Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795.der Magistratur meist in ihren Händen. Die B 4
der Magiſtratur meiſt in ihren Haͤnden. Die B 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0033" n="23"/> der Magiſtratur meiſt in ihren Haͤnden. Die<lb/> uͤbrigen werden mit Subjekten beſetzt, die aus<lb/> der Stadt gebuͤrtig ſind, und die zuweilen<lb/> auf deutſchen hohen Schulen ſtudiert haben.<lb/> Bey dieſen findet man in Polen ausſchließend<lb/> Kenntniſſe von den Grundſaͤtzen des Rechts,<lb/> die ſie auch, bey ihren innern Geſchaͤften, an-<lb/> wenden, die ihnen aber bey ihren aͤußern<lb/> Verhaͤltniſſen zum Adel und zur Geiſtlichkeit,<lb/> und bey Rechtshaͤndeln mit dieſen, welche<lb/> vor den Aſſeſſorial-Gerichten entſchieden wer-<lb/> den, wenig zu ſtatten kommen. Denn die da-<lb/> bey angeſtellten Richter und Beyſitzer, ſo wie<lb/> die Advokaten und Schreiber, ſind gebohrne<lb/> Polen, die, wie oben weitlaͤufig bemerkt wor-<lb/> den, nichts, als ihr polniſches Recht, kennen.<lb/> Deshalb wurden auch in aͤltern Zeiten (jetzt<lb/> aͤußerſt ſelten) manche Kriminalſachen, die<lb/> dem einfachen polniſchen Rechte zu dornigt<lb/> waren, an die Staͤdte verſchickt, um dieſe dar-<lb/> uͤber erkennen zu laſſen.</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig">B 4</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [23/0033]
der Magiſtratur meiſt in ihren Haͤnden. Die
uͤbrigen werden mit Subjekten beſetzt, die aus
der Stadt gebuͤrtig ſind, und die zuweilen
auf deutſchen hohen Schulen ſtudiert haben.
Bey dieſen findet man in Polen ausſchließend
Kenntniſſe von den Grundſaͤtzen des Rechts,
die ſie auch, bey ihren innern Geſchaͤften, an-
wenden, die ihnen aber bey ihren aͤußern
Verhaͤltniſſen zum Adel und zur Geiſtlichkeit,
und bey Rechtshaͤndeln mit dieſen, welche
vor den Aſſeſſorial-Gerichten entſchieden wer-
den, wenig zu ſtatten kommen. Denn die da-
bey angeſtellten Richter und Beyſitzer, ſo wie
die Advokaten und Schreiber, ſind gebohrne
Polen, die, wie oben weitlaͤufig bemerkt wor-
den, nichts, als ihr polniſches Recht, kennen.
Deshalb wurden auch in aͤltern Zeiten (jetzt
aͤußerſt ſelten) manche Kriminalſachen, die
dem einfachen polniſchen Rechte zu dornigt
waren, an die Staͤdte verſchickt, um dieſe dar-
uͤber erkennen zu laſſen.
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