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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795.

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Stadtgarde da, die besonders zu Verschickun-
gen und obrigkeitlichen Geschäften gebraucht
wird.

Zur Sicherheit des Nachts werden die
Thore verschlossen gehalten, doch kann man,
gegen Einlaßgebühr, zu jeder Zeit, durch zwey
Pforten, in die Stadt. Wächter von mehre-
ren Gattungen durchstreifen die Stadt, und
rufen die Stunden an; andere thun dasselbe
auf den Stadtmauern. Der Vortheil der Er-
leuchtung durch Laternen geht der Stadt bis
jetzt noch ab. Nur ein paar Hauptstraßen
genießen ihn, aber es ist bloß auf Veranstal-
tung einzelner Einwohner, welche die Kosten
davon bestreiten. Die Stadtthürmer sind be-
sonders angewiesen, über Feuersgefahr zu wa-
chen. Auf ein Zeichen an der Sturmglocke
werden die Trommeln gerührt; die Wasser-
künste, die Spritzen, Leitern, Feuerhaken wer-
den in Bewegung gesetzt; wer Pferde besitzt,
spannt sie vor die Wasserkufen. Die drey er-
sten, die ankommen, erhalten Preise. Einige

Stadtgarde da, die beſonders zu Verſchickun-
gen und obrigkeitlichen Geſchaͤften gebraucht
wird.

Zur Sicherheit des Nachts werden die
Thore verſchloſſen gehalten, doch kann man,
gegen Einlaßgebuͤhr, zu jeder Zeit, durch zwey
Pforten, in die Stadt. Waͤchter von mehre-
ren Gattungen durchſtreifen die Stadt, und
rufen die Stunden an; andere thun daſſelbe
auf den Stadtmauern. Der Vortheil der Er-
leuchtung durch Laternen geht der Stadt bis
jetzt noch ab. Nur ein paar Hauptſtraßen
genießen ihn, aber es iſt bloß auf Veranſtal-
tung einzelner Einwohner, welche die Koſten
davon beſtreiten. Die Stadtthuͤrmer ſind be-
ſonders angewieſen, uͤber Feuersgefahr zu wa-
chen. Auf ein Zeichen an der Sturmglocke
werden die Trommeln geruͤhrt; die Waſſer-
kuͤnſte, die Spritzen, Leitern, Feuerhaken wer-
den in Bewegung geſetzt; wer Pferde beſitzt,
ſpannt ſie vor die Waſſerkufen. Die drey er-
ſten, die ankommen, erhalten Preiſe. Einige

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[152/0160] Stadtgarde da, die beſonders zu Verſchickun- gen und obrigkeitlichen Geſchaͤften gebraucht wird. Zur Sicherheit des Nachts werden die Thore verſchloſſen gehalten, doch kann man, gegen Einlaßgebuͤhr, zu jeder Zeit, durch zwey Pforten, in die Stadt. Waͤchter von mehre- ren Gattungen durchſtreifen die Stadt, und rufen die Stunden an; andere thun daſſelbe auf den Stadtmauern. Der Vortheil der Er- leuchtung durch Laternen geht der Stadt bis jetzt noch ab. Nur ein paar Hauptſtraßen genießen ihn, aber es iſt bloß auf Veranſtal- tung einzelner Einwohner, welche die Koſten davon beſtreiten. Die Stadtthuͤrmer ſind be- ſonders angewieſen, uͤber Feuersgefahr zu wa- chen. Auf ein Zeichen an der Sturmglocke werden die Trommeln geruͤhrt; die Waſſer- kuͤnſte, die Spritzen, Leitern, Feuerhaken wer- den in Bewegung geſetzt; wer Pferde beſitzt, ſpannt ſie vor die Waſſerkufen. Die drey er- ſten, die ankommen, erhalten Preiſe. Einige

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/160>, abgerufen am 04.12.2024.