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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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Einleitung.
würde. Hoher Preis und kostspielige Zubereitung lassen das Wildbret
gegenwärtig in der Hauptsache nur für die besser situierten Klassen
der Bevölkerung in Betracht kommen, und der alte Spruch: "Wildbret
und Fisch gehören für des Herrn Tisch", welcher allerdings anderen
Verhältnissen entsprungen ist, gilt heute thatsächlich, wenigstens be-
züglich des Wildbretes, im vollen Umfange.

Wenn aber auch die Bilanz zwischen Aufwand und Erfolg sich
nach den vorstehenden Ausführungen in den Kulturstaaten zu Ungunsten
der Jagd stellt, so wäre es doch sehr unrichtig, das Urteil über die
volkswirtschaftliche Bedeutung der Jagd lediglich nach dem ziffern-
mässigen Ergebnisse zu fällen.

Gerade bei der Jagd sind noch sehr wichtige ethische Rücksichten,
Affektionswerte und indirekte Vorteile zu berücksichtigen.

Wie die Jagd schon im Altertume wegen der Abhärtung und Ge-
wandtheit hoch geschätzt wurde, welche sie als vortreffliche Schulung
für den Krieg erscheinen liess, so bildet sie auch heute noch eine wohl-
thuende Anregung und ein wertvolles Gegengewicht gegen das geistes-
ermüdende und nervenzerstörende Treiben der modernen Gesellschaft.
Das Interesse und das Verständnis für die Natur wird in weiten Kreisen
durch die Jagd gefördert. Eine körperliche Schulung durch Anstreng-
ungen, Entbehrungen oder gar Gefahren wird bei der heutigen Jagd-
ausübung allerdings nur in sehr geringem Masse erzielt. Diese finden
sich bloss bei jenem sportmässigen Betriebe der Jagd, welcher nur we-
nigen ausserhalb des forstlichen Berufes stehenden Personen möglich ist.

Für den Forstbeamten speziell, welchem die Vergnügungen des
städtischen Lebens verschlossen sind, bildet die Jagd eine angenehme
und vielfach die einzige Erholung, durch sie wird das Interesse an
dem seiner Pflege und seinem Schutze übertragenen Objekte gesteigert,
und die Jagdausübung führt ihn oft in den Wald oder doch an viele
Stellen innerhalb desselben, an welche er sonst nicht gekommen wäre.
Die Jagdlust der Beamten darf aber keine unverhältnismässigen Opfer von
seiten des Waldbesitzers, namentlich vom Staate, fordern.

Wenn daher auch den Missständen, welche durch eine Übertreibung
des Jagdsports veranlasst werden, entgegengetreten werden muss, so
wäre es doch dem volkswirtschaftlichen Interesse nicht entsprechend,
wenn die Jagd vollständig verschwände, sondern es rechtfertigt sich eine
angemessene und rationelle Pflege des Jagdbetriebes durch den Staat.

§ 2. Das Jagdregal. Von den Landesherren ist schon von jeher
der Jagd ein ganz besonderes Interesse zugewendet worden, und die-
selbe hat einen mächtigen Einfluss auf die Entwickelung der Eigentums-
verhältnisse am Walde und auf die forstpolitischen Zustände geübt.

Als Triebfeder war hierbei stets in erster Linie die Freude an der
Jagd thätig, welche sich nicht selten bis zur Jagdleidenschaft steigerte.


Einleitung.
würde. Hoher Preis und kostspielige Zubereitung lassen das Wildbret
gegenwärtig in der Hauptsache nur für die besser situierten Klassen
der Bevölkerung in Betracht kommen, und der alte Spruch: „Wildbret
und Fisch gehören für des Herrn Tisch“, welcher allerdings anderen
Verhältnissen entsprungen ist, gilt heute thatsächlich, wenigstens be-
züglich des Wildbretes, im vollen Umfange.

Wenn aber auch die Bilanz zwischen Aufwand und Erfolg sich
nach den vorstehenden Ausführungen in den Kulturstaaten zu Ungunsten
der Jagd stellt, so wäre es doch sehr unrichtig, das Urteil über die
volkswirtschaftliche Bedeutung der Jagd lediglich nach dem ziffern-
mäſsigen Ergebnisse zu fällen.

Gerade bei der Jagd sind noch sehr wichtige ethische Rücksichten,
Affektionswerte und indirekte Vorteile zu berücksichtigen.

Wie die Jagd schon im Altertume wegen der Abhärtung und Ge-
wandtheit hoch geschätzt wurde, welche sie als vortreffliche Schulung
für den Krieg erscheinen lieſs, so bildet sie auch heute noch eine wohl-
thuende Anregung und ein wertvolles Gegengewicht gegen das geistes-
ermüdende und nervenzerstörende Treiben der modernen Gesellschaft.
Das Interesse und das Verständnis für die Natur wird in weiten Kreisen
durch die Jagd gefördert. Eine körperliche Schulung durch Anstreng-
ungen, Entbehrungen oder gar Gefahren wird bei der heutigen Jagd-
ausübung allerdings nur in sehr geringem Maſse erzielt. Diese finden
sich bloſs bei jenem sportmäſsigen Betriebe der Jagd, welcher nur we-
nigen auſserhalb des forstlichen Berufes stehenden Personen möglich ist.

