und der Reichstag trennt sich fruchtlos. Ue- brigens geschieht diese Wahl unter dem Vor- sitze des Marschalls vom letzten Reichstage.
Kömmt sie wirklich zu Stande, so sollten die Geschäfte, den ältern gesetzlichen Vorschrif- ten gemäß, in folgender Ordnung weiter ge- hen: die Streitigkeiten wegen der recht- oder unrechtmäßigen Wahl und Sendung mancher Landboten sollten untersucht und entschieden werden; die Landboten sollten dem Konig auf- warten; der Eid des Königs und die "pacta conventa" sollten verlesen, die Gegenstände, die der Reichstag verhandeln soll, vorgetra- gen; diejenigen geheimen Beschlüsse, die bey Staats- und Kriegsoperationen, von einem Ausschusse des Senats und des Ritterstandes gefaßt worden, und die zu ihrer Zeit keine Kundwerdung litten, sollten vorgelesen und bestätigt; eben so die Dekrete, die der König mit dem Senate, während der Zwischenzeit von einem Reichstage zum andern gefaßt hat, bestätigt werden. Die Reichsboten sollten An-
Drittes Heft. K
und der Reichstag trennt ſich fruchtlos. Ue- brigens geſchieht dieſe Wahl unter dem Vor- ſitze des Marſchalls vom letzten Reichstage.
Koͤmmt ſie wirklich zu Stande, ſo ſollten die Geſchaͤfte, den aͤltern geſetzlichen Vorſchrif- ten gemaͤß, in folgender Ordnung weiter ge- hen: die Streitigkeiten wegen der recht- oder unrechtmaͤßigen Wahl und Sendung mancher Landboten ſollten unterſucht und entſchieden werden; die Landboten ſollten dem Konig auf- warten; der Eid des Koͤnigs und die „pacta conventa“ ſollten verleſen, die Gegenſtaͤnde, die der Reichstag verhandeln ſoll, vorgetra- gen; diejenigen geheimen Beſchluͤſſe, die bey Staats- und Kriegsoperationen, von einem Ausſchuſſe des Senats und des Ritterſtandes gefaßt worden, und die zu ihrer Zeit keine Kundwerdung litten, ſollten vorgeleſen und beſtaͤtigt; eben ſo die Dekrete, die der Koͤnig mit dem Senate, waͤhrend der Zwiſchenzeit von einem Reichstage zum andern gefaßt hat, beſtaͤtigt werden. Die Reichsboten ſollten An-
Drittes Heft. K
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0155"n="145"/>
und der Reichstag trennt ſich fruchtlos. Ue-<lb/>
brigens geſchieht dieſe Wahl unter dem Vor-<lb/>ſitze des Marſchalls vom letzten Reichstage.</p><lb/><p>Koͤmmt ſie wirklich zu Stande, ſo ſollten<lb/>
die Geſchaͤfte, den aͤltern geſetzlichen Vorſchrif-<lb/>
ten gemaͤß, in folgender Ordnung weiter ge-<lb/>
hen: die Streitigkeiten wegen der recht- oder<lb/>
unrechtmaͤßigen Wahl und Sendung mancher<lb/>
Landboten ſollten unterſucht und entſchieden<lb/>
werden; die Landboten ſollten dem Konig auf-<lb/>
warten; der Eid des Koͤnigs und die <hirendition="#aq">„pacta<lb/>
conventa“</hi>ſollten verleſen, die Gegenſtaͤnde,<lb/>
die der Reichstag verhandeln ſoll, vorgetra-<lb/>
gen; diejenigen geheimen Beſchluͤſſe, die bey<lb/>
Staats- und Kriegsoperationen, von einem<lb/>
Ausſchuſſe des Senats und des Ritterſtandes<lb/>
gefaßt worden, und die zu ihrer Zeit keine<lb/>
Kundwerdung litten, ſollten vorgeleſen und<lb/>
beſtaͤtigt; eben ſo die Dekrete, die der Koͤnig<lb/>
mit dem Senate, waͤhrend der Zwiſchenzeit<lb/>
von einem Reichstage zum andern gefaßt hat,<lb/>
beſtaͤtigt werden. Die Reichsboten ſollten An-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">Drittes Heft. K</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[145/0155]
und der Reichstag trennt ſich fruchtlos. Ue-
brigens geſchieht dieſe Wahl unter dem Vor-
ſitze des Marſchalls vom letzten Reichstage.
Koͤmmt ſie wirklich zu Stande, ſo ſollten
die Geſchaͤfte, den aͤltern geſetzlichen Vorſchrif-
ten gemaͤß, in folgender Ordnung weiter ge-
hen: die Streitigkeiten wegen der recht- oder
unrechtmaͤßigen Wahl und Sendung mancher
Landboten ſollten unterſucht und entſchieden
werden; die Landboten ſollten dem Konig auf-
warten; der Eid des Koͤnigs und die „pacta
conventa“ ſollten verleſen, die Gegenſtaͤnde,
die der Reichstag verhandeln ſoll, vorgetra-
gen; diejenigen geheimen Beſchluͤſſe, die bey
Staats- und Kriegsoperationen, von einem
Ausſchuſſe des Senats und des Ritterſtandes
gefaßt worden, und die zu ihrer Zeit keine
Kundwerdung litten, ſollten vorgeleſen und
beſtaͤtigt; eben ſo die Dekrete, die der Koͤnig
mit dem Senate, waͤhrend der Zwiſchenzeit
von einem Reichstage zum andern gefaßt hat,
beſtaͤtigt werden. Die Reichsboten ſollten An-
Drittes Heft. K
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/155>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.