gen Gegenstände nämlich, die auf dem Reichs- tage verhandelt werden sollen, werden, im Auszuge, in die verschiedenen Woiwodschaften und Bezirke, im Namen des Königs, abge- schickt; zugleich werden die Landtage (poln. Scymiki) angesagt, die jedesmal sechs Wochen vor einem ordentlichen, und drey Wochen vor einem außerordentlichen Reichstage gehalten werden müssen. Auf diesen Landtagen ver- sammeln sich die Edelleute der Woiwodschaften und Bezirke, und die in denselben wohnenden Senatoren. Zuerst wird, durch die Mehrheit der Stimmen, ein Landbotenmarschall erwählt, der dem Landtage vorsitzt, über die Förmlichkeiten wacht, die Stimmen sammelt, die Uneinigen zu vereinigen, und Ruhe und Ordnung zu erhalten sucht. Jst dieser erwählt, so tritt ein Abgeordneter des Königs auf, legt die Gegenstände, über die das Land berath- schlagen soll, dar, und entfernt sich sodann. Die Verhandlungen des Landtags nehmen ih- ren Anfang, und die Punkte, worüber man
gen Gegenſtaͤnde naͤmlich, die auf dem Reichs- tage verhandelt werden ſollen, werden, im Auszuge, in die verſchiedenen Woiwodſchaften und Bezirke, im Namen des Koͤnigs, abge- ſchickt; zugleich werden die Landtage (poln. Scymiki) angeſagt, die jedesmal ſechs Wochen vor einem ordentlichen, und drey Wochen vor einem außerordentlichen Reichstage gehalten werden muͤſſen. Auf dieſen Landtagen ver- ſammeln ſich die Edelleute der Woiwodſchaften und Bezirke, und die in denſelben wohnenden Senatoren. Zuerſt wird, durch die Mehrheit der Stimmen, ein Landbotenmarſchall erwaͤhlt, der dem Landtage vorſitzt, uͤber die Foͤrmlichkeiten wacht, die Stimmen ſammelt, die Uneinigen zu vereinigen, und Ruhe und Ordnung zu erhalten ſucht. Jſt dieſer erwaͤhlt, ſo tritt ein Abgeordneter des Koͤnigs auf, legt die Gegenſtaͤnde, uͤber die das Land berath- ſchlagen ſoll, dar, und entfernt ſich ſodann. Die Verhandlungen des Landtags nehmen ih- ren Anfang, und die Punkte, woruͤber man
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gen Gegenſtaͤnde naͤmlich, die auf dem Reichs-
tage verhandelt werden ſollen, werden, im
Auszuge, in die verſchiedenen Woiwodſchaften
und Bezirke, im Namen des Koͤnigs, abge-
ſchickt; zugleich werden die Landtage (poln.
Scymiki) angeſagt, die jedesmal ſechs Wochen
vor einem ordentlichen, und drey Wochen vor
einem außerordentlichen Reichstage gehalten
werden muͤſſen. Auf dieſen Landtagen ver-
ſammeln ſich die Edelleute der Woiwodſchaften
und Bezirke, und die in denſelben wohnenden
Senatoren. Zuerſt wird, durch die Mehrheit
der Stimmen, ein Landbotenmarſchall
erwaͤhlt, der dem Landtage vorſitzt, uͤber die
Foͤrmlichkeiten wacht, die Stimmen ſammelt,
die Uneinigen zu vereinigen, und Ruhe und
Ordnung zu erhalten ſucht. Jſt dieſer erwaͤhlt,
ſo tritt ein Abgeordneter des Koͤnigs auf, legt
die Gegenſtaͤnde, uͤber die das Land berath-
ſchlagen ſoll, dar, und entfernt ſich ſodann.
Die Verhandlungen des Landtags nehmen ih-
ren Anfang, und die Punkte, woruͤber man
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/142>, abgerufen am 16.02.2025.
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