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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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der Cron Franckreich, oder dem Hertzogthum Burgund, incorporiret gewesen.

VIII. Daß, wie der Hertzog Philippus der Gütige zu Burgund anno 1459 die Gewonheiten des Hertzogthums Burgund untersuchen und reformiren laßen, denen Commissarien in ihrem Commissorio zugleich anbefohlen worden, die Gewonheiten derer über der Saone gelegenen Landschafften mit zu untersuchen; Nachdem solches geschehen, wären der Grafschafft Burgund Gewonheiten absonderlich untersuchet worden.

IX. Daß die Hertzoge zu Burgund drey Parlementer gehabt, das eine zu Dijon, vor das Hertzogth. Burgund, das andere zu Dole vor die Grafschafft Burgund oder Franche-Comte, und das dritte zu S. Laurent lez Chalon, vor die über der Saone gelegene Landschafften; und daß die von Aussonne sich anno 1475 bey dem Hertzoge beklaget, daß sie zu dem Parlement der Grafschafft Burgund assigniret, da sie doch dazu nicht gehöreten.

X. Dafern die Grafschafft aber Souveraine wäre, so käme auch solches der Cron Franckreich zu statten, weil so dann die letzten Hertzoge zu Burgund solche Grafschafft ohne Titul besessen; dann in dem Instrument, worinnen König Johannes in Franckreich das HertzogthumBurgund seinem Sohn Philippo conferiret, würde dieser Grafschafft keine expresse Meldung gethan, und dennoch hätte es dieser unter dem Nahmen der dependenz mit in Possess genommen.

Der Erfolg und itziger Zustand. Anno 1478 den 26 Aug. und also zwey Jahr hernach, da König Ludovicus XI in Franckreich diese Grafschafft nebst dem Hertzogthum Burgund eingezogen hatte, wurd zwar zwischen dem Königlichen Frantzösischen Gouverneur in Burgund Charles d' Aboise, und des Ertz-Hertzogs Maximiliani Lieutenant Foulongeau accordiret, die Grafschafft Aussonne vor keine dependentz der Grafschafft Burgund zu halten; und gab auch nachdem König Carolus VIII anno 1497 eine declaration heraus, worinnen er die Grafschafft Aussonne, ob sie gleich disseits der Saone gelegen, dennoch vor ein Glied und eine dependentz des Hertzogthums Burgund erklährte, weil sie iederzeit dazu gehöret hätte. sc. Wie aber Franciscus I anno 1526 von Käyser Carolo V gefangen wurde, versprach er in dem Madritischen Frieden unter andern auch, die Grafschafft Aussonne als eine dependentz von der Franche-Comte oder Grafschafft Burgund zu restituiren; Der Käyser sandte hierauff auch den Hn. von Lannoy mit einigen Trouppen dahin, um die Grafschafft in possession zu nehmen, muste aber vernehmen, daß er abgewiesen, und mit seinen beysich habenden Leuten sich zu retiriren genöthiget worden. Nicht lange hernach erfolgte der Cambraysische und Crespische Friede, worinnen Franckreich bey dem Besitz dieser Grafschafft gelassen, dem Hause Oesterreich aber sein Recht und Praetension daran reserviret wurde; Und ist die Grafschafft seit solcher Zeit bey Franckreich geblieben.

Zehendes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Boulogne.

Historie. DIese Grafschafft gehörte vor diesem zu Flandern oder Artois, und hatten die Grafen von Boulogne solche von den Grafen zu Flandern zu Lehen; anno 1180 aber gab Philippus aus Elsas, Graf zu Flandern, die Grafschafft Artois nebst dem dominio directo der Grafschafft Boulogne, S. Paul. und Guise, seiner Enckelin Isabellae des Graf. Balduini zu Hennegau und Margarethae aus Flandern Tochter, da sie an König Philippum in Franckreich vermählet ward, zum Brautschatz mit. Der Isabellae succedirte hierinnen ihr Sohn König Ludovicus VIII in Franckreich, welcher Artois seinem dritten Sohn Roberto im Testament vermachte; und sind von diesem nachdem alle

