Von der Beschreibung des ersten und zweiten Reichsstandes gehe ich auf den brit- ten, den
Ritterstand über, und verzeichne einige Angaben, welche dessen Ursprung, Vorrechte, Befugnisse und die Aemter betreffen, die aus seinem Mittel besetzt werden.
Dieser Stand heißt der Ritterstand, weil die Staatsbürger, die denselben bilden, über die Klasse der Ritter oder der Edelleute nicht hinausgehen. Diese wurden zuerst im Jahre 1404, von Wladislaus Jagello um ihre Einwilligung ersucht, als er eine Abgabe zu einer kriegerischen Unternehmung zu erheben Willens war, was er für sich nicht thun konnte, da ihnen der König Ludwig die Be- freiung von Auflagen zugestanden hatte. Da- mals hielten die Edelleute zuerst Landtage, und auf dem darauf folgenden Reichstage (Tagefahrt?) wurde, mit Genehmigung der Prälaten, Barone und Kriegsmänner (militarium) die Zahlung einer Auflage be-
Von der Beſchreibung des erſten und zweiten Reichsſtandes gehe ich auf den brit- ten, den
Ritterſtand uͤber, und verzeichne einige Angaben, welche deſſen Urſprung, Vorrechte, Befugniſſe und die Aemter betreffen, die aus ſeinem Mittel beſetzt werden.
Dieſer Stand heißt der Ritterſtand, weil die Staatsbuͤrger, die denſelben bilden, uͤber die Klaſſe der Ritter oder der Edelleute nicht hinausgehen. Dieſe wurden zuerſt im Jahre 1404, von Wladislaus Jagello um ihre Einwilligung erſucht, als er eine Abgabe zu einer kriegeriſchen Unternehmung zu erheben Willens war, was er fuͤr ſich nicht thun konnte, da ihnen der Koͤnig Ludwig die Be- freiung von Auflagen zugeſtanden hatte. Da- mals hielten die Edelleute zuerſt Landtage, und auf dem darauf folgenden Reichstage (Tagefahrt?) wurde, mit Genehmigung der Praͤlaten, Barone und Kriegsmaͤnner (militarium) die Zahlung einer Auflage be-
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Von der Beſchreibung des erſten und
zweiten Reichsſtandes gehe ich auf den brit-
ten, den
Ritterſtand uͤber, und verzeichne einige
Angaben, welche deſſen Urſprung, Vorrechte,
Befugniſſe und die Aemter betreffen, die aus
ſeinem Mittel beſetzt werden.
Dieſer Stand heißt der Ritterſtand, weil
die Staatsbuͤrger, die denſelben bilden, uͤber
die Klaſſe der Ritter oder der Edelleute nicht
hinausgehen. Dieſe wurden zuerſt im Jahre
1404, von Wladislaus Jagello um ihre
Einwilligung erſucht, als er eine Abgabe zu
einer kriegeriſchen Unternehmung zu erheben
Willens war, was er fuͤr ſich nicht thun
konnte, da ihnen der Koͤnig Ludwig die Be-
freiung von Auflagen zugeſtanden hatte. Da-
mals hielten die Edelleute zuerſt Landtage,
und auf dem darauf folgenden Reichstage
(Tagefahrt?) wurde, mit Genehmigung der
Praͤlaten, Barone und Kriegsmaͤnner
(militarium) die Zahlung einer Auflage be-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/72>, abgerufen am 24.07.2024.
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