son zu tragen, nichts aus der Acht zu lassen, was den Glanz des Hofes unterhalten kann, und über alles zu wachen, was um den Kö- nig geschieht, damit keine Unbequemlichkeit daraus für ihn entstehe. Auf Reisen, im La- ger, bei öffentlichen Ausgängen und Ausfahr- ten, müssen sie ihm zur Seite seyn. Eben so, wenn er am Reichstage, im Rathe, in den Gerichten zugegen ist. Will jemand Ge- hör bei ihm haben, so bestimmt der Unter- kämmerer die bequemste Zeit und Stunde, und Bittschriften und Gesuche händigt er dem König ein etc.
Die Fahnträger, Schwertträger, Stallmeister, Küchenmeister, Mund- schenken, Truchsesse, verrichten die Aem- ter, die ihr Name andeutet, bei feyerlichen Gelegenheiten, bei Krönungen, Todesfällen, Ritterschlägen, Gastmalen etc.
Der Kanzleyregenten und Metri- kanten ist schon oben beiläufig erwähnt wor- den. Die Großschatznotare, deren einer
ſon zu tragen, nichts aus der Acht zu laſſen, was den Glanz des Hofes unterhalten kann, und uͤber alles zu wachen, was um den Koͤ- nig geſchieht, damit keine Unbequemlichkeit daraus fuͤr ihn entſtehe. Auf Reiſen, im La- ger, bei oͤffentlichen Ausgaͤngen und Ausfahr- ten, muͤſſen ſie ihm zur Seite ſeyn. Eben ſo, wenn er am Reichstage, im Rathe, in den Gerichten zugegen iſt. Will jemand Ge- hoͤr bei ihm haben, ſo beſtimmt der Unter- kaͤmmerer die bequemſte Zeit und Stunde, und Bittſchriften und Geſuche haͤndigt er dem Koͤnig ein ꝛc.
Die Fahntraͤger, Schwerttraͤger, Stallmeiſter, Kuͤchenmeiſter, Mund- ſchenken, Truchſeſſe, verrichten die Aem- ter, die ihr Name andeutet, bei feyerlichen Gelegenheiten, bei Kroͤnungen, Todesfaͤllen, Ritterſchlaͤgen, Gaſtmalen ꝛc.
Der Kanzleyregenten und Metri- kanten iſt ſchon oben beilaͤufig erwaͤhnt wor- den. Die Großſchatznotare, deren einer
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ſon zu tragen, nichts aus der Acht zu laſſen,
was den Glanz des Hofes unterhalten kann,
und uͤber alles zu wachen, was um den Koͤ-
nig geſchieht, damit keine Unbequemlichkeit
daraus fuͤr ihn entſtehe. Auf Reiſen, im La-
ger, bei oͤffentlichen Ausgaͤngen und Ausfahr-
ten, muͤſſen ſie ihm zur Seite ſeyn. Eben
ſo, wenn er am Reichstage, im Rathe, in
den Gerichten zugegen iſt. Will jemand Ge-
hoͤr bei ihm haben, ſo beſtimmt der Unter-
kaͤmmerer die bequemſte Zeit und Stunde,
und Bittſchriften und Geſuche haͤndigt er dem
Koͤnig ein ꝛc.
Die Fahntraͤger, Schwerttraͤger,
Stallmeiſter, Kuͤchenmeiſter, Mund-
ſchenken, Truchſeſſe, verrichten die Aem-
ter, die ihr Name andeutet, bei feyerlichen
Gelegenheiten, bei Kroͤnungen, Todesfaͤllen,
Ritterſchlaͤgen, Gaſtmalen ꝛc.
Der Kanzleyregenten und Metri-
kanten iſt ſchon oben beilaͤufig erwaͤhnt wor-
den. Die Großſchatznotare, deren einer
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/83>, abgerufen am 16.02.2025.
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