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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
erfolgte 1832 die Errichtung einer Fachschule am Polytechnikum
in Karlsruhe.

Wenn auch hiermit schon ein wesentlicher Fortschritt erreicht war,
so genügte doch etwa seit 1850 die damalige Organisation des forst-
lichen Unterrichts den fortwährend steigenden Anforderungen an die
Kenntnisse und Leistungen der Forstbeamten nicht mehr, und es machte
sich das Bedürfnis einer durchgreifenden Verbesserung immer dringen-
der fühlbar.

Dieses Ziel liess sich auf zwei Wegen erreichen. Es war einer-
seits möglich, die Lehrkurse an den Fachschulen zu vermehren und
deren Unterrichtsplan entsprechend zu erweitern, wodurch dieselben zu
Akademien emporstiegen, anderseits musste aber schon aus finan-
ziellen Rücksichten auch die Verlegung des forstlichen Unter-
richts
an die allgemeinen Hochschulen in Betracht gezogen
werden.

Über die Frage: Akademien oder allgemeine Hochschulen? entspann
sich schon um 1840 eine mehrere Jahrzehnte hindurch dauernde heftige
Fehde, welche in den Verhandlungen der Forstversammlung zu Frei-
burg im Jahre 1874 und der damit zusammenhängenden Litteratur
ihren Höhepunkt erreichte.

Wenn man die untergeordneten Argumente, welche in diesem Streite
angeführt worden sind, unberücksichtigt lässt, so kommen bei der Be-
urteilung dieser, auch heute noch nicht zum vollständigen Austrage ge-
langten Frage hauptsächlich folgende Momente in Betracht:

Der Beruf des Forstmannes setzt äusserst vielseitige Kenntnisse
voraus: naturwissenschaftliche, mathematische, volkswirtschaftliche,
juristische und spezifisch forstliche. Es ist ungemein schwierig,
eine einerseits gleichmässige und anderseits den forstlichen Bedürf-
nissen entsprechende Ausbildung an einer einzigen Bildungsstätte zu
erwerben.

Für die besonderen Zwecke des forstlichen Unterrichtes sind an
den Universitäten im allgemeinen die staatswirtschaftlichen Fächer un-
zweifelhaft am vollkommensten vertreten; ungünstiger gestaltet sich die
Sache schon für die naturwissenschaftlichen, mathematischen und juri-
stischen Disziplinen. Diese sind für den Forstmann lediglich grund-
legende oder sogenannte Hilfswissenschaften und werden nur bei Be-
rücksichtigung seiner speziellen Bedürfnisse für ihn fruchtbar.

Sollen alle einschlägigen Spezialvorlesungen gehört werden, so ge-
winnt das Studium ungemein an Breite, ohne dass trotzdem den zu
stellenden Anforderungen voll entsprochen wird. Die Vorlesungen über
Botanik berücksichtigen hier z. B. in ihrem speziellen Teile vorwiegend das
Bedürfnis der die Mehrzahl der Zuhörer bildenden Mediziner; in der
Chemie wird der theoretische Teil in der Einleitung und in der orga-

B. Zweiter (spezieller) Teil.
erfolgte 1832 die Errichtung einer Fachschule am Polytechnikum
in Karlsruhe.

Wenn auch hiermit schon ein wesentlicher Fortschritt erreicht war,
so genügte doch etwa seit 1850 die damalige Organisation des forst-
lichen Unterrichts den fortwährend steigenden Anforderungen an die
Kenntnisse und Leistungen der Forstbeamten nicht mehr, und es machte
sich das Bedürfnis einer durchgreifenden Verbesserung immer dringen-
der fühlbar.

Dieses Ziel lieſs sich auf zwei Wegen erreichen. Es war einer-
seits möglich, die Lehrkurse an den Fachschulen zu vermehren und
deren Unterrichtsplan entsprechend zu erweitern, wodurch dieselben zu
Akademien emporstiegen, anderseits muſste aber schon aus finan-
ziellen Rücksichten auch die Verlegung des forstlichen Unter-
richts
an die allgemeinen Hochschulen in Betracht gezogen
werden.

Über die Frage: Akademien oder allgemeine Hochschulen? entspann
sich schon um 1840 eine mehrere Jahrzehnte hindurch dauernde heftige
Fehde, welche in den Verhandlungen der Forstversammlung zu Frei-
burg im Jahre 1874 und der damit zusammenhängenden Litteratur
ihren Höhepunkt erreichte.

