration, und erwehlte dahero eine Parthey Ertz-Hertzog Maximilianum, Käysers Maximiliani dritten Sohn, eine andere hergegen Sigismundum aus Schweden, zu ihrem Könige. Allein dieser behielte den Vorzug, und jener hatte das Unglück, daß, da er sein Recht zu behaupten, mit einer Armee in Pohlen gieng, und Cracovv belagerte, von dem Polnischen Cron-Feldherrn Zamoysk an. 1588 geschlagen und gefangen wurde. aus welcher Gefangenschafft ihn die Pohlen nicht eher erlassen wolten, biß er und sein Herr Bruder Käyser Rudolphus II sich alles ihres Rechtes an die Cron Pohlen, und des Königlichen Titels begäbe, welches auch an. 1589 geschahe. Doch hat Maximilianus solche renunciation auf den Ungarischen Gräntzen, den Abrede gemäß, nicht beschweren wollen. Die Pohlen aber declarirten Maximilianum auf dem Reichs-Tage zu Warschau zur Polnischen Crone hinführo vor unfähig, wann der Polnische Thron bey dessen Lebzeiten gleich vacant würde, und diejenige, so auf ihn künfftig votiren würden, erklährten sie vor infam; worüber sich zwar Käyser Rudolphus II an. 1591 auf dem Warschauischen Reichs-Tage, als einer dem Oesterreichischen Hause zum Schimpff gereichenden Sache, beklagte, aber zur Antwort erhielte, gedachtes Gesetze wäre nur in Regard des Maximiliani gemachet, und gienge die andern aus dem Ertz-Hause Oesterreich nicht an, es sey dann, daß sie Maximiliano wider Pohlen Hülffe

vid. Goldast. de Regn. Bohem. L. 6. c. 18. Chytrae. in Chron. Sax. L. 2. f 355. Andr. Knichen de Saxon. non provo. jure verb. Elector. c. 2. n. 73. 76. Warem. ab Erenberg de Foedere. c. 2. n. 35.
vid. Thuan. L. 62. hist. p. 177. seqq.
Paul. Piasecii Chron. rerum per Europ. gest. Thuan. d. l. p. 179. 180.
vid. Thuan. L. 88. hist. p. 350. Piasec. in Chron. Polon. p. 54. seqq.
vid. Chytrae. L. 28. Chron. Thuan. d. L. 88. Piasec. ad an. 1588.
vid. late Chytrae. d. l. Thuan. L. 96. hist. Piasecc. ad an. 1589.
Thuan. d. L. 86. Piasec. d. l.

Geschlechtes, und eventualiter auch vor Sachsen-Altenburg, als ein Böhmisches Lehen, mit Consens des Königs in Spanien, in dem Pragischen Frieden anno 1635 cediret.

Neun und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf das Königreich Pohlen.

ANno 1515 den 16 Julii wurd zu Wien zwischen Käyser Maximilianum I, König Sigismundum I in Pohlen, und König Ladislaum in Ungarn und Böhmen, eine Erbverbrüderung aufgerichtet, welche zwar an. 1573, da Sigismundi I Königs in Pohlen Sohn, König Sigismundus Augustus, ohne männliche Erben verstarb, und die Iagellonische Familie mit ihm abgieng, ihren Effect erreichen sollen; allein die Pohlen wolten von solcher Erbverbrüderung nichts wissen, weil sie ohne Consens der Polnischen Stände gemachet worden, fiengen ein ander Regiment an, und beschlossen, daß hinführo nach erfolgtem Todesfall ihres Königes, keine erbliche Succession mehr gelten, sondern die Ersetzung des Thrones durch freye Wahl geschehen solle; erwehlten auch darauf nach einem 2 jährigen Interregno Henricum Valesium, Königs Caroli IX in Franckreich Bruder, zu ihrem König. Wie dieser aber die Polnische Crone mit der Frantzösischen verwechselte, und nach seines Brudern Tod Pohlen verließ, wurd zwar Käyser Maximilianus II auf dem Reichs-Tage zu Warschau ann. 1576 von denen meisten Magnaten zum Könige erwehlet, und von dem Ertz-Bischoffe zu Gnesen vor solchen proclamiret; weil Maximiliano aber die vorgeschriebene Conditiones zu hart schienen, und eine Veränderung darinnen verlangte, so kam demselben durch solche Verzögerung, der von einer andern Parthey erwehlte Fürst in Siebenbürgen, Stephanus Bator, zuvor, heyrathete des letzt verstorbenen Königs Sigismundi Schwester Annam, und trug die Cron davon. Ob nun zwar Maximilianus, zu Behauptung der ihm aufgetragenen Crone, und Rächung des von der andern Parthey