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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
Teil ihres Holzbedarfes importieren müssen: England, Belgien, Nieder-
lande, Dänemark, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Bulgarien,
Türkei. 1)

Der Osten und Norden Europas hat demnach Holzüberfluss, der
Westen und Süden Holzmangel. Der Holzhandel innerhalb Europas be-
wegt sich im allgemeinen in westlicher Richtung, dazu kommt noch
eine reichliche Menge Holz aus Amerika.

Diesen Verhältnissen entsprechend suchen die vorwiegend Holz
importierenden Länder (Gruppe 3) die Einfuhr von Holz möglichst zu
erleichtern und erheben wenigstens vom unbearbeiteten Holze aus den
für sie hauptsächlich in Betracht kommenden Importländern keinen Zoll
oder doch nur geringe Finanzzölle. Die Rücksicht auf ihre heimische
Holzindustrie hat sie dagegen mehrfach veranlasst, ziemlich erhebliche
Zölle auf die bearbeiteten Holzwaren zu legen, bisweilen sollen übrigens
diese nur als Finanzzölle wirken. Noch weniger als die auf den Import
angewiesenen Länder haben die grossen Exportländer für Holz Interesse,
die Einfuhr für Holz zu erschweren. Eine Ausnahme macht Russland.
Hier war schon seit langer Zeit zum Schutze der heimischen Wal-
dungen
ein Ausfuhrzoll für Holz gefordert worden. An Stelle eines
solchen hat Russland durch den "Allgemeinen russischen Zolltarif
für den europäischen Handel" vom 11. Juni 1891 seit 1./13. Juli 1891

1) Jährlicher Import und Export von Nutz- und Brennhölzern und Holzkohlen:
[Tabelle]

B. Zweiter (spezieller) Teil.
Teil ihres Holzbedarfes importieren müssen: England, Belgien, Nieder-
lande, Dänemark, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Bulgarien,
Türkei. 1)

Der Osten und Norden Europas hat demnach Holzüberfluſs, der
Westen und Süden Holzmangel. Der Holzhandel innerhalb Europas be-
wegt sich im allgemeinen in westlicher Richtung, dazu kommt noch
eine reichliche Menge Holz aus Amerika.

Diesen Verhältnissen entsprechend suchen die vorwiegend Holz
importierenden Länder (Gruppe 3) die Einfuhr von Holz möglichst zu
erleichtern und erheben wenigstens vom unbearbeiteten Holze aus den
für sie hauptsächlich in Betracht kommenden Importländern keinen Zoll
oder doch nur geringe Finanzzölle. Die Rücksicht auf ihre heimische
Holzindustrie hat sie dagegen mehrfach veranlaſst, ziemlich erhebliche
Zölle auf die bearbeiteten Holzwaren zu legen, bisweilen sollen übrigens
diese nur als Finanzzölle wirken. Noch weniger als die auf den Import
angewiesenen Länder haben die groſsen Exportländer für Holz Interesse,
die Einfuhr für Holz zu erschweren. Eine Ausnahme macht Ruſsland.
Hier war schon seit langer Zeit zum Schutze der heimischen Wal-
dungen
ein Ausfuhrzoll für Holz gefordert worden. An Stelle eines
solchen hat Ruſsland durch den „Allgemeinen russischen Zolltarif
für den europäischen Handel“ vom 11. Juni 1891 seit 1./13. Juli 1891

1) Jährlicher Import und Export von Nutz- und Brennhölzern und Holzkohlen:
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[168/0186] B. Zweiter (spezieller) Teil. Teil ihres Holzbedarfes importieren müssen: England, Belgien, Nieder- lande, Dänemark, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Bulgarien, Türkei. 1) Der Osten und Norden Europas hat demnach Holzüberfluſs, der Westen und Süden Holzmangel. Der Holzhandel innerhalb Europas be- wegt sich im allgemeinen in westlicher Richtung, dazu kommt noch eine reichliche Menge Holz aus Amerika. Diesen Verhältnissen entsprechend suchen die vorwiegend Holz importierenden Länder (Gruppe 3) die Einfuhr von Holz möglichst zu erleichtern und erheben wenigstens vom unbearbeiteten Holze aus den für sie hauptsächlich in Betracht kommenden Importländern keinen Zoll oder doch nur geringe Finanzzölle. Die Rücksicht auf ihre heimische Holzindustrie hat sie dagegen mehrfach veranlaſst, ziemlich erhebliche Zölle auf die bearbeiteten Holzwaren zu legen, bisweilen sollen übrigens diese nur als Finanzzölle wirken. Noch weniger als die auf den Import angewiesenen Länder haben die groſsen Exportländer für Holz Interesse, die Einfuhr für Holz zu erschweren. Eine Ausnahme macht Ruſsland. Hier war schon seit langer Zeit zum Schutze der heimischen Wal- dungen ein Ausfuhrzoll für Holz gefordert worden. An Stelle eines solchen hat Ruſsland durch den „Allgemeinen russischen Zolltarif für den europäischen Handel“ vom 11. Juni 1891 seit 1./13. Juli 1891 1) Jährlicher Import und Export von Nutz- und Brennhölzern und Holzkohlen:

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/186>, abgerufen am 23.12.2024.