Vid. de hac pratensione Chiffletii Lampad. hist. ad Vindic. Hispan. p. 64. seqq. & Autor. ibi cit. junct. Traite du Chancelier de Bourgogne sur les praetensions & differents qui sont entre les maisons de France & de Bourgogne, touchant plusieurs grandes terres. §. 124. seqq. ap. Leibnitz. in Mantissa Cod. jur. gent. dipl. p. 1. seqq.
Olivarius Uredius in Sigill. Com. Flandr.

der Cron Franckreich, oder dem Hertzogthum Burgund, incorporiret gewesen.

VIII. Daß, wie der Hertzog Philippus der Gütige zu Burgund anno 1459 die Gewonheiten des Hertzogthums Burgund untersuchen und reformiren laßen, denen Commissarien in ihrem Commissorio zugleich anbefohlen worden, die Gewonheiten derer über der Saone gelegenen Landschafften mit zu untersuchen; Nachdem solches geschehen, wären der Grafschafft Burgund Gewonheiten absonderlich untersuchet worden.

IX. Daß die Hertzoge zu Burgund drey Parlementer gehabt, das eine zu Dijon, vor das Hertzogth. Burgund, das andere zu Dole vor die Grafschafft Burgund oder Franche-Comté, und das dritte zu S. Laurent lez Chalon, vor die über der Saone gelegene Landschafften; und daß die von Aussonne sich anno 1475 bey dem Hertzoge beklaget, daß sie zu dem Parlement der Grafschafft Burgund assigniret, da sie doch dazu nicht gehöreten.

X. Dafern die Grafschafft aber Souveraine wäre, so käme auch solches der Cron Franckreich zu statten, weil so dann die letzten Hertzoge zu Burgund solche Grafschafft ohne Titul besessen; dann in dem Instrument, worinnen König Johannes in Franckreich das HertzogthumBurgund seinem Sohn Philippo conferiret, würde dieser Grafschafft keine expresse Meldung gethan, und dennoch hätte es dieser unter dem Nahmen der dependenz mit in Possess genommen.

Der Erfolg und itziger Zustand. Anno 1478 den 26 Aug. und also zwey Jahr hernach, da König Ludovicus XI in Franckreich diese Grafschafft nebst dem Hertzogthum Burgund eingezogen hatte, wurd zwar zwischen dem Königlichen Frantzösischen Gouverneur in Burgund Charles d' Aboise, und des Ertz-Hertzogs Maximiliani Lieutenant Foulongeau accordiret, die Grafschafft Aussonne vor keine dependentz der Grafschafft Burgund zu halten; und gab auch nachdem König Carolus VIII anno 1497 eine declaration heraus, worinnen er die Grafschafft Aussonne, ob sie gleich disseits der Saone gelegen, dennoch vor ein Glied und eine dependentz des Hertzogthums Burgund erklährte, weil sie iederzeit dazu gehöret hätte. sc. Wie aber Franciscus I anno 1526 von Käyser Carolo V gefangen wurde, versprach er in dem Madritischen Frieden unter andern auch, die Grafschafft Aussonne als eine dependentz von der Franche-Comté oder Grafschafft Burgund zu restituiren; Der Käyser sandte hierauff auch den Hn. von Lannoy mit einigen Trouppen dahin, um die Grafschafft in possession zu nehmen, muste aber vernehmen, daß er abgewiesen, und mit seinen beysich habenden Leuten sich zu retiriren genöthiget worden. Nicht lange hernach erfolgte der Cambraysische und Crespische Friede, worinnen Franckreich bey dem Besitz dieser Grafschafft gelassen, dem Hause Oesterreich aber sein Recht und Praetension daran reserviret wurde; Und ist die Grafschafft seit solcher Zeit bey Franckreich geblieben.

