von alter adelicher Abkunft wäre, und da alle die, welche Pfründner des Staats und Kom- petenten des Erzbisthums und der Fürstenschaft sind, (ich meyne die Mitglieder des Domkapi- tels, das jetzt wirklich aus acht Fürsten und sechszehn Grafen besteht) ihre Einkünfte, ihren Rang und ihre Ansprüche davon ableiten. Fürst und Domkapitel bilden also die erste und höchste Klasse im Staate sowohl, als in der Stadt Salzburg.
An diese Klasse schließt sich, als die zweyte, der hohe Adel, der aus mehreren Gräflichen und Freyherrlichen Familien und einzelnen Per- sonen bestehet, die zu solchen Familien gehö- ren. Erstre wie letztre sind häufig in Diensten des Fürsten, und bekleiden die hervorstechendsten Stellen im Hofstaate. Dieser Adel ist, nach dem Domkapitel, der natürliche Gesellschafter des Fürsten; doch wird auch zu den Versamm- lungen bey Hofe, zu Koncerten und Tafeln, das Offizierkorps bis zu einer gewissen Stufe herab, eingeladen.
von alter adelicher Abkunft waͤre, und da alle die, welche Pfruͤndner des Staats und Kom- petenten des Erzbisthums und der Fuͤrſtenſchaft ſind, (ich meyne die Mitglieder des Domkapi- tels, das jetzt wirklich aus acht Fuͤrſten und ſechszehn Grafen beſteht) ihre Einkuͤnfte, ihren Rang und ihre Anſpruͤche davon ableiten. Fuͤrſt und Domkapitel bilden alſo die erſte und hoͤchſte Klaſſe im Staate ſowohl, als in der Stadt Salzburg.
An dieſe Klaſſe ſchließt ſich, als die zweyte, der hohe Adel, der aus mehreren Graͤflichen und Freyherrlichen Familien und einzelnen Per- ſonen beſtehet, die zu ſolchen Familien gehoͤ- ren. Erſtre wie letztre ſind haͤufig in Dienſten des Fuͤrſten, und bekleiden die hervorſtechendſten Stellen im Hofſtaate. Dieſer Adel iſt, nach dem Domkapitel, der natuͤrliche Geſellſchafter des Fuͤrſten; doch wird auch zu den Verſamm- lungen bey Hofe, zu Koncerten und Tafeln, das Offizierkorps bis zu einer gewiſſen Stufe herab, eingeladen.
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von alter adelicher Abkunft waͤre, und da alle
die, welche Pfruͤndner des Staats und Kom-
petenten des Erzbisthums und der Fuͤrſtenſchaft
ſind, (ich meyne die Mitglieder des Domkapi-
tels, das jetzt wirklich aus acht Fuͤrſten und
ſechszehn Grafen beſteht) ihre Einkuͤnfte, ihren
Rang und ihre Anſpruͤche davon ableiten. Fuͤrſt
und Domkapitel bilden alſo die erſte und hoͤchſte
Klaſſe im Staate ſowohl, als in der Stadt
Salzburg.
An dieſe Klaſſe ſchließt ſich, als die zweyte,
der hohe Adel, der aus mehreren Graͤflichen
und Freyherrlichen Familien und einzelnen Per-
ſonen beſtehet, die zu ſolchen Familien gehoͤ-
ren. Erſtre wie letztre ſind haͤufig in Dienſten
des Fuͤrſten, und bekleiden die hervorſtechendſten
Stellen im Hofſtaate. Dieſer Adel iſt, nach
dem Domkapitel, der natuͤrliche Geſellſchafter
des Fuͤrſten; doch wird auch zu den Verſamm-
lungen bey Hofe, zu Koncerten und Tafeln,
das Offizierkorps bis zu einer gewiſſen Stufe
herab, eingeladen.
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/358>, abgerufen am 24.11.2024.
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