Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.sollten die Reichsboten mit den Konstitutionen Diese Ordnung schreiben die ältern Gesetze So ist, vermöge der Konstitutionen von K 2
ſollten die Reichsboten mit den Konſtitutionen Dieſe Ordnung ſchreiben die aͤltern Geſetze So iſt, vermoͤge der Konſtitutionen von K 2
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ſollten die Reichsboten mit den Konſtitutionen
zu den Senatoren zuruͤckkommen, fuͤnf Tage
hindurch mit ihnen berathſchlagen, und den
Reichstag beendigen.
Dieſe Ordnung ſchreiben die aͤltern Geſetze
allerdings vor, aber wir wiſſen ſchon, daß ſie
in keinem Stuͤcke puͤnktlich befolgt wurden.
Der Kampf der verſchiedenen Parteyen warf
alles durch einander; und die Veraͤnderungen,
die in neuern Zeiten, durch den Einfluß frem-
der Maͤchte, in dieſen Vorſchriften gemacht
worden, haben ohnehin viele derſelben gaͤnzlich
aufgehoben.
So iſt, vermoͤge der Konſtitutionen von
1768 und 1775, den ordentlichen Reichstagen
eine Dauer von 6 Wochen beſtimmt worden,
und der Wahl des Reichstagsmarſchall drey
Tage. Zwey Tage nach derſelben vereinigen
ſich die beyden Stuben; ſodann ſchreitet man
zur Wahl der Mitglieder des immerwaͤh-
renden Rathes; die Schatzkommiſſionen
von Polen und Lithauen, und die Beyſitzer
K 2
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