ten feyerlichen Messen vor und nach den Reichs- tagen, an den Gebräuchen der Kirche andäch- tig Theil, weil einmal das Wesen ihres Be- kennisses darauf beruhet, und weil es von dem Gesetze geboten ist und mithin eine politische Handlung wird; sie achten die Diener der Kirche vom erstern Range als Staatsbeam- ten vom ersten Range, als politisch- wichtige Personen, als Jhresgleichen in staatsbürger- licher Hansicht, als Jnhaber von Stellen, die einer oder der andere ihrer Vorfahren beses- sen hat, die einer oder der andere ihrer Ver- wandten noch besitzt, zu denen sie selbst einen oder den andern ihrer Söhne bestimmt haben; sie verachten die Mönche nicht öffentlich, weil sie doch immer die Handlanger eben dieses für sie so politisch- und ökonomisch- wichtigen Bekenntnisses sind; sie hassen und verfolgen endlich die Andersdenkenden, nicht aus Abscheu vor ihren Lehren, sondern als politische Ne- benbuhler, nicht aus religiösem, sondern aus politischem Fanatismus. Der Umstand macht
ten feyerlichen Meſſen vor und nach den Reichs- tagen, an den Gebraͤuchen der Kirche andaͤch- tig Theil, weil einmal das Weſen ihres Be- kenniſſes darauf beruhet, und weil es von dem Geſetze geboten iſt und mithin eine politiſche Handlung wird; ſie achten die Diener der Kirche vom erſtern Range als Staatsbeam- ten vom erſten Range, als politiſch- wichtige Perſonen, als Jhresgleichen in ſtaatsbuͤrger- licher Hanſicht, als Jnhaber von Stellen, die einer oder der andere ihrer Vorfahren beſeſ- ſen hat, die einer oder der andere ihrer Ver- wandten noch beſitzt, zu denen ſie ſelbſt einen oder den andern ihrer Soͤhne beſtimmt haben; ſie verachten die Moͤnche nicht oͤffentlich, weil ſie doch immer die Handlanger eben dieſes fuͤr ſie ſo politiſch- und oͤkonomiſch- wichtigen Bekenntniſſes ſind; ſie haſſen und verfolgen endlich die Andersdenkenden, nicht aus Abſcheu vor ihren Lehren, ſondern als politiſche Ne- benbuhler, nicht aus religioͤſem, ſondern aus politiſchem Fanatismus. Der Umſtand macht
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ten feyerlichen Meſſen vor und nach den Reichs-
tagen, an den Gebraͤuchen der Kirche andaͤch-
tig Theil, weil einmal das Weſen ihres Be-
kenniſſes darauf beruhet, und weil es von dem
Geſetze geboten iſt und mithin eine politiſche
Handlung wird; ſie achten die Diener der
Kirche vom erſtern Range als Staatsbeam-
ten vom erſten Range, als politiſch- wichtige
Perſonen, als Jhresgleichen in ſtaatsbuͤrger-
licher Hanſicht, als Jnhaber von Stellen, die
einer oder der andere ihrer Vorfahren beſeſ-
ſen hat, die einer oder der andere ihrer Ver-
wandten noch beſitzt, zu denen ſie ſelbſt einen
oder den andern ihrer Soͤhne beſtimmt haben;
ſie verachten die Moͤnche nicht oͤffentlich, weil
ſie doch immer die Handlanger eben dieſes
fuͤr ſie ſo politiſch- und oͤkonomiſch- wichtigen
Bekenntniſſes ſind; ſie haſſen und verfolgen
endlich die Andersdenkenden, nicht aus Abſcheu
vor ihren Lehren, ſondern als politiſche Ne-
benbuhler, nicht aus religioͤſem, ſondern aus
politiſchem Fanatismus. Der Umſtand macht
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0202_1795/95>, abgerufen am 22.07.2024.
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