Ich fasse noch einige Vorkehrungen der Poli- zey in der weitesten Bedeutung zusammen und theile einige Bemerkungen darüber mit.
Zur Sicherheit des Lebens und des Eigen- thums der Bürger, hat man ein wachsames Auge auf Landstreicher, Bettler und andre un- beschäftigte Leute. Jeder Gastwirth ist streng verbunden, die bey ihm einkehrenden Fremden zu melden; dienstlose Mägde und Bediente werden nicht lange geduldet; liederliche Häuser können sich nicht erhalten, und vielleicht ist jetzt kein einziges in Salzburg; auf die Verhehlung heimlicher Entbindungen ist Geld- und Zucht- hausstrafe gesetzt; vornehme Bettler werden an der Gränze abgewiesen; gemeine, wenn sie tauglich sind, an die österreichische Werbung ausgeliefert; Stadtbettlern sieht man, aus Grundsätzen, warum jeder geistliche Staat sie schont, durch die Finger. Bey dem, ich möchte sagen -- Ueberfluß an Versorgungsanstal- ten, die Salzburg einschließt, und deren ich schon einige erwähnt habe, wird man doch auf
Ich faſſe noch einige Vorkehrungen der Poli- zey in der weiteſten Bedeutung zuſammen und theile einige Bemerkungen daruͤber mit.
Zur Sicherheit des Lebens und des Eigen- thums der Buͤrger, hat man ein wachſames Auge auf Landſtreicher, Bettler und andre un- beſchaͤftigte Leute. Jeder Gaſtwirth iſt ſtreng verbunden, die bey ihm einkehrenden Fremden zu melden; dienſtloſe Maͤgde und Bediente werden nicht lange geduldet; liederliche Haͤuſer koͤnnen ſich nicht erhalten, und vielleicht iſt jetzt kein einziges in Salzburg; auf die Verhehlung heimlicher Entbindungen iſt Geld- und Zucht- hausſtrafe geſetzt; vornehme Bettler werden an der Graͤnze abgewieſen; gemeine, wenn ſie tauglich ſind, an die oͤſterreichiſche Werbung ausgeliefert; Stadtbettlern ſieht man, aus Grundſaͤtzen, warum jeder geiſtliche Staat ſie ſchont, durch die Finger. Bey dem, ich moͤchte ſagen — Ueberfluß an Verſorgungsanſtal- ten, die Salzburg einſchließt, und deren ich ſchon einige erwaͤhnt habe, wird man doch auf
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Ich faſſe noch einige Vorkehrungen der Poli-
zey in der weiteſten Bedeutung zuſammen und
theile einige Bemerkungen daruͤber mit.
Zur Sicherheit des Lebens und des Eigen-
thums der Buͤrger, hat man ein wachſames
Auge auf Landſtreicher, Bettler und andre un-
beſchaͤftigte Leute. Jeder Gaſtwirth iſt ſtreng
verbunden, die bey ihm einkehrenden Fremden
zu melden; dienſtloſe Maͤgde und Bediente
werden nicht lange geduldet; liederliche Haͤuſer
koͤnnen ſich nicht erhalten, und vielleicht iſt jetzt
kein einziges in Salzburg; auf die Verhehlung
heimlicher Entbindungen iſt Geld- und Zucht-
hausſtrafe geſetzt; vornehme Bettler werden
an der Graͤnze abgewieſen; gemeine, wenn ſie
tauglich ſind, an die oͤſterreichiſche Werbung
ausgeliefert; Stadtbettlern ſieht man, aus
Grundſaͤtzen, warum jeder geiſtliche Staat ſie
ſchont, durch die Finger. Bey dem, ich moͤchte
ſagen — Ueberfluß an Verſorgungsanſtal-
ten, die Salzburg einſchließt, und deren ich
ſchon einige erwaͤhnt habe, wird man doch auf
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/348>, abgerufen am 22.11.2024.
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