Zehendes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Boulogne.

Historie. DIese Grafschafft gehörte vor diesem zu Flandern oder Artois, und hatten die Grafen von Boulogne solche von den Grafen zu Flandern zu Lehen; anno 1180 aber gab Philippus aus Elsas, Graf zu Flandern, die Grafschafft Artois nebst dem dominio directo der Grafschafft Boulogne, S. Paul. und Guise, seiner Enckelin Isabellae des Graf. Balduini zu Hennegau und Margarethae aus Flandern Tochter, da sie an König Philippum in Franckreich vermählet ward, zum Brautschatz mit. Der Isabellae succedirte hierinnen ihr Sohn König Ludovicus VIII in Franckreich, welcher Artois seinem dritten Sohn Roberto im Testament vermachte; und sind von diesem nachdem alle

Vid. de hac pratensione Chiffletii Lampad. hist. ad Vindic. Hispan. p. 64. seqq. & Autor. ibi cit. junct. Traité du Chancelier de Bourgogne sur les praetensions & differents qui sont entre les maisons de France & de Bourgogne, touchant plusieurs grandes terres. §. 124. seqq. ap. Leibnitz. in Mantissa Cod. jur. gent. dipl. p. 1. seqq.
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        <p>X. Dafern die Grafschafft aber Souveraine wäre, so käme auch solches der Cron Franckreich            zu statten, weil so dann die letzten Hertzoge zu Burgund solche Grafschafft ohne Titul            besessen; dann in dem Instrument, worinnen König Johannes in Franckreich das            HertzogthumBurgund seinem Sohn Philippo conferiret, würde dieser Grafschafft keine            expresse Meldung gethan, und dennoch hätte es dieser unter dem Nahmen der dependenz mit in            Possess genommen.</p>
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        <p>Zehendes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Boulogne.              <note place="foot">Vid. de hac pratensione Chiffletii Lampad. hist. ad Vindic. Hispan.              p. 64. seqq. &amp; Autor. ibi cit. junct. Traité du Chancelier de Bourgogne sur les              praetensions &amp; differents qui sont entre les maisons de France &amp; de Bourgogne,              touchant plusieurs grandes terres. §. 124. seqq. ap. Leibnitz. in Mantissa Cod. jur.              gent. dipl. p. 1. seqq.</note></p>
        <p><note place="left">Historie.</note> DIese Grafschafft gehörte vor diesem zu Flandern oder            Artois, und hatten die Grafen von Boulogne solche von den Grafen zu Flandern zu Lehen;            anno 1180 aber gab Philippus aus Elsas, Graf zu Flandern, die Grafschafft Artois nebst dem            dominio directo der Grafschafft Boulogne, S. Paul. und Guise, seiner Enckelin Isabellae            des Graf. Balduini zu Hennegau und Margarethae aus Flandern Tochter, da sie an König            Philippum in Franckreich vermählet ward, zum Brautschatz mit. <note place="foot">Olivarius              Uredius in Sigill. Com. Flandr.</note> Der Isabellae succedirte hierinnen ihr Sohn König            Ludovicus VIII in Franckreich, welcher Artois seinem dritten Sohn Roberto im Testament            vermachte; und sind von diesem nachdem alle
