Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.dieser Rath neuerlich als Staatsmacht, was Der König das Oberhaupt der Na- dieſer Rath neuerlich als Staatsmacht, was Der Koͤnig das Oberhaupt der Na- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0037" n="27"/> dieſer Rath neuerlich als Staatsmacht, was<lb/> er durch die Revolution zu ſeyn aufhoͤrte,<lb/> wieder hergeſtellt worden iſt: ſo laſſen wir es<lb/> billig auch bei der Eintheilung in drei Staͤn-<lb/> de, die das Geſetz, welches ihn errichtete, an-<lb/> zunehmen fuͤr gut befunden hat. Nach dem-<lb/> ſelben iſt.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Der Koͤnig</hi> das Oberhaupt der Na-<lb/> tion, der erſte Reichsſtand, der Traͤger der<lb/> Majeſtaͤt der Republik, der Vorſitzer des im-<lb/> merwaͤhrenden Raths. Er beruft die ordent-<lb/> lichen und außerordentlichen Reichstage; weder<lb/> der Reichstag noch der immerwaͤhrende Rath<lb/> kann etwas beſchließen, wenn er nicht gegen-<lb/> waͤrtig iſt; unter ſeinem Namen werden alle<lb/> Geſetze und Verordnungen des Reichstags<lb/> und des immerwaͤhrenden Raths, und alle<lb/> und jede oͤffentliche Urkunden ausgefertigt; in<lb/> ſeinem Namen werden alle Gerichte gehalten<lb/> und den Reichstags- und Relationsgerichten<lb/> ſitzt er in Perſon vor; er ertheilt neue Rechte<lb/> und Privilegien und beſtaͤtigt alte, inſoferne<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [27/0037]
dieſer Rath neuerlich als Staatsmacht, was
er durch die Revolution zu ſeyn aufhoͤrte,
wieder hergeſtellt worden iſt: ſo laſſen wir es
billig auch bei der Eintheilung in drei Staͤn-
de, die das Geſetz, welches ihn errichtete, an-
zunehmen fuͤr gut befunden hat. Nach dem-
ſelben iſt.
Der Koͤnig das Oberhaupt der Na-
tion, der erſte Reichsſtand, der Traͤger der
Majeſtaͤt der Republik, der Vorſitzer des im-
merwaͤhrenden Raths. Er beruft die ordent-
lichen und außerordentlichen Reichstage; weder
der Reichstag noch der immerwaͤhrende Rath
kann etwas beſchließen, wenn er nicht gegen-
waͤrtig iſt; unter ſeinem Namen werden alle
Geſetze und Verordnungen des Reichstags
und des immerwaͤhrenden Raths, und alle
und jede oͤffentliche Urkunden ausgefertigt; in
ſeinem Namen werden alle Gerichte gehalten
und den Reichstags- und Relationsgerichten
ſitzt er in Perſon vor; er ertheilt neue Rechte
und Privilegien und beſtaͤtigt alte, inſoferne
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