König öffentlich zu reden hat. Er antwortet den fremden Gesandten auf ihre Anreden; be- spricht sich auch besonders mit ihnen, um ihre Anträge zu vernehmen, den König davon zu unterrichten und dessen Antwort zu überbrin- gen. Er empfängt die Bittschriften an den König, und er entwirft und besiegelt die öffent- lichen Geschäftsschriften, Mandate, Vorla- dungen, Entscheidungen, Privilegien, Diplo- me und Schenkungen. Zu diesen, wie zu sei- nen mündlichen Vorträgen, bedient er sich der lateinischen oder der polnischen Sprache, die von jeher die Sprachen der öffentlichen Ge- schäfte in Polen waren.
Jeder der Kanzler hat seine eigene Kanz- ley, sein besonderes Archiv (in polnisch-latei- nischer Sprache metrica genannt) und sein besonderes Siegel. Da die Geschäfte, die bei ihren Stellen vorkommen, die mannigfaltigsten Beziehungen auf das polnische Staatsrecht und auf die verwickelten Privatrechte der ein- zelnen Einwohnerklassen haben; so müssen sie
Koͤnig oͤffentlich zu reden hat. Er antwortet den fremden Geſandten auf ihre Anreden; be- ſpricht ſich auch beſonders mit ihnen, um ihre Antraͤge zu vernehmen, den Koͤnig davon zu unterrichten und deſſen Antwort zu uͤberbrin- gen. Er empfaͤngt die Bittſchriften an den Koͤnig, und er entwirft und beſiegelt die oͤffent- lichen Geſchaͤftsſchriften, Mandate, Vorla- dungen, Entſcheidungen, Privilegien, Diplo- me und Schenkungen. Zu dieſen, wie zu ſei- nen muͤndlichen Vortraͤgen, bedient er ſich der lateiniſchen oder der polniſchen Sprache, die von jeher die Sprachen der oͤffentlichen Ge- ſchaͤfte in Polen waren.
Jeder der Kanzler hat ſeine eigene Kanz- ley, ſein beſonderes Archiv (in polniſch-latei- niſcher Sprache metrica genannt) und ſein beſonderes Siegel. Da die Geſchaͤfte, die bei ihren Stellen vorkommen, die mannigfaltigſten Beziehungen auf das polniſche Staatsrecht und auf die verwickelten Privatrechte der ein- zelnen Einwohnerklaſſen haben; ſo muͤſſen ſie
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Koͤnig oͤffentlich zu reden hat. Er antwortet
den fremden Geſandten auf ihre Anreden; be-
ſpricht ſich auch beſonders mit ihnen, um ihre
Antraͤge zu vernehmen, den Koͤnig davon zu
unterrichten und deſſen Antwort zu uͤberbrin-
gen. Er empfaͤngt die Bittſchriften an den
Koͤnig, und er entwirft und beſiegelt die oͤffent-
lichen Geſchaͤftsſchriften, Mandate, Vorla-
dungen, Entſcheidungen, Privilegien, Diplo-
me und Schenkungen. Zu dieſen, wie zu ſei-
nen muͤndlichen Vortraͤgen, bedient er ſich der
lateiniſchen oder der polniſchen Sprache, die
von jeher die Sprachen der oͤffentlichen Ge-
ſchaͤfte in Polen waren.
Jeder der Kanzler hat ſeine eigene Kanz-
ley, ſein beſonderes Archiv (in polniſch-latei-
niſcher Sprache metrica genannt) und ſein
beſonderes Siegel. Da die Geſchaͤfte, die bei
ihren Stellen vorkommen, die mannigfaltigſten
Beziehungen auf das polniſche Staatsrecht
und auf die verwickelten Privatrechte der ein-
zelnen Einwohnerklaſſen haben; ſo muͤſſen ſie
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/66>, abgerufen am 24.07.2024.
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