ihme zugefügten Affronts, zu einem Kriege gegen Pohlen sich rüstete, so unterbrach doch der Tod solches Vorhaben, und blieb Stephanus Bator auf dem Polnischen Throne. Wie dieser aber an. 1586 auch wieder mit Tode abgieng, kam des Hauses Oesterreich Recht an die Polnische Crone abermahl in consideration, und erwehlte dahero eine Parthey Ertz-Hertzog Maximilianum, Käysers Maximiliani dritten Sohn, eine andere hergegen Sigismundum aus Schweden, zu ihrem Könige. Allein dieser behielte den Vorzug, und jener hatte das Unglück, daß, da er sein Recht zu behaupten, mit einer Armee in Pohlen gieng, und Cracovv belagerte, von dem Polnischen Cron-Feldherrn Zamoysk an. 1588 geschlagen und gefangen wurde. aus welcher Gefangenschafft ihn die Pohlen nicht eher erlassen wolten, biß er und sein Herr Bruder Käyser Rudolphus II sich alles ihres Rechtes an die Cron Pohlen, und des Königlichen Titels begäbe, welches auch an. 1589 geschahe. Doch hat Maximilianus solche renunciation auf den Ungarischen Gräntzen, den Abrede gemäß, nicht beschweren wollen. Die Pohlen aber declarirten Maximilianum auf dem Reichs-Tage zu Warschau zur Polnischen Crone hinführo vor unfähig, wann der Polnische Thron bey dessen Lebzeiten gleich vacant würde, und diejenige, so auf ihn künfftig votiren würden, erklährten sie vor infam; worüber sich zwar Käyser Rudolphus II an. 1591 auf dem Warschauischen Reichs-Tage, als einer dem Oesterreichischen Hause zum Schimpff gereichenden Sache, beklagte, aber zur Antwort erhielte, gedachtes Gesetze wäre nur in Regard des Maximiliani gemachet, und gienge die andern aus dem Ertz-Hause Oesterreich nicht an, es sey dann, daß sie Maximiliano wider Pohlen Hülffe

vid. Goldast. de Regn. Bohem. L. 6. c. 18. Chytrae. in Chron. Sax. L. 2. f 355. Andr. Knichen de Saxon. non provo. jure verb. Elector. c. 2. n. 73. 76. Warem. ab Erenberg de Foedere. c. 2. n. 35.
vid. Thuan. L. 62. hist. p. 177. seqq.
Paul. Piasecii Chron. rerum per Europ. gest. Thuan. d. l. p. 179. 180.
vid. Thuan. L. 88. hist. p. 350. Piasec. in Chron. Polon. p. 54. seqq.
vid. Chytrae. L. 28. Chron. Thuan. d. L. 88. Piasec. ad an. 1588.
vid. late Chytrae. d. l. Thuan. L. 96. hist. Piasecc. ad an. 1589.
Thuan. d. L. 86. Piasec. d. l.
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Geschlechtes,            und eventualiter auch vor Sachsen-Altenburg, als ein Böhmisches Lehen, mit Consens des            Königs in Spanien, in dem Pragischen Frieden anno 1635 cediret.</p>
        <p>Neun und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf das Königreich            Pohlen.</p>
        <p>ANno 1515 den 16 Julii wurd zu Wien zwischen Käyser Maximilianum I, König Sigismundum I            in Pohlen, und König Ladislaum in Ungarn und Böhmen, eine Erbverbrüderung aufgerichtet,              <note place="foot">vid. Goldast. de Regn. Bohem. L. 6. c. 18. Chytrae. in Chron. Sax. L.              2. f 355. Andr. Knichen de Saxon. non provo. jure verb. Elector. c. 2. n. 73. 76. Warem.              ab Erenberg de Foedere. c. 2. n. 35.</note> welche zwar an. 1573, da Sigismundi I Königs            in Pohlen Sohn, König Sigismundus Augustus, ohne männliche Erben verstarb, und die            Iagellonische Familie mit ihm abgieng, ihren Effect erreichen sollen; allein die Pohlen            wolten von solcher Erbverbrüderung nichts wissen, weil sie ohne Consens der Polnischen            Stände gemachet worden, fiengen ein ander Regiment an, und beschlossen, daß hinführo nach            erfolgtem Todesfall ihres Königes, keine erbliche Succession mehr gelten, sondern die            Ersetzung des Thrones durch freye Wahl geschehen solle; erwehlten auch darauf nach einem 2            jährigen Interregno Henricum Valesium, Königs Caroli IX in Franckreich