Schatzmeister. Einige dieser Dignitarier wählt der König auf Vorschlag des immerwährenden Raths, die Kandidaten zu andern schlägt ihm der Adel der einzelnen Woiwodschaften und Powiats vor, und er wählt, mit Genehmi- gung jenes Raths, einen der vorgeschlagenen. Mehrere dieser Aemter sind nur Titel und mit keiner, Verrichtung verbunden. Dagegen werden die Unterkämmerer zu Gränzbe- richtigungen zwischen den verschiedenen Land- gütern, die Richter zu Hegung der Land- gerichte und die Rottmeister zur Erhal- tung der Polizey gebraucht, wenn der Adel zu Felde liegt etc. Jn Lithauen sind, außer den gedachten Dignitariern, noch einige andere vorhanden, z. B. Marschälle, die Gerichte hegen und den Landtagen vorsitzen, Civunen, nach gewissen Gütern so genannt, die an den Adel vergeben werden, Horodnicki, welche die Befestigungen der Schlösser besorgen, u. s. w.
Schatzmeiſter. Einige dieſer Dignitarier waͤhlt der Koͤnig auf Vorſchlag des immerwaͤhrenden Raths, die Kandidaten zu andern ſchlaͤgt ihm der Adel der einzelnen Woiwodſchaften und Powiats vor, und er waͤhlt, mit Genehmi- gung jenes Raths, einen der vorgeſchlagenen. Mehrere dieſer Aemter ſind nur Titel und mit keiner, Verrichtung verbunden. Dagegen werden die Unterkaͤmmerer zu Graͤnzbe- richtigungen zwiſchen den verſchiedenen Land- guͤtern, die Richter zu Hegung der Land- gerichte und die Rottmeiſter zur Erhal- tung der Polizey gebraucht, wenn der Adel zu Felde liegt ꝛc. Jn Lithauen ſind, außer den gedachten Dignitariern, noch einige andere vorhanden, z. B. Marſchaͤlle, die Gerichte hegen und den Landtagen vorſitzen, Civunen, nach gewiſſen Guͤtern ſo genannt, die an den Adel vergeben werden, Horodnicki, welche die Befeſtigungen der Schloͤſſer beſorgen, u. ſ. w.
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Schatzmeiſter. Einige dieſer Dignitarier waͤhlt
der Koͤnig auf Vorſchlag des immerwaͤhrenden
Raths, die Kandidaten zu andern ſchlaͤgt ihm
der Adel der einzelnen Woiwodſchaften und
Powiats vor, und er waͤhlt, mit Genehmi-
gung jenes Raths, einen der vorgeſchlagenen.
Mehrere dieſer Aemter ſind nur Titel und
mit keiner, Verrichtung verbunden. Dagegen
werden die Unterkaͤmmerer zu Graͤnzbe-
richtigungen zwiſchen den verſchiedenen Land-
guͤtern, die Richter zu Hegung der Land-
gerichte und die Rottmeiſter zur Erhal-
tung der Polizey gebraucht, wenn der Adel
zu Felde liegt ꝛc. Jn Lithauen ſind, außer
den gedachten Dignitariern, noch einige andere
vorhanden, z. B. Marſchaͤlle, die Gerichte
hegen und den Landtagen vorſitzen, Civunen,
nach gewiſſen Guͤtern ſo genannt, die an den
Adel vergeben werden, Horodnicki, welche
die Befeſtigungen der Schloͤſſer beſorgen,
u. ſ. w.
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/89>, abgerufen am 16.02.2025.
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