Man glaube aber nicht, daß es mit die- sen verlangten Verdiensten so genau genom- men werde. Das Geld, welches auf den Landtagen und am Reichstage selbst, den Land- und den Reichsboten, die Einfluß haben, ge- geben wird, bestimmt unbedingt das größere oder kleinere Verdienst. Diejenigen, die sich etwa dagegen setzen, oder daran zweifeln soll- ten, werden, durch eben diese Gründe, da- von am kräftigsten und schnellsten überzeugt. Jn neuern Zeiten bedurfte es oft bloß der Empfehlung eines oder des andern auswärti- gen Gesandten, den man von den Verdiensten des Suchenden überzeugt hatte, und der Reichs- tag that willig, was man verlangte.
Die Gesetze verbieten nachdrücklich, daß ein Edelmann einem Unadelichen seinen Adel mittheile, oder ihn für seinen Verwandten ausgebe; daß jemand die Wappen von Fami- lien brauche, zu denen er nicht gehört; und
des Adels vorzuͤgliche Verdienſte beſeſſen haͤtte.
Man glaube aber nicht, daß es mit die- ſen verlangten Verdienſten ſo genau genom- men werde. Das Geld, welches auf den Landtagen und am Reichstage ſelbſt, den Land- und den Reichsboten, die Einfluß haben, ge- geben wird, beſtimmt unbedingt das groͤßere oder kleinere Verdienſt. Diejenigen, die ſich etwa dagegen ſetzen, oder daran zweifeln ſoll- ten, werden, durch eben dieſe Gruͤnde, da- von am kraͤftigſten und ſchnellſten uͤberzeugt. Jn neuern Zeiten bedurfte es oft bloß der Empfehlung eines oder des andern auswaͤrti- gen Geſandten, den man von den Verdienſten des Suchenden uͤberzeugt hatte, und der Reichs- tag that willig, was man verlangte.
Die Geſetze verbieten nachdruͤcklich, daß ein Edelmann einem Unadelichen ſeinen Adel mittheile, oder ihn fuͤr ſeinen Verwandten ausgebe; daß jemand die Wappen von Fami- lien brauche, zu denen er nicht gehoͤrt; und
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des Adels vorzuͤgliche Verdienſte beſeſſen
haͤtte.
Man glaube aber nicht, daß es mit die-
ſen verlangten Verdienſten ſo genau genom-
men werde. Das Geld, welches auf den
Landtagen und am Reichstage ſelbſt, den Land-
und den Reichsboten, die Einfluß haben, ge-
geben wird, beſtimmt unbedingt das groͤßere
oder kleinere Verdienſt. Diejenigen, die ſich
etwa dagegen ſetzen, oder daran zweifeln ſoll-
ten, werden, durch eben dieſe Gruͤnde, da-
von am kraͤftigſten und ſchnellſten uͤberzeugt.
Jn neuern Zeiten bedurfte es oft bloß der
Empfehlung eines oder des andern auswaͤrti-
gen Geſandten, den man von den Verdienſten
des Suchenden uͤberzeugt hatte, und der Reichs-
tag that willig, was man verlangte.
Die Geſetze verbieten nachdruͤcklich, daß
ein Edelmann einem Unadelichen ſeinen Adel
mittheile, oder ihn fuͤr ſeinen Verwandten
ausgebe; daß jemand die Wappen von Fami-
lien brauche, zu denen er nicht gehoͤrt; und
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/33>, abgerufen am 16.02.2025.
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