die wichtigen Holzimportländer Schweden und Norwegen, sowie nunmehr auch Russland. Letzterem gegenüber war während des Zollkrieges vom August 1893 bis März 1894 statt des gewöhnlichen Zollsatzes der um 50 Proz. erhöhte sogenannte "Kampfzoll" zur Anwendung gekommen.
Die Herabsetzung der Holzzölle wird für die Reichskasse einen nicht unbedeutenden Ausfall zur Folge haben; er wird auf etwa drei Millionen Mark geschätzt. Die Einnahme aus Holzzöllen hat betragen in den Jahren 1889 und 1890: 15873053 M. und 15615367 M. d. h. 4,4 und 3,9 Proz. sämtlicher Eingangszölle.
Im engen Zusammenhange mit der Zollpolitik und Forstpolitik steht die neue Bewegung für Einführung eines Zolles auf Quebracho- Holz (Schinopsis Balansae Engl.), dessen Import im schnellen Zunehmen begriffen ist. 1) Dasselbe macht nicht nur den heimischen Eichenschäl- waldungen und der darin gezogenen Lohrinde gefährliche Konkurrenz, sondern bewirkt auch eine vollständige Umgestaltung des Gerberei- betriebes, namentlich den Übergang zum Grossbetrieb und den Ruin der kleinen Gerbereien. Die Vorzüge des Quebracho-Holzes bestehen in einer ganz erheblichen Ersparnis an Zeit und Kosten im Gross- betriebe, wodurch der Lederpreis pro Centner von 35--40 M. auf 10 bis 12 M. ermässigt wird. Als Nachteil wird neben der bereits erwähnten Umwälzung des Betriebes hervorgehoben, dass das mit Quebracho her- gestellte Leder sehr geringwertig sei.
Sollte das der Fall sein, so würde sich dieses Verfahren ebenso wenig behaupten können, als die ersten Versuche der Mineralgerbung. Ist es aber möglich, ein dem mit Lohe bereiteten Leder gleichwertiges Produkt unter Anwendung von Quebracho zu erzeugen, so wäre es wirtschaftlich ungerechtfertigt, die höchst beträchtlichen Vorteile der Ersparnis an Zeit und Kapital durch einen Zoll verhindern zu wollen; letzterer müsste geradezu ein Prohibitivzoll sein, wenn er unter solchen Voraussetzungen sich wirksam erweisen sollte.
Vom Standpunkte der Forstwirtschaft aus ist zu bemerken, dass die Fläche des Eichenschälwaldes nur 432999 ha = 3,1 Proz. der gesamten Waldfläche beträgt. Hiervon befindet sich allerdings ein erheblicher Teil in Händen von Privaten und Gemeinden, welche den Einnahme-Ausfall schwer empfinden und zwar um so mehr, als ausgedehnte Schälwald-
1)Danckelmann, Rückblick auf Forstwesen und Jagd 1892, in der Zeitschr. f. Forst- und Jagdwesen 1894, S. 195. Die zollfreie Einfuhr von unzerkleinertem Quebrachoholze in den deutschen Zollverein hat betragen:
[Tabelle]
11*
I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
die wichtigen Holzimportländer Schweden und Norwegen, sowie nunmehr auch Ruſsland. Letzterem gegenüber war während des Zollkrieges vom August 1893 bis März 1894 statt des gewöhnlichen Zollsatzes der um 50 Proz. erhöhte sogenannte „Kampfzoll“ zur Anwendung gekommen.
Die Herabsetzung der Holzzölle wird für die Reichskasse einen nicht unbedeutenden Ausfall zur Folge haben; er wird auf etwa drei Millionen Mark geschätzt. Die Einnahme aus Holzzöllen hat betragen in den Jahren 1889 und 1890: 15873053 M. und 15615367 M. d. h. 4,4 und 3,9 Proz. sämtlicher Eingangszölle.
Im engen Zusammenhange mit der Zollpolitik und Forstpolitik steht die neue Bewegung für Einführung eines Zolles auf Quebracho- Holz (Schinopsis Balansae Engl.), dessen Import im schnellen Zunehmen begriffen ist. 1) Dasselbe macht nicht nur den heimischen Eichenschäl- waldungen und der darin gezogenen Lohrinde gefährliche Konkurrenz, sondern bewirkt auch eine vollständige Umgestaltung des Gerberei- betriebes, namentlich den Übergang zum Groſsbetrieb und den Ruin der kleinen Gerbereien. Die Vorzüge des Quebracho-Holzes bestehen in einer ganz erheblichen Ersparnis an Zeit und Kosten im Groſs- betriebe, wodurch der Lederpreis pro Centner von 35—40 M. auf 10 bis 12 M. ermäſsigt wird. Als Nachteil wird neben der bereits erwähnten Umwälzung des Betriebes hervorgehoben, daſs das mit Quebracho her- gestellte Leder sehr geringwertig sei.