Bruder, zu ihrem            König. Wie dieser aber die Polnische Crone mit der Frantzösischen verwechselte, und nach            seines Brudern Tod Pohlen verließ, wurd zwar Käyser Maximilianus II auf dem Reichs-Tage zu            Warschau ann. 1576 von denen meisten Magnaten zum Könige erwehlet, und von dem            Ertz-Bischoffe zu Gnesen vor solchen proclamiret; weil Maximiliano aber die            vorgeschriebene Conditiones zu hart schienen, und eine Veränderung darinnen verlangte, so            kam demselben durch solche Verzögerung, der von einer andern Parthey erwehlte Fürst in            Siebenbürgen, Stephanus Bator, zuvor, heyrathete des letzt verstorbenen Königs Sigismundi            Schwester Annam, und trug die Cron davon. <note place="foot">vid. Thuan. L. 62. hist. p.              177. seqq.</note> Ob nun zwar Maximilianus, zu Behauptung der ihm aufgetragenen Crone,            und Rächung des von der andern Parthey ihme zugefügten Affronts, zu einem Kriege gegen            Pohlen sich rüstete, so unterbrach doch der Tod solches Vorhaben, und blieb Stephanus            Bator auf dem Polnischen Throne. <note place="foot">Paul. Piasecii Chron. rerum per Europ.              gest. Thuan. d. l. p. 179. 180.</note> Wie dieser aber an. 1586 auch wieder mit Tode            abgieng, kam des Hauses Oesterreich Recht an die Polnische Crone abermahl in            consideration, und erwehlte dahero eine Parthey Ertz-Hertzog Maximilianum, Käysers            Maximiliani dritten Sohn, eine andere hergegen Sigismundum aus Schweden, zu ihrem Könige.              <note place="foot">vid. Thuan. L. 88. hist. p. 350. Piasec. in Chron. Polon. p. 54.              seqq.</note> Allein dieser behielte den Vorzug, und jener hatte das Unglück, daß, da er            sein Recht zu behaupten, mit einer Armee in Pohlen gieng, und Cracovv belagerte, von dem            Polnischen Cron-Feldherrn Zamoysk an. 1588 geschlagen und gefangen wurde. <note place="foot">vid. Chytrae. L. 28. Chron. Thuan. d. L. 88. Piasec. ad an. 1588.</note>            aus welcher Gefangenschafft ihn die Pohlen nicht eher erlassen wolten, biß er und sein            Herr Bruder Käyser Rudolphus II sich alles ihres Rechtes an die Cron Pohlen, und des            Königlichen Titels begäbe, welches auch an. 1589 geschahe. <note place="foot">vid. late              Chytrae. d. l. Thuan. L. 96. hist. Piasecc. ad an. 1589.</note> Doch hat Maximilianus            solche renunciation auf den Ungarischen Gräntzen, den Abrede gemäß, nicht beschweren            wollen. <note place="foot">Thuan. d. L. 86. Piasec. d. l.</note> Die Pohlen aber            declarirten Maximilianum auf dem Reichs-Tage zu Warschau zur Polnischen Crone hinführo vor            unfähig, wann der Polnische Thron bey dessen Lebzeiten gleich vacant würde, und diejenige,            so auf ihn künfftig votiren würden, erklährten sie vor infam; worüber sich zwar Käyser            Rudolphus II an. 1591 auf dem Warschauischen Reichs-Tage, als einer dem Oesterreichischen            Hause zum Schimpff gereichenden Sache, beklagte, aber zur Antwort erhielte, gedachtes            Gesetze wäre nur in Regard des Maximiliani gemachet, und gienge die andern aus dem            Ertz-Hause Oesterreich nicht an, es sey dann, daß sie Maximiliano wider Pohlen Hülffe
