Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.Kalisch sich erstreckte, so nannte man ihn Ge- Die Würden endlich, die von einzelnen Die Jnhaber der Landämter nennt Kaliſch ſich erſtreckte, ſo nannte man ihn Ge- Die Wuͤrden endlich, die von einzelnen Die Jnhaber der Landaͤmter nennt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0088" n="78"/> Kaliſch ſich erſtreckte, ſo nannte man ihn Ge-<lb/> neralſtaroſte von Großpolen. Jetzt, da dieſe<lb/> Landesſtriche an Preußen gefallen ſind, hoͤrt<lb/> ſeine Gerichtsbarkeit dort natuͤrlich auf, mit-<lb/> hin auch ſeine Stelle, aber ich vermuthe, daß<lb/> man dennoch den Titel beibehalten werde. Der<lb/><hi rendition="#g">Generalſtaroſt</hi> von Kleinpolen und der<lb/><hi rendition="#g">Staroſt von Krakau</hi> ſind ein und dieſelbe<lb/> Perſon, und es iſt nicht erklaͤrlich, woher er<lb/> den erſtern Titel hat, da nur eine Woiwod-<lb/> ſchaft von Kleinpolen (Krakau) unter ſeiner<lb/> Gerichtsbarkeit ſtehet.</p><lb/> <p>Die Wuͤrden endlich, die von einzelnen<lb/> Woiwodſchaften und Bezirken ihren Namen<lb/> haben, koͤnnen in <hi rendition="#g">Land-</hi> und <hi rendition="#g">Schloß</hi> Aem-<lb/> ter abgetheilt werden.</p><lb/> <p>Die Jnhaber der <hi rendition="#g">Landaͤmter</hi> nennt<lb/> man <hi rendition="#g">Dignitarier</hi> und es ſind folgende:<lb/> ein Unterkaͤmmerer, Fahntraͤger, Richter,<lb/> Truchſeß, Mundſchenk, Unterrichter, Unter-<lb/> truchſeß, Untermundſchenk, Jaͤgermeiſter, Rott-<lb/> meiſter, Schwerttraͤger, Unterrottmeiſter,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [78/0088]
Kaliſch ſich erſtreckte, ſo nannte man ihn Ge-
neralſtaroſte von Großpolen. Jetzt, da dieſe
Landesſtriche an Preußen gefallen ſind, hoͤrt
ſeine Gerichtsbarkeit dort natuͤrlich auf, mit-
hin auch ſeine Stelle, aber ich vermuthe, daß
man dennoch den Titel beibehalten werde. Der
Generalſtaroſt von Kleinpolen und der
Staroſt von Krakau ſind ein und dieſelbe
Perſon, und es iſt nicht erklaͤrlich, woher er
den erſtern Titel hat, da nur eine Woiwod-
ſchaft von Kleinpolen (Krakau) unter ſeiner
Gerichtsbarkeit ſtehet.
Die Wuͤrden endlich, die von einzelnen
Woiwodſchaften und Bezirken ihren Namen
haben, koͤnnen in Land- und Schloß Aem-
ter abgetheilt werden.
Die Jnhaber der Landaͤmter nennt
man Dignitarier und es ſind folgende:
ein Unterkaͤmmerer, Fahntraͤger, Richter,
Truchſeß, Mundſchenk, Unterrichter, Unter-
truchſeß, Untermundſchenk, Jaͤgermeiſter, Rott-
meiſter, Schwerttraͤger, Unterrottmeiſter,
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