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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795.

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Verblendung nicht, daß an sie selbst die Reihe
kommen würde, wenn jene ausgerottet wären.

Die Arianer hatten geglaubt, daß sie mit
zu denjenigen Dissidenten gehörten, denen durch
die Gesetze Friede und Sicherheit versprochen
worden; aber weder die Katholiken noch die
Griechen, Lutheraner und Kalvinisten wollten
mit ihnen Gemeinschaft haben. Schon unter
Wladislaus des Vierten Regierung, ging man
damit um, sie von den öffentlichen Ehrenstel-
len und Berathschlagungen, und von dem Be-
sitze der Landgüter auszuschließen. Als nach
dessen Tode, auf dem Konvokations-Reichsta-
ge, von dem Frieden der Dissidenten die Rede
war, erklärten die Katholiken, theils mündlich,
theils im Warschauer Grodbuche schriftlich,
nur diejenigen gehörten zu den Dissidenten, die
einen dreyeinigen Gott glaubten, die Arianer
könnten also nicht dazu gezählt werden. Jm
Jahre 1648 verweigerte man einem arianischen
Landboten das Recht, seinen Namen unter den
Verhandlungen der Konföderation zu verzeich-

Verblendung nicht, daß an ſie ſelbſt die Reihe
kommen wuͤrde, wenn jene ausgerottet waͤren.

Die Arianer hatten geglaubt, daß ſie mit
zu denjenigen Diſſidenten gehoͤrten, denen durch
die Geſetze Friede und Sicherheit verſprochen
worden; aber weder die Katholiken noch die
Griechen, Lutheraner und Kalviniſten wollten
mit ihnen Gemeinſchaft haben. Schon unter
Wladislaus des Vierten Regierung, ging man
damit um, ſie von den oͤffentlichen Ehrenſtel-
len und Berathſchlagungen, und von dem Be-
ſitze der Landguͤter auszuſchließen. Als nach
deſſen Tode, auf dem Konvokations-Reichsta-
ge, von dem Frieden der Diſſidenten die Rede
war, erklaͤrten die Katholiken, theils muͤndlich,
theils im Warſchauer Grodbuche ſchriftlich,
nur diejenigen gehoͤrten zu den Diſſidenten, die
einen dreyeinigen Gott glaubten, die Arianer
koͤnnten alſo nicht dazu gezaͤhlt werden. Jm
Jahre 1648 verweigerte man einem arianiſchen
Landboten das Recht, ſeinen Namen unter den
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[100/0110] Verblendung nicht, daß an ſie ſelbſt die Reihe kommen wuͤrde, wenn jene ausgerottet waͤren. Die Arianer hatten geglaubt, daß ſie mit zu denjenigen Diſſidenten gehoͤrten, denen durch die Geſetze Friede und Sicherheit verſprochen worden; aber weder die Katholiken noch die Griechen, Lutheraner und Kalviniſten wollten mit ihnen Gemeinſchaft haben. Schon unter Wladislaus des Vierten Regierung, ging man damit um, ſie von den oͤffentlichen Ehrenſtel- len und Berathſchlagungen, und von dem Be- ſitze der Landguͤter auszuſchließen. Als nach deſſen Tode, auf dem Konvokations-Reichsta- ge, von dem Frieden der Diſſidenten die Rede war, erklaͤrten die Katholiken, theils muͤndlich, theils im Warſchauer Grodbuche ſchriftlich, nur diejenigen gehoͤrten zu den Diſſidenten, die einen dreyeinigen Gott glaubten, die Arianer koͤnnten alſo nicht dazu gezaͤhlt werden. Jm Jahre 1648 verweigerte man einem arianiſchen Landboten das Recht, ſeinen Namen unter den Verhandlungen der Konfoͤderation zu verzeich-

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, H. 4. Berlin, 1795, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0202_1795/110>, abgerufen am 22.11.2024.