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[113/0141] Geschlechtes, und eventualiter auch vor Sachsen-Altenburg, als ein Böhmisches Lehen, mit Consens des Königs in Spanien, in dem Pragischen Frieden anno 1635 cediret. Neun und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf das Königreich Pohlen. ANno 1515 den 16 Julii wurd zu Wien zwischen Käyser Maximilianum I, König Sigismundum I in Pohlen, und König Ladislaum in Ungarn und Böhmen, eine Erbverbrüderung aufgerichtet, welche zwar an. 1573, da Sigismundi I Königs in Pohlen Sohn, König Sigismundus Augustus, ohne männliche Erben verstarb, und die Iagellonische Familie mit ihm abgieng, ihren Effect erreichen sollen; allein die Pohlen wolten von solcher Erbverbrüderung nichts wissen, weil sie ohne Consens der Polnischen Stände gemachet worden, fiengen ein ander Regiment an, und beschlossen, daß hinführo nach erfolgtem Todesfall ihres Königes, keine erbliche Succession mehr gelten, sondern die Ersetzung des Thrones durch freye Wahl geschehen solle; erwehlten auch darauf nach einem 2 jährigen Interregno Henricum Valesium, Königs Caroli IX in Franckreich Bruder, zu ihrem König. Wie dieser aber die Polnische Crone mit der Frantzösischen verwechselte, und nach seines Brudern Tod Pohlen verließ, wurd zwar Käyser Maximilianus II auf dem Reichs-Tage zu Warschau ann. 1576 von denen meisten Magnaten zum Könige erwehlet, und von dem Ertz-Bischoffe zu Gnesen vor solchen proclamiret; weil Maximiliano aber die vorgeschriebene Conditiones zu hart schienen, und eine Veränderung darinnen verlangte, so kam demselben durch solche Verzögerung, der von einer andern Parthey erwehlte Fürst in Siebenbürgen, Stephanus Bator, zuvor, heyrathete des letzt verstorbenen Königs Sigismundi Schwester Annam, und trug die Cron davon. Ob nun zwar Maximilianus, zu Behauptung der ihm aufgetragenen Crone, und Rächung des von der andern Parthey ihme zugefügten Affronts, zu einem Kriege gegen Pohlen sich rüstete, so unterbrach doch der Tod solches Vorhaben, und blieb Stephanus Bator auf dem Polnischen Throne. Wie dieser aber an. 1586 auch wieder mit Tode abgieng, kam des Hauses Oesterreich Recht an die Polnische Crone abermahl in consideration, und erwehlte dahero eine Parthey Ertz-Hertzog Maximilianum, Käysers Maximiliani dritten Sohn, eine andere hergegen Sigismundum aus Schweden, zu ihrem Könige. Allein dieser behielte den Vorzug, und jener hatte das Unglück, daß, da er sein Recht zu behaupten, mit einer Armee in Pohlen gieng, und Cracovv belagerte, von dem Polnischen Cron-Feldherrn Zamoysk an. 1588 geschlagen und gefangen wurde. aus welcher Gefangenschafft ihn die Pohlen nicht eher erlassen wolten, biß er und sein Herr Bruder Käyser Rudolphus II sich alles ihres Rechtes an die Cron Pohlen, und des Königlichen Titels begäbe, welches auch an. 1589 geschahe. Doch hat Maximilianus solche renunciation auf den Ungarischen Gräntzen, den Abrede gemäß, nicht beschweren wollen. Die Pohlen aber declarirten Maximilianum auf dem Reichs-Tage zu Warschau zur Polnischen Crone hinführo vor unfähig, wann der Polnische Thron bey dessen Lebzeiten gleich vacant würde, und diejenige, so auf ihn künfftig votiren würden, erklährten sie vor infam; worüber sich zwar Käyser Rudolphus II an. 1591 auf dem Warschauischen Reichs-Tage, als einer dem Oesterreichischen Hause zum Schimpff gereichenden Sache, beklagte, aber zur Antwort erhielte, gedachtes Gesetze wäre nur in Regard des Maximiliani gemachet, und gienge die andern aus dem Ertz-Hause Oesterreich nicht an, es sey dann, daß sie Maximiliano wider Pohlen Hülffe vid. Goldast. de Regn. Bohem. L. 6. c. 18. Chytrae. in Chron. Sax. L. 2. f 355. Andr. Knichen de Saxon. non provo. jure verb. Elector. c. 2. n. 73. 76. Warem. ab Erenberg de Foedere. c. 2. n. 35. vid. Thuan. L. 62. hist. p. 177. seqq. Paul. Piasecii Chron. rerum per Europ. gest. Thuan. d. l. p. 179. 180. vid. Thuan. L. 88. hist. p. 350. Piasec. in Chron. Polon. p. 54. seqq. vid. Chytrae. L. 28. Chron. Thuan. d. L. 88. Piasec. ad an. 1588. vid. late Chytrae. d. l. Thuan. L. 96. hist. Piasecc. ad an. 1589. Thuan. d. L. 86. Piasec. d. l.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/141>, abgerufen am 22.11.2024.