Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.und Staatsämter, die erhabensten, die Würde Michael Wisniowiecki, Johann Sobieski, und Staatsaͤmter, die erhabenſten, die Wuͤrde Michael Wisniowiecki, Johann Sobieski, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0019" n="9"/> und Staatsaͤmter, die erhabenſten, die Wuͤrde<lb/> des Koͤnigs und des Fuͤrſten-Primas, nicht<lb/> ausgenommen.</p><lb/> <p>Michael Wisniowiecki, Johann Sobieski,<lb/> und Stanislaus Poniatowski waren vor ihrer<lb/> Erwaͤhlung, polniſche Edelleute. Jndeſſen iſt<lb/> der Genuß dieſes Vorrechts nicht der ſicherſte<lb/> fuͤr den polniſchen Adel, und noch immer iſt<lb/> er, wenn man ihm denſelben geſtattete, die<lb/> Quelle der ſchrecklichſten Unordnungen geweſen.<lb/> Es iſt unmoͤglich, daß ein Koͤnig von Unter-<lb/> thanen, die Seinesgleichen waren, und auf<lb/> einem vertrauten Fuße mit ihm ſtanden, ge-<lb/> ziemend geachtet und geehrt werden kann; es<lb/> iſt unmoͤglich, daß Eiferſucht und Neid unauf-<lb/> geregt bleiben, wenn ſeine Verwandten an-<lb/> dern vorgezogen und durch Wuͤrden und Guͤ-<lb/> ter ausgezeichnet werden; es iſt unmoͤglich,<lb/> daß ein Koͤnig, der nicht ſelbſt außerordent-<lb/> lichen Reichthum beſitzt, die Koſten der Maje-<lb/> ſtaͤt beſtreiten kann, fuͤr die der Staat ſelbſt<lb/> ſo wenig ausgeſetzt hat; es iſt unmoͤglich, daß<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [9/0019]
und Staatsaͤmter, die erhabenſten, die Wuͤrde
des Koͤnigs und des Fuͤrſten-Primas, nicht
ausgenommen.
Michael Wisniowiecki, Johann Sobieski,
und Stanislaus Poniatowski waren vor ihrer
Erwaͤhlung, polniſche Edelleute. Jndeſſen iſt
der Genuß dieſes Vorrechts nicht der ſicherſte
fuͤr den polniſchen Adel, und noch immer iſt
er, wenn man ihm denſelben geſtattete, die
Quelle der ſchrecklichſten Unordnungen geweſen.
Es iſt unmoͤglich, daß ein Koͤnig von Unter-
thanen, die Seinesgleichen waren, und auf
einem vertrauten Fuße mit ihm ſtanden, ge-
ziemend geachtet und geehrt werden kann; es
iſt unmoͤglich, daß Eiferſucht und Neid unauf-
geregt bleiben, wenn ſeine Verwandten an-
dern vorgezogen und durch Wuͤrden und Guͤ-
ter ausgezeichnet werden; es iſt unmoͤglich,
daß ein Koͤnig, der nicht ſelbſt außerordent-
lichen Reichthum beſitzt, die Koſten der Maje-
ſtaͤt beſtreiten kann, fuͤr die der Staat ſelbſt
ſo wenig ausgeſetzt hat; es iſt unmoͤglich, daß
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