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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795.

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dieß klar, daß sie das jüdische Bekenntniß, un-
streitig das feindseeligste gegen andere, und das
schädlichste für den Staat, nie einschränkten,
nie verfolgten. Aber die Anhänger desselben
haben auch nie Ansprüche auf staatsbürgerli-
che Freyheit und Gleichheit gemacht.

Als die Polen, nach der Mitte des zehn-
ten Jahrhunderts, unter Voranschritt ihres
Königs Miezislaus, zur christlichen Religion
übertraten *), nahmen sie das römisch- katho-
lische Bekenntniß an. Es war so lange das
einzige herrschende im polnischen Gebiete, bis,
gegen die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts,
Kasimir der Große Rothreußen hinzufüg-
te, in welcher Provinz der christliche Glaube,
nach der griechischen Lehrform, herrschte. Der
König versprach den Einwohnern seines neuen
Landes die Aufrechthaltung ihres Bekenntnis-
ses und von der Zeit an blüheten das römi-
sche und griechische in Polen neben einander,

*) Lengnich Jus publ. regni pol. Tom, II paz.
552. feq.

dieß klar, daß ſie das juͤdiſche Bekenntniß, un-
ſtreitig das feindſeeligſte gegen andere, und das
ſchaͤdlichſte fuͤr den Staat, nie einſchraͤnkten,
nie verfolgten. Aber die Anhaͤnger deſſelben
haben auch nie Anſpruͤche auf ſtaatsbuͤrgerli-
che Freyheit und Gleichheit gemacht.

Als die Polen, nach der Mitte des zehn-
ten Jahrhunderts, unter Voranſchritt ihres
Koͤnigs Miezislaus, zur chriſtlichen Religion
uͤbertraten *), nahmen ſie das roͤmiſch- katho-
liſche Bekenntniß an. Es war ſo lange das
einzige herrſchende im polniſchen Gebiete, bis,
gegen die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts,
Kaſimir der Große Rothreußen hinzufuͤg-
te, in welcher Provinz der chriſtliche Glaube,
nach der griechiſchen Lehrform, herrſchte. Der
Koͤnig verſprach den Einwohnern ſeines neuen
Landes die Aufrechthaltung ihres Bekenntniſ-
ſes und von der Zeit an bluͤheten das roͤmi-
ſche und griechiſche in Polen neben einander,

*) Lengnich Jus publ. regni pol. Tom, II paz.
552. feq.
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[86/0096] dieß klar, daß ſie das juͤdiſche Bekenntniß, un- ſtreitig das feindſeeligſte gegen andere, und das ſchaͤdlichſte fuͤr den Staat, nie einſchraͤnkten, nie verfolgten. Aber die Anhaͤnger deſſelben haben auch nie Anſpruͤche auf ſtaatsbuͤrgerli- che Freyheit und Gleichheit gemacht. Als die Polen, nach der Mitte des zehn- ten Jahrhunderts, unter Voranſchritt ihres Koͤnigs Miezislaus, zur chriſtlichen Religion uͤbertraten *), nahmen ſie das roͤmiſch- katho- liſche Bekenntniß an. Es war ſo lange das einzige herrſchende im polniſchen Gebiete, bis, gegen die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts, Kaſimir der Große Rothreußen hinzufuͤg- te, in welcher Provinz der chriſtliche Glaube, nach der griechiſchen Lehrform, herrſchte. Der Koͤnig verſprach den Einwohnern ſeines neuen Landes die Aufrechthaltung ihres Bekenntniſ- ſes und von der Zeit an bluͤheten das roͤmi- ſche und griechiſche in Polen neben einander, *) Lengnich Jus publ. regni pol. Tom, II paz. 552. feq.

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0202_1795/96>, abgerufen am 22.11.2024.