Beysitzern zu bringen habe, um sie günstig für sich zu stimmen; sie geben vor, diese Herren seyen sehr eigen und müßten mit großer Scho- nung in diesem Punkt behandelt werden; sie wären aber sehr wohl mit ihnen bekannt und würden dieß Geschäft einleiten. Darauf ver- langen sie eine Summe zu Ausgaben dieser Art, die sie nie verechnen, weil man freylich über Bestechungen keine Bescheinigung erhält. Da sie unter einander sehr genau zusammen- hangen und eine Art für sich bestehender Ge- sellschaft ausmachen, so schlägt die genaue Be- kanntschaft, die daraus unter ihnen entsteht, zum Schaden ihrer Klienten aus. Zwey, die in einer Klagsache gegen einander wirken, be- reden sich darüber, theilen ihre Ausarbeitun- gen einander mit; einer erfährt von dem an- dern, wer die Gönner der Proceßführer sind; sie vergleichen wechselseitig das Gewicht der- selben; vertrauen einander gegenseitig die Hülfs- mittel, den Reichthum oder die Armuth, die Freygebigkeit oder den Geitz ihrer Klienten;
Beyſitzern zu bringen habe, um ſie guͤnſtig fuͤr ſich zu ſtimmen; ſie geben vor, dieſe Herren ſeyen ſehr eigen und muͤßten mit großer Scho- nung in dieſem Punkt behandelt werden; ſie waͤren aber ſehr wohl mit ihnen bekannt und wuͤrden dieß Geſchaͤft einleiten. Darauf ver- langen ſie eine Summe zu Ausgaben dieſer Art, die ſie nie verechnen, weil man freylich uͤber Beſtechungen keine Beſcheinigung erhaͤlt. Da ſie unter einander ſehr genau zuſammen- hangen und eine Art fuͤr ſich beſtehender Ge- ſellſchaft ausmachen, ſo ſchlaͤgt die genaue Be- kanntſchaft, die daraus unter ihnen entſteht, zum Schaden ihrer Klienten aus. Zwey, die in einer Klagſache gegen einander wirken, be- reden ſich daruͤber, theilen ihre Ausarbeitun- gen einander mit; einer erfaͤhrt von dem an- dern, wer die Goͤnner der Proceßfuͤhrer ſind; ſie vergleichen wechſelſeitig das Gewicht der- ſelben; vertrauen einander gegenſeitig die Huͤlfs- mittel, den Reichthum oder die Armuth, die Freygebigkeit oder den Geitz ihrer Klienten;
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Beyſitzern zu bringen habe, um ſie guͤnſtig fuͤr
ſich zu ſtimmen; ſie geben vor, dieſe Herren
ſeyen ſehr eigen und muͤßten mit großer Scho-
nung in dieſem Punkt behandelt werden; ſie
waͤren aber ſehr wohl mit ihnen bekannt und
wuͤrden dieß Geſchaͤft einleiten. Darauf ver-
langen ſie eine Summe zu Ausgaben dieſer
Art, die ſie nie verechnen, weil man freylich
uͤber Beſtechungen keine Beſcheinigung erhaͤlt.
Da ſie unter einander ſehr genau zuſammen-
hangen und eine Art fuͤr ſich beſtehender Ge-
ſellſchaft ausmachen, ſo ſchlaͤgt die genaue Be-
kanntſchaft, die daraus unter ihnen entſteht,
zum Schaden ihrer Klienten aus. Zwey, die
in einer Klagſache gegen einander wirken, be-
reden ſich daruͤber, theilen ihre Ausarbeitun-
gen einander mit; einer erfaͤhrt von dem an-
dern, wer die Goͤnner der Proceßfuͤhrer ſind;
ſie vergleichen wechſelſeitig das Gewicht der-
ſelben; vertrauen einander gegenſeitig die Huͤlfs-
mittel, den Reichthum oder die Armuth, die
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/196>, abgerufen am 16.02.2025.
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