Für den Forstbeamten speziell, welchem die Vergnügungen des
städtischen Lebens verschlossen sind, bildet die Jagd eine angenehme
und vielfach die einzige Erholung, durch sie wird das Interesse an
dem seiner Pflege und seinem Schutze übertragenen Objekte gesteigert,
und die Jagdausübung führt ihn oft in den Wald oder doch an viele
Stellen innerhalb desselben, an welche er sonst nicht gekommen wäre.
Die Jagdlust der Beamten darf aber keine unverhältnismäſsigen Opfer von
seiten des Waldbesitzers, namentlich vom Staate, fordern.

Wenn daher auch den Miſsständen, welche durch eine Übertreibung
des Jagdsports veranlaſst werden, entgegengetreten werden muſs, so
wäre es doch dem volkswirtschaftlichen Interesse nicht entsprechend,
wenn die Jagd vollständig verschwände, sondern es rechtfertigt sich eine
angemessene und rationelle Pflege des Jagdbetriebes durch den Staat.

§ 2. Das Jagdregal. Von den Landesherren ist schon von jeher
der Jagd ein ganz besonderes Interesse zugewendet worden, und die-
selbe hat einen mächtigen Einfluſs auf die Entwickelung der Eigentums-
verhältnisse am Walde und auf die forstpolitischen Zustände geübt.

Als Triebfeder war hierbei stets in erster Linie die Freude an der
Jagd thätig, welche sich nicht selten bis zur Jagdleidenschaft steigerte.


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[306/0324] Einleitung. würde. Hoher Preis und kostspielige Zubereitung lassen das Wildbret gegenwärtig in der Hauptsache nur für die besser situierten Klassen der Bevölkerung in Betracht kommen, und der alte Spruch: „Wildbret und Fisch gehören für des Herrn Tisch“, welcher allerdings anderen Verhältnissen entsprungen ist, gilt heute thatsächlich, wenigstens be- züglich des Wildbretes, im vollen Umfange. Wenn aber auch die Bilanz zwischen Aufwand und Erfolg sich nach den vorstehenden Ausführungen in den Kulturstaaten zu Ungunsten der Jagd stellt, so wäre es doch sehr unrichtig, das Urteil über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Jagd lediglich nach dem ziffern- mäſsigen Ergebnisse zu fällen. Gerade bei der Jagd sind noch sehr wichtige ethische Rücksichten, Affektionswerte und indirekte Vorteile zu berücksichtigen. Wie die Jagd schon im Altertume wegen der Abhärtung und Ge- wandtheit hoch geschätzt wurde, welche sie als vortreffliche Schulung für den Krieg erscheinen lieſs, so bildet sie auch heute noch eine wohl- thuende Anregung und ein wertvolles Gegengewicht gegen das geistes- ermüdende und nervenzerstörende Treiben der modernen Gesellschaft. Das Interesse und das Verständnis für die Natur wird in weiten Kreisen durch die Jagd gefördert. Eine körperliche Schulung durch Anstreng- ungen, Entbehrungen oder gar Gefahren wird bei der heutigen Jagd- ausübung allerdings nur in sehr geringem Maſse erzielt. Diese finden sich bloſs bei jenem sportmäſsigen Betriebe der Jagd, welcher nur we- nigen auſserhalb des forstlichen Berufes stehenden Personen möglich ist. Für den Forstbeamten speziell, welchem die Vergnügungen des städtischen Lebens verschlossen sind, bildet die Jagd eine angenehme und vielfach die einzige Erholung, durch sie wird das Interesse an dem seiner Pflege und seinem Schutze übertragenen Objekte gesteigert, und die Jagdausübung führt ihn oft in den Wald oder doch an viele Stellen innerhalb desselben, an welche er sonst nicht gekommen wäre. Die Jagdlust der Beamten darf aber keine unverhältnismäſsigen Opfer von seiten des Waldbesitzers, namentlich vom Staate, fordern. Wenn daher auch den Miſsständen, welche durch eine Übertreibung des Jagdsports veranlaſst werden, entgegengetreten werden muſs, so wäre es doch dem volkswirtschaftlichen Interesse nicht entsprechend, wenn die Jagd vollständig verschwände, sondern es rechtfertigt sich eine angemessene und rationelle Pflege des Jagdbetriebes durch den Staat. § 2. Das Jagdregal. Von den Landesherren ist schon von jeher der Jagd ein ganz besonderes Interesse zugewendet worden, und die- selbe hat einen mächtigen Einfluſs auf die Entwickelung der Eigentums- verhältnisse am Walde und auf die forstpolitischen Zustände geübt. Als Triebfeder war hierbei stets in erster Linie die Freude an der Jagd thätig, welche sich nicht selten bis zur Jagdleidenschaft steigerte.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/324>, abgerufen am 27.11.2024.