Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.auch nicht zugelassen werden würden. Ein ge- auch nicht zugelaſſen werden wuͤrden. Ein ge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0144" n="134"/> auch nicht zugelaſſen werden wuͤrden. Ein ge-<lb/> ſetzliches Mittel dagegen hat der Koͤnig in<lb/> Haͤnden, der ſogleich einen neuen Landtag aus-<lb/> ſchreiben kann; ungeſetzlich iſt dieß, daß die<lb/> Partey, welche die ſtaͤrkſte iſt, Gewalt zeigt<lb/> und durch Furcht die Widerſprecher im Zaum<lb/> haͤlt. Uebrigens thut es den Geſchaͤften des<lb/> Reichstages ſelbſt keinen Eintrag, wenn auch<lb/> die Boten einiger Woiwodſchaften oder Bezirke<lb/> ausbleiben. Die Gegenwaͤrtigen verfuͤgen fuͤr<lb/> die Abweſenden, und dieſen bleibt es unbe-<lb/> nommen, den Beſchluͤſſen des Reichstages,<lb/> auf den Relations-Landtagen, die nach dem-<lb/> ſelben gehalten werden, beyzutreten. Gewiß<lb/> iſt indeſſen, daß, wenn der groͤßeſte Theil der<lb/> Boten am Reichstage fehlte, dieſer, wo nicht<lb/> ganz vergeblich, doch wenigſtens nicht im<lb/> Stande waͤre, Dinge von allgemeiner Wich-<lb/> tigkeit zu beſchließen, die ſodann bis zu einem<lb/> neuen, an welchem mehr Boten erſcheinen,<lb/> ausgeſetzt werden muͤßten.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [134/0144]
auch nicht zugelaſſen werden wuͤrden. Ein ge-
ſetzliches Mittel dagegen hat der Koͤnig in
Haͤnden, der ſogleich einen neuen Landtag aus-
ſchreiben kann; ungeſetzlich iſt dieß, daß die
Partey, welche die ſtaͤrkſte iſt, Gewalt zeigt
und durch Furcht die Widerſprecher im Zaum
haͤlt. Uebrigens thut es den Geſchaͤften des
Reichstages ſelbſt keinen Eintrag, wenn auch
die Boten einiger Woiwodſchaften oder Bezirke
ausbleiben. Die Gegenwaͤrtigen verfuͤgen fuͤr
die Abweſenden, und dieſen bleibt es unbe-
nommen, den Beſchluͤſſen des Reichstages,
auf den Relations-Landtagen, die nach dem-
ſelben gehalten werden, beyzutreten. Gewiß
iſt indeſſen, daß, wenn der groͤßeſte Theil der
Boten am Reichstage fehlte, dieſer, wo nicht
ganz vergeblich, doch wenigſtens nicht im
Stande waͤre, Dinge von allgemeiner Wich-
tigkeit zu beſchließen, die ſodann bis zu einem
neuen, an welchem mehr Boten erſcheinen,
ausgeſetzt werden muͤßten.
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