Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795.18 da. Sie müssen 5 Jahr hindurch ihre Zu den guten Anstalten für die öffentliche Um die Verfälschung der Lebensmittel zum 18 da. Sie muͤſſen 5 Jahr hindurch ihre Zu den guten Anſtalten fuͤr die oͤffentliche Um die Verfaͤlſchung der Lebensmittel zum <TEI> <text> <body> <div> <floatingText> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0156" n="148"/> 18 da. Sie muͤſſen 5 Jahr hindurch ihre<lb/> Kunſt bey einer andern Hebamme geuͤbt, und<lb/> nebenher theoretiſchen Unterricht von einem<lb/> Arzte darin gehabt haben. Eine Pruͤfung ent-<lb/> ſcheidet dann erſt uͤber ihre Geſchicklichkeit und<lb/> Aufnahme. Ueber ſie und ihre Gehuͤlfinnen<lb/> haben zwey ſogenannte <hi rendition="#g">ehrbare Frauen</hi><lb/> die Aufſicht. Außer dieſen ſind noch 7 <hi rendition="#g">ge-<lb/> ſchworne Frauen</hi> da, die den Kindbette-<lb/> rinnen und Kindern gewiſſe Dienſte leiſten,<lb/> die kein Mann leiſten kann.</p><lb/> <p>Zu den guten Anſtalten fuͤr die oͤffentliche<lb/> Geſundheit gehoͤrt auch die, daß keine Leiche<lb/> in der Stadt begraben werden darf. Nuͤrn-<lb/> berg war eine der erſten Staͤdte, die dieſe Ge-<lb/> wohnheit abſchaffte, und ſie leidet ſolche ſchon<lb/> ſeit 1519 nicht mehr.</p><lb/> <p>Um die Verfaͤlſchung der Lebensmittel zum<lb/> Beduͤrfniß und zum Luxus zu verhuͤten, ſind<lb/> ebenfalls mehrere Einrichtungen vorhanden.<lb/> Das Schlachtvieh wird durch verpflichtete Per-<lb/> ſonen unterſucht; das Gewuͤrz durch eine <hi rendition="#g">Ge-<lb/></hi></p> </div> </body> </floatingText> </div> </body> </text> </TEI> [148/0156]
18 da. Sie muͤſſen 5 Jahr hindurch ihre
Kunſt bey einer andern Hebamme geuͤbt, und
nebenher theoretiſchen Unterricht von einem
Arzte darin gehabt haben. Eine Pruͤfung ent-
ſcheidet dann erſt uͤber ihre Geſchicklichkeit und
Aufnahme. Ueber ſie und ihre Gehuͤlfinnen
haben zwey ſogenannte ehrbare Frauen
die Aufſicht. Außer dieſen ſind noch 7 ge-
ſchworne Frauen da, die den Kindbette-
rinnen und Kindern gewiſſe Dienſte leiſten,
die kein Mann leiſten kann.
Zu den guten Anſtalten fuͤr die oͤffentliche
Geſundheit gehoͤrt auch die, daß keine Leiche
in der Stadt begraben werden darf. Nuͤrn-
berg war eine der erſten Staͤdte, die dieſe Ge-
wohnheit abſchaffte, und ſie leidet ſolche ſchon
ſeit 1519 nicht mehr.
Um die Verfaͤlſchung der Lebensmittel zum
Beduͤrfniß und zum Luxus zu verhuͤten, ſind
ebenfalls mehrere Einrichtungen vorhanden.
Das Schlachtvieh wird durch verpflichtete Per-
ſonen unterſucht; das Gewuͤrz durch eine Ge-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |