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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795.

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die sich zum Unterrichte einzufinden gehalten
sind, in der Entbindungskunst. Alle Wund-
ärzte haben Vorschriften, wie Verunglückte al-
ler Art zu behandeln sind, wenn noch Hoff-
nung sie zu retten übrig ist. Gegen die Gefahr,
lebendig begraben zu werden, dient eine Ver-
ordnung, keinen Leichnam vor acht und vierzig
Stunden zu begraben. Die Todtenbeschau
verrichten dazu aufgeforderte Aerzte. Gegen
den Biß toller Hunde, wie gegen den Miß-
brauch in Haltung der Hunde, sind schon sehr
alte, bis in die neuesten Zeiten wiederholte
Vorkehrungen vorhanden.



Salzburg ist mehr still, als lebhaft. Straßen
oder Städte überhaupt, in denen viel Palläste
und Kirchen stehen, geben bekanntlich keinen
belebten Anblick, oder doch nur zu gewissen
Zeiten, z. B. wenn man zu Tische oder in die
Komödie fährt, oder wenn man die Kirche be-
sucht, oder besucht hat. Selbst in den volk-

reichsten

die ſich zum Unterrichte einzufinden gehalten
ſind, in der Entbindungskunſt. Alle Wund-
aͤrzte haben Vorſchriften, wie Verungluͤckte al-
ler Art zu behandeln ſind, wenn noch Hoff-
nung ſie zu retten uͤbrig iſt. Gegen die Gefahr,
lebendig begraben zu werden, dient eine Ver-
ordnung, keinen Leichnam vor acht und vierzig
Stunden zu begraben. Die Todtenbeſchau
verrichten dazu aufgeforderte Aerzte. Gegen
den Biß toller Hunde, wie gegen den Miß-
brauch in Haltung der Hunde, ſind ſchon ſehr
alte, bis in die neueſten Zeiten wiederholte
Vorkehrungen vorhanden.



Salzburg iſt mehr ſtill, als lebhaft. Straßen
oder Staͤdte uͤberhaupt, in denen viel Pallaͤſte
und Kirchen ſtehen, geben bekanntlich keinen
belebten Anblick, oder doch nur zu gewiſſen
Zeiten, z. B. wenn man zu Tiſche oder in die
Komoͤdie faͤhrt, oder wenn man die Kirche be-
ſucht, oder beſucht hat. Selbſt in den volk-

reichſten
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[80/0352] die ſich zum Unterrichte einzufinden gehalten ſind, in der Entbindungskunſt. Alle Wund- aͤrzte haben Vorſchriften, wie Verungluͤckte al- ler Art zu behandeln ſind, wenn noch Hoff- nung ſie zu retten uͤbrig iſt. Gegen die Gefahr, lebendig begraben zu werden, dient eine Ver- ordnung, keinen Leichnam vor acht und vierzig Stunden zu begraben. Die Todtenbeſchau verrichten dazu aufgeforderte Aerzte. Gegen den Biß toller Hunde, wie gegen den Miß- brauch in Haltung der Hunde, ſind ſchon ſehr alte, bis in die neueſten Zeiten wiederholte Vorkehrungen vorhanden. Salzburg iſt mehr ſtill, als lebhaft. Straßen oder Staͤdte uͤberhaupt, in denen viel Pallaͤſte und Kirchen ſtehen, geben bekanntlich keinen belebten Anblick, oder doch nur zu gewiſſen Zeiten, z. B. wenn man zu Tiſche oder in die Komoͤdie faͤhrt, oder wenn man die Kirche be- ſucht, oder beſucht hat. Selbſt in den volk- reichſten

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/352>, abgerufen am 24.11.2024.