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[96/0124] der Cron Franckreich, oder dem Hertzogthum Burgund, incorporiret gewesen. VIII. Daß, wie der Hertzog Philippus der Gütige zu Burgund anno 1459 die Gewonheiten des Hertzogthums Burgund untersuchen und reformiren laßen, denen Commissarien in ihrem Commissorio zugleich anbefohlen worden, die Gewonheiten derer über der Saone gelegenen Landschafften mit zu untersuchen; Nachdem solches geschehen, wären der Grafschafft Burgund Gewonheiten absonderlich untersuchet worden. IX. Daß die Hertzoge zu Burgund drey Parlementer gehabt, das eine zu Dijon, vor das Hertzogth. Burgund, das andere zu Dole vor die Grafschafft Burgund oder Franche-Comté, und das dritte zu S. Laurent lez Chalon, vor die über der Saone gelegene Landschafften; und daß die von Aussonne sich anno 1475 bey dem Hertzoge beklaget, daß sie zu dem Parlement der Grafschafft Burgund assigniret, da sie doch dazu nicht gehöreten. X. Dafern die Grafschafft aber Souveraine wäre, so käme auch solches der Cron Franckreich zu statten, weil so dann die letzten Hertzoge zu Burgund solche Grafschafft ohne Titul besessen; dann in dem Instrument, worinnen König Johannes in Franckreich das HertzogthumBurgund seinem Sohn Philippo conferiret, würde dieser Grafschafft keine expresse Meldung gethan, und dennoch hätte es dieser unter dem Nahmen der dependenz mit in Possess genommen. Anno 1478 den 26 Aug. und also zwey Jahr hernach, da König Ludovicus XI in Franckreich diese Grafschafft nebst dem Hertzogthum Burgund eingezogen hatte, wurd zwar zwischen dem Königlichen Frantzösischen Gouverneur in Burgund Charles d' Aboise, und des Ertz-Hertzogs Maximiliani Lieutenant Foulongeau accordiret, die Grafschafft Aussonne vor keine dependentz der Grafschafft Burgund zu halten; und gab auch nachdem König Carolus VIII anno 1497 eine declaration heraus, worinnen er die Grafschafft Aussonne, ob sie gleich disseits der Saone gelegen, dennoch vor ein Glied und eine dependentz des Hertzogthums Burgund erklährte, weil sie iederzeit dazu gehöret hätte. sc. Wie aber Franciscus I anno 1526 von Käyser Carolo V gefangen wurde, versprach er in dem Madritischen Frieden unter andern auch, die Grafschafft Aussonne als eine dependentz von der Franche-Comté oder Grafschafft Burgund zu restituiren; Der Käyser sandte hierauff auch den Hn. von Lannoy mit einigen Trouppen dahin, um die Grafschafft in possession zu nehmen, muste aber vernehmen, daß er abgewiesen, und mit seinen beysich habenden Leuten sich zu retiriren genöthiget worden. Nicht lange hernach erfolgte der Cambraysische und Crespische Friede, worinnen Franckreich bey dem Besitz dieser Grafschafft gelassen, dem Hause Oesterreich aber sein Recht und Praetension daran reserviret wurde; Und ist die Grafschafft seit solcher Zeit bey Franckreich geblieben. Der Erfolg und itziger Zustand. Zehendes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Boulogne. DIese Grafschafft gehörte vor diesem zu Flandern oder Artois, und hatten die Grafen von Boulogne solche von den Grafen zu Flandern zu Lehen; anno 1180 aber gab Philippus aus Elsas, Graf zu Flandern, die Grafschafft Artois nebst dem dominio directo der Grafschafft Boulogne, S. Paul. und Guise, seiner Enckelin Isabellae des Graf. Balduini zu Hennegau und Margarethae aus Flandern Tochter, da sie an König Philippum in Franckreich vermählet ward, zum Brautschatz mit. Der Isabellae succedirte hierinnen ihr Sohn König Ludovicus VIII in Franckreich, welcher Artois seinem dritten Sohn Roberto im Testament vermachte; und sind von diesem nachdem alle Historie. Vid. de hac pratensione Chiffletii Lampad. hist. ad Vindic. Hispan. p. 64. seqq. & Autor. ibi cit. junct. Traité du Chancelier de Bourgogne sur les praetensions & differents qui sont entre les maisons de France & de Bourgogne, touchant plusieurs grandes terres. §. 124. seqq. ap. Leibnitz. in Mantissa Cod. jur. gent. dipl. p. 1. seqq. Olivarius Uredius in Sigill. Com. Flandr.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/124>, abgerufen am 28.11.2024.