Es ist nöthig, auf die Schilderung, die ich von den Sitten, der Lebensart und dem Cha- rakter des Adels in Warschau gegeben habe, einen Abriß von denjenigen Klassen, die den sogenannten städtischen Stand ausmachen, folgen zu lassen.
Dieser Stand schließt die gesammte deutsche Kolonie, von den Wechslern bis zu den Hand- werkern, ein, die theils als königliche Schutz- verwandte, theils als Bürger von Warschau unter den Magisträten der Altstadt und der verschiedenen Vorstädte stehen. Die eingebor- nen polnischen Bürger, deren ungleich weni- ger und die sämmtlich Handwerker sind, ge- hören dazu. Der Rest begreift Hausirer, Hö- ker, die nicht besitzlich sind, Tagelöhner, Hand- arbeiter aller Art, Juden, die unter dem Kron- marschall, als dem Haupt der Polizey, Be- diente, die unter dem Schutze ihrer Herren stehen, und Landstreicher und Bettler, um die sich niemand bekümmert.
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Es iſt noͤthig, auf die Schilderung, die ich von den Sitten, der Lebensart und dem Cha- rakter des Adels in Warſchau gegeben habe, einen Abriß von denjenigen Klaſſen, die den ſogenannten ſtaͤdtiſchen Stand ausmachen, folgen zu laſſen.
Dieſer Stand ſchließt die geſammte deutſche Kolonie, von den Wechslern bis zu den Hand- werkern, ein, die theils als koͤnigliche Schutz- verwandte, theils als Buͤrger von Warſchau unter den Magiſtraͤten der Altſtadt und der verſchiedenen Vorſtaͤdte ſtehen. Die eingebor- nen polniſchen Buͤrger, deren ungleich weni- ger und die ſaͤmmtlich Handwerker ſind, ge- hoͤren dazu. Der Reſt begreift Hauſirer, Hoͤ- ker, die nicht beſitzlich ſind, Tageloͤhner, Hand- arbeiter aller Art, Juden, die unter dem Kron- marſchall, als dem Haupt der Polizey, Be- diente, die unter dem Schutze ihrer Herren ſtehen, und Landſtreicher und Bettler, um die ſich niemand bekuͤmmert.
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Es iſt noͤthig, auf die Schilderung, die ich
von den Sitten, der Lebensart und dem Cha-
rakter des Adels in Warſchau gegeben habe,
einen Abriß von denjenigen Klaſſen, die den
ſogenannten ſtaͤdtiſchen Stand ausmachen,
folgen zu laſſen.
Dieſer Stand ſchließt die geſammte deutſche
Kolonie, von den Wechslern bis zu den Hand-
werkern, ein, die theils als koͤnigliche Schutz-
verwandte, theils als Buͤrger von Warſchau
unter den Magiſtraͤten der Altſtadt und der
verſchiedenen Vorſtaͤdte ſtehen. Die eingebor-
nen polniſchen Buͤrger, deren ungleich weni-
ger und die ſaͤmmtlich Handwerker ſind, ge-
hoͤren dazu. Der Reſt begreift Hauſirer, Hoͤ-
ker, die nicht beſitzlich ſind, Tageloͤhner, Hand-
arbeiter aller Art, Juden, die unter dem Kron-
marſchall, als dem Haupt der Polizey, Be-
diente, die unter dem Schutze ihrer Herren
ſtehen, und Landſtreicher und Bettler, um die
ſich niemand bekuͤmmert.
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0202_1795/13>, abgerufen am 16.02.2025.
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