Sollte das der Fall sein, so würde sich dieses Verfahren ebenso wenig behaupten können, als die ersten Versuche der Mineralgerbung. Ist es aber möglich, ein dem mit Lohe bereiteten Leder gleichwertiges Produkt unter Anwendung von Quebracho zu erzeugen, so wäre es wirtschaftlich ungerechtfertigt, die höchst beträchtlichen Vorteile der Ersparnis an Zeit und Kapital durch einen Zoll verhindern zu wollen; letzterer müſste geradezu ein Prohibitivzoll sein, wenn er unter solchen Voraussetzungen sich wirksam erweisen sollte.
Vom Standpunkte der Forstwirtschaft aus ist zu bemerken, daſs die Fläche des Eichenschälwaldes nur 432999 ha = 3,1 Proz. der gesamten Waldfläche beträgt. Hiervon befindet sich allerdings ein erheblicher Teil in Händen von Privaten und Gemeinden, welche den Einnahme-Ausfall schwer empfinden und zwar um so mehr, als ausgedehnte Schälwald-
1)Danckelmann, Rückblick auf Forstwesen und Jagd 1892, in der Zeitschr. f. Forst- und Jagdwesen 1894, S. 195. Die zollfreie Einfuhr von unzerkleinertem Quebrachoholze in den deutschen Zollverein hat betragen:
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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.
die wichtigen Holzimportländer Schweden und Norwegen, sowie nunmehr
auch Ruſsland. Letzterem gegenüber war während des Zollkrieges vom
August 1893 bis März 1894 statt des gewöhnlichen Zollsatzes der um
50 Proz. erhöhte sogenannte „Kampfzoll“ zur Anwendung gekommen.
Die Herabsetzung der Holzzölle wird für die Reichskasse einen
nicht unbedeutenden Ausfall zur Folge haben; er wird auf etwa drei
Millionen Mark geschätzt. Die Einnahme aus Holzzöllen hat betragen
in den Jahren 1889 und 1890: 15873053 M. und 15615367 M. d. h.
4,4 und 3,9 Proz. sämtlicher Eingangszölle.
Im engen Zusammenhange mit der Zollpolitik und Forstpolitik
steht die neue Bewegung für Einführung eines Zolles auf Quebracho-
Holz (Schinopsis Balansae Engl.), dessen Import im schnellen Zunehmen
begriffen ist. 1) Dasselbe macht nicht nur den heimischen Eichenschäl-
waldungen und der darin gezogenen Lohrinde gefährliche Konkurrenz,
sondern bewirkt auch eine vollständige Umgestaltung des Gerberei-
betriebes, namentlich den Übergang zum Groſsbetrieb und den Ruin
der kleinen Gerbereien. Die Vorzüge des Quebracho-Holzes bestehen
in einer ganz erheblichen Ersparnis an Zeit und Kosten im Groſs-
betriebe, wodurch der Lederpreis pro Centner von 35—40 M. auf 10
bis 12 M. ermäſsigt wird. Als Nachteil wird neben der bereits erwähnten
Umwälzung des Betriebes hervorgehoben, daſs das mit Quebracho her-
gestellte Leder sehr geringwertig sei.
Sollte das der Fall sein, so würde sich dieses Verfahren ebenso
wenig behaupten können, als die ersten Versuche der Mineralgerbung.
Ist es aber möglich, ein dem mit Lohe bereiteten Leder gleichwertiges
Produkt unter Anwendung von Quebracho zu erzeugen, so wäre es
wirtschaftlich ungerechtfertigt, die höchst beträchtlichen Vorteile der
Ersparnis an Zeit und Kapital durch einen Zoll verhindern zu wollen;
letzterer müſste geradezu ein Prohibitivzoll sein, wenn er unter solchen
Voraussetzungen sich wirksam erweisen sollte.
Vom Standpunkte der Forstwirtschaft aus ist zu bemerken, daſs die
Fläche des Eichenschälwaldes nur 432999 ha = 3,1 Proz. der gesamten
Waldfläche beträgt. Hiervon befindet sich allerdings ein erheblicher Teil
in Händen von Privaten und Gemeinden, welche den Einnahme-Ausfall
schwer empfinden und zwar um so mehr, als ausgedehnte Schälwald-
1) Danckelmann, Rückblick auf Forstwesen und Jagd 1892, in der Zeitschr.
f. Forst- und Jagdwesen 1894, S. 195.
Die zollfreie Einfuhr von unzerkleinertem Quebrachoholze in den deutschen
Zollverein hat betragen:
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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/181>, abgerufen am 03.03.2025.
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