Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.versteht sich, daß nur eingeborne, besitzliche Die Anzahl der Senatoren ist nicht im- Ehedem bildeten sechzehn dieser Senato- verſteht ſich, daß nur eingeborne, beſitzliche Die Anzahl der Senatoren iſt nicht im- Ehedem bildeten ſechzehn dieſer Senato- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0040" n="30"/> verſteht ſich, daß nur eingeborne, beſitzliche<lb/> Edelleute, die gleiche Rechte mit den andern<lb/> Staatsbuͤrgern genießen, uͤbrigens Verdienſte,<lb/> das erforderliche Alter und Faͤhigkeiten haben,<lb/> auch roͤmiſch-katholiſch ſind, dieſe Stellen be-<lb/> kleiden koͤnnen.</p><lb/> <p>Die Anzahl der Senatoren iſt nicht im-<lb/> mer dieſelbe, und bald ſtaͤrker, bald ſchwaͤ-<lb/> cher geweſen. Durch die doppelte Entgliede-<lb/> rung Polens iſt ſie geringer, als je ge-<lb/> worden.</p><lb/> <p>Ehedem bildeten ſechzehn dieſer Senato-<lb/> ren, die vom Reichstage erleſen wurden, einen<lb/> Rath, der dem Koͤnige zur Seite war, und<lb/> mit dem er die oͤffentlichen Geſchaͤfte uͤber-<lb/> legte. Er konnte nichts ohne deſſen Genehmi-<lb/> gung verfuͤgen, und in Faͤllen, wo die Mei-<lb/> nungen getheilt waren, entſchied die Mehr-<lb/> heit. An die Stelle dieſes Raths iſt der <hi rendition="#g">im-<lb/> merwaͤhrende</hi> getreten, der aber auch Mit-<lb/> glieder aus dem Ritterſtande hat, und ohne<lb/> deſſen Billigung der Koͤnig ebenfalls nichts<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [30/0040]
verſteht ſich, daß nur eingeborne, beſitzliche
Edelleute, die gleiche Rechte mit den andern
Staatsbuͤrgern genießen, uͤbrigens Verdienſte,
das erforderliche Alter und Faͤhigkeiten haben,
auch roͤmiſch-katholiſch ſind, dieſe Stellen be-
kleiden koͤnnen.
Die Anzahl der Senatoren iſt nicht im-
mer dieſelbe, und bald ſtaͤrker, bald ſchwaͤ-
cher geweſen. Durch die doppelte Entgliede-
rung Polens iſt ſie geringer, als je ge-
worden.
Ehedem bildeten ſechzehn dieſer Senato-
ren, die vom Reichstage erleſen wurden, einen
Rath, der dem Koͤnige zur Seite war, und
mit dem er die oͤffentlichen Geſchaͤfte uͤber-
legte. Er konnte nichts ohne deſſen Genehmi-
gung verfuͤgen, und in Faͤllen, wo die Mei-
nungen getheilt waren, entſchied die Mehr-
heit. An die Stelle dieſes Raths iſt der im-
merwaͤhrende getreten, der aber auch Mit-
glieder aus dem Ritterſtande hat, und ohne
deſſen Billigung der Koͤnig ebenfalls nichts
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