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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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die in Warschau zwischen drey und vier Uhr
eintritt, bewirkt dieß daselbst nicht. Man hat
gesehen, daß die Frau auswärts, oder auf ih-
rem Zimmer allein, oder in großer Gesell-
schaft, die sie sich gebeten hat, essen kann,
ohne daß der Herr es weiß, oder, wenn er es
weiß, daß er sich daran bindet. Jst er auf
dem Reichstage, und werden gerade Dinge
verhandelt, die ihm und seiner Partey wichtig
sind, so muß er den Ausgang abwarten, und
sollte es bis an den Abend dauern. Jn diesem
Fall ißt er entweder gar nicht, oder er fährt
auf einige Minuten in ein Speisehaus, oder
zu einem Freund, dem die Verhandlung nicht
so wichtig ist, und der zu Hause angerichtet
findet; oder er läßt sich einen Becher Schoko-
late in das Vorzimmer des Reichstagssaales
bringen, und kehrt sodann in denselben zurück.
Jst er bey seinem unterhaltenen Mädchen, und
gefällt es ihm gerade bey ihr, so liefert das
nächste Speisehaus für ihn und für sie das
Mittagsmahl; ist er bey seiner Freundin,

die in Warſchau zwiſchen drey und vier Uhr
eintritt, bewirkt dieß daſelbſt nicht. Man hat
geſehen, daß die Frau auswaͤrts, oder auf ih-
rem Zimmer allein, oder in großer Geſell-
ſchaft, die ſie ſich gebeten hat, eſſen kann,
ohne daß der Herr es weiß, oder, wenn er es
weiß, daß er ſich daran bindet. Jſt er auf
dem Reichstage, und werden gerade Dinge
verhandelt, die ihm und ſeiner Partey wichtig
ſind, ſo muß er den Ausgang abwarten, und
ſollte es bis an den Abend dauern. Jn dieſem
Fall ißt er entweder gar nicht, oder er faͤhrt
auf einige Minuten in ein Speiſehaus, oder
zu einem Freund, dem die Verhandlung nicht
ſo wichtig iſt, und der zu Hauſe angerichtet
findet; oder er laͤßt ſich einen Becher Schoko-
late in das Vorzimmer des Reichstagsſaales
bringen, und kehrt ſodann in denſelben zuruͤck.
Jſt er bey ſeinem unterhaltenen Maͤdchen, und
gefaͤllt es ihm gerade bey ihr, ſo liefert das
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[142/0152] die in Warſchau zwiſchen drey und vier Uhr eintritt, bewirkt dieß daſelbſt nicht. Man hat geſehen, daß die Frau auswaͤrts, oder auf ih- rem Zimmer allein, oder in großer Geſell- ſchaft, die ſie ſich gebeten hat, eſſen kann, ohne daß der Herr es weiß, oder, wenn er es weiß, daß er ſich daran bindet. Jſt er auf dem Reichstage, und werden gerade Dinge verhandelt, die ihm und ſeiner Partey wichtig ſind, ſo muß er den Ausgang abwarten, und ſollte es bis an den Abend dauern. Jn dieſem Fall ißt er entweder gar nicht, oder er faͤhrt auf einige Minuten in ein Speiſehaus, oder zu einem Freund, dem die Verhandlung nicht ſo wichtig iſt, und der zu Hauſe angerichtet findet; oder er laͤßt ſich einen Becher Schoko- late in das Vorzimmer des Reichstagsſaales bringen, und kehrt ſodann in denſelben zuruͤck. Jſt er bey ſeinem unterhaltenen Maͤdchen, und gefaͤllt es ihm gerade bey ihr, ſo liefert das naͤchſte Speiſehaus fuͤr ihn und fuͤr ſie das Mittagsmahl; iſt er bey ſeiner Freundin,

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/152>, abgerufen am 22.11.2024.