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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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Jch erinnere durch diese Kleinigkeiten
abermals an die Jnkonsequenz in den Gleich-
heitsgrundsätzen der polnischen Verfassung.

Zu den Senatoren zählt man einige Mi-
nister, und nennt sie deshalb Minister aus
dem Senatorenstande
. Sie bekleiden
die höheren Staatsämter um die Person des
Königs. Jhrer sind folgende zehn: Zwei
Großmarschälle, zwei Großkanzler, zwei Un-
terkanzler, zwei Schatzmeister, zwei Hof- oder
Untermarschälle.

Fünf dieser Minister gehören zur Polni-
schen und fünf andre zur Lithauischen Nation.

Sie sind nach den Kastellanen in den
Senat gekommen, stimmen also auch nach
ihnen. Am Reichstage sitzen sie nicht an der
Seite der Kastellane, sondern besonders; in
den Relationsgerichten aber führen sie die
Reihe der Senatoren nach den Kastellanen
fort, nach welchen sie auch am Reichstage
ihre Stimmen geben. Die Gesetze erlauben
nicht, daß diese Minister zugleich Woiwoden

oder

Jch erinnere durch dieſe Kleinigkeiten
abermals an die Jnkonſequenz in den Gleich-
heitsgrundſaͤtzen der polniſchen Verfaſſung.

Zu den Senatoren zaͤhlt man einige Mi-
niſter, und nennt ſie deshalb Miniſter aus
dem Senatorenſtande
. Sie bekleiden
die hoͤheren Staatsaͤmter um die Perſon des
Koͤnigs. Jhrer ſind folgende zehn: Zwei
Großmarſchaͤlle, zwei Großkanzler, zwei Un-
terkanzler, zwei Schatzmeiſter, zwei Hof- oder
Untermarſchaͤlle.

Fuͤnf dieſer Miniſter gehoͤren zur Polni-
ſchen und fuͤnf andre zur Lithauiſchen Nation.

Sie ſind nach den Kaſtellanen in den
Senat gekommen, ſtimmen alſo auch nach
ihnen. Am Reichstage ſitzen ſie nicht an der
Seite der Kaſtellane, ſondern beſonders; in
den Relationsgerichten aber fuͤhren ſie die
Reihe der Senatoren nach den Kaſtellanen
fort, nach welchen ſie auch am Reichstage
ihre Stimmen geben. Die Geſetze erlauben
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[48/0058] Jch erinnere durch dieſe Kleinigkeiten abermals an die Jnkonſequenz in den Gleich- heitsgrundſaͤtzen der polniſchen Verfaſſung. Zu den Senatoren zaͤhlt man einige Mi- niſter, und nennt ſie deshalb Miniſter aus dem Senatorenſtande. Sie bekleiden die hoͤheren Staatsaͤmter um die Perſon des Koͤnigs. Jhrer ſind folgende zehn: Zwei Großmarſchaͤlle, zwei Großkanzler, zwei Un- terkanzler, zwei Schatzmeiſter, zwei Hof- oder Untermarſchaͤlle. Fuͤnf dieſer Miniſter gehoͤren zur Polni- ſchen und fuͤnf andre zur Lithauiſchen Nation. Sie ſind nach den Kaſtellanen in den Senat gekommen, ſtimmen alſo auch nach ihnen. Am Reichstage ſitzen ſie nicht an der Seite der Kaſtellane, ſondern beſonders; in den Relationsgerichten aber fuͤhren ſie die Reihe der Senatoren nach den Kaſtellanen fort, nach welchen ſie auch am Reichstage ihre Stimmen geben. Die Geſetze erlauben nicht, daß dieſe Miniſter zugleich Woiwoden oder

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/58>, abgerufen am 22.11.2024.