Wenn man die untergeordneten Argumente, welche in diesem Streite
angeführt worden sind, unberücksichtigt läſst, so kommen bei der Be-
urteilung dieser, auch heute noch nicht zum vollständigen Austrage ge-
langten Frage hauptsächlich folgende Momente in Betracht:

Der Beruf des Forstmannes setzt äuſserst vielseitige Kenntnisse
voraus: naturwissenschaftliche, mathematische, volkswirtschaftliche,
juristische und spezifisch forstliche. Es ist ungemein schwierig,
eine einerseits gleichmäſsige und anderseits den forstlichen Bedürf-
nissen entsprechende Ausbildung an einer einzigen Bildungsstätte zu
erwerben.

Für die besonderen Zwecke des forstlichen Unterrichtes sind an
den Universitäten im allgemeinen die staatswirtschaftlichen Fächer un-
zweifelhaft am vollkommensten vertreten; ungünstiger gestaltet sich die
Sache schon für die naturwissenschaftlichen, mathematischen und juri-
stischen Disziplinen. Diese sind für den Forstmann lediglich grund-
legende oder sogenannte Hilfswissenschaften und werden nur bei Be-
rücksichtigung seiner speziellen Bedürfnisse für ihn fruchtbar.

Sollen alle einschlägigen Spezialvorlesungen gehört werden, so ge-
winnt das Studium ungemein an Breite, ohne daſs trotzdem den zu
stellenden Anforderungen voll entsprochen wird. Die Vorlesungen über
Botanik berücksichtigen hier z. B. in ihrem speziellen Teile vorwiegend das
Bedürfnis der die Mehrzahl der Zuhörer bildenden Mediziner; in der
Chemie wird der theoretische Teil in der Einleitung und in der orga-

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[108/0126] B. Zweiter (spezieller) Teil. erfolgte 1832 die Errichtung einer Fachschule am Polytechnikum in Karlsruhe. Wenn auch hiermit schon ein wesentlicher Fortschritt erreicht war, so genügte doch etwa seit 1850 die damalige Organisation des forst- lichen Unterrichts den fortwährend steigenden Anforderungen an die Kenntnisse und Leistungen der Forstbeamten nicht mehr, und es machte sich das Bedürfnis einer durchgreifenden Verbesserung immer dringen- der fühlbar. Dieses Ziel lieſs sich auf zwei Wegen erreichen. Es war einer- seits möglich, die Lehrkurse an den Fachschulen zu vermehren und deren Unterrichtsplan entsprechend zu erweitern, wodurch dieselben zu Akademien emporstiegen, anderseits muſste aber schon aus finan- ziellen Rücksichten auch die Verlegung des forstlichen Unter- richts an die allgemeinen Hochschulen in Betracht gezogen werden. Über die Frage: Akademien oder allgemeine Hochschulen? entspann sich schon um 1840 eine mehrere Jahrzehnte hindurch dauernde heftige Fehde, welche in den Verhandlungen der Forstversammlung zu Frei- burg im Jahre 1874 und der damit zusammenhängenden Litteratur ihren Höhepunkt erreichte. Wenn man die untergeordneten Argumente, welche in diesem Streite angeführt worden sind, unberücksichtigt läſst, so kommen bei der Be- urteilung dieser, auch heute noch nicht zum vollständigen Austrage ge- langten Frage hauptsächlich folgende Momente in Betracht: Der Beruf des Forstmannes setzt äuſserst vielseitige Kenntnisse voraus: naturwissenschaftliche, mathematische, volkswirtschaftliche, juristische und spezifisch forstliche. Es ist ungemein schwierig, eine einerseits gleichmäſsige und anderseits den forstlichen Bedürf- nissen entsprechende Ausbildung an einer einzigen Bildungsstätte zu erwerben. Für die besonderen Zwecke des forstlichen Unterrichtes sind an den Universitäten im allgemeinen die staatswirtschaftlichen Fächer un- zweifelhaft am vollkommensten vertreten; ungünstiger gestaltet sich die Sache schon für die naturwissenschaftlichen, mathematischen und juri- stischen Disziplinen. Diese sind für den Forstmann lediglich grund- legende oder sogenannte Hilfswissenschaften und werden nur bei Be- rücksichtigung seiner speziellen Bedürfnisse für ihn fruchtbar. Sollen alle einschlägigen Spezialvorlesungen gehört werden, so ge- winnt das Studium ungemein an Breite, ohne daſs trotzdem den zu stellenden Anforderungen voll entsprochen wird. Die Vorlesungen über Botanik berücksichtigen hier z. B. in ihrem speziellen Teile vorwiegend das Bedürfnis der die Mehrzahl der Zuhörer bildenden Mediziner; in der Chemie wird der theoretische Teil in der Einleitung und in der orga-

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/126>, abgerufen am 30.11.2024.