Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.Die Abgaben von diesen Gütern sind ge- Seine persönliche Freiheit ist groß. Selbst Die Abgaben von dieſen Guͤtern ſind ge- Seine perſoͤnliche Freiheit iſt groß. Selbſt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0024" n="14"/> <p>Die Abgaben von dieſen Guͤtern ſind ge-<lb/> ringe, und koͤnnen nur ſolche ſeyn, welche die<lb/> geſetzgebende Macht, deren Mitglied der Edel-<lb/> mann ſelbſt iſt, feſtgeſetzt hat. Eben ſo ver-<lb/> haͤlt es ſich mit den Zoͤllen, von denen er<lb/> zwar nicht mehr ganz frei iſt, die aber ver-<lb/> haͤltnißmaͤßig ſehr geringe ſind.</p><lb/> <p>Seine perſoͤnliche Freiheit iſt groß. Selbſt<lb/> im Fall eines Kriminalverbrechens bleibt er<lb/> ſeiner Perſon ſo lange maͤchtig, bis er deſſel-<lb/> ben gerichtlich uͤberwieſen worden. Nur dann<lb/> kann er verhaftet werden, wenn man ihn auf<lb/> friſcher That ertappt, z. B. bei Diebſtaͤhlen,<lb/> Mordbrennereyen, gefliſſentlichen Todtſchlaͤgen,<lb/> Maͤdchen- und Weiberraube, Pluͤnderungen<lb/> u. ſ. w. Am Leben kann er nur durch den<lb/> Reichstag geſtraft werden, und es finden ſich<lb/> in der polniſchen Geſchichte ſehr wenig Bei-<lb/> ſpiele, daß das Todesurtheil uͤber einen Edel-<lb/> mann ausgeſprochen und wirklich vollzogen<lb/> worden waͤre.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [14/0024]
Die Abgaben von dieſen Guͤtern ſind ge-
ringe, und koͤnnen nur ſolche ſeyn, welche die
geſetzgebende Macht, deren Mitglied der Edel-
mann ſelbſt iſt, feſtgeſetzt hat. Eben ſo ver-
haͤlt es ſich mit den Zoͤllen, von denen er
zwar nicht mehr ganz frei iſt, die aber ver-
haͤltnißmaͤßig ſehr geringe ſind.
Seine perſoͤnliche Freiheit iſt groß. Selbſt
im Fall eines Kriminalverbrechens bleibt er
ſeiner Perſon ſo lange maͤchtig, bis er deſſel-
ben gerichtlich uͤberwieſen worden. Nur dann
kann er verhaftet werden, wenn man ihn auf
friſcher That ertappt, z. B. bei Diebſtaͤhlen,
Mordbrennereyen, gefliſſentlichen Todtſchlaͤgen,
Maͤdchen- und Weiberraube, Pluͤnderungen
u. ſ. w. Am Leben kann er nur durch den
Reichstag geſtraft werden, und es finden ſich
in der polniſchen Geſchichte ſehr wenig Bei-
ſpiele, daß das Todesurtheil uͤber einen Edel-
mann ausgeſprochen und wirklich vollzogen
worden waͤre.
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