der niedern, bürgerlich-gebornen Geistlichkeit, denn die höhere, adelich-geborne, ist, als Ver- treterin der todten Hand, die in Polen Güter besitzen darf, Landbesitzerin, also auch Mitbeherrscherin von Polen, gehört zur Klasse der Edelleute, und stellt nicht nur die Aebte, Konventualen und Kanonikos der Stiffter, sondern sogar die vordersten Mitglieder des Senatorenstandes, und aus diesen den Fürsten- Primas, nach dem Könige die erste Person im Staate. Die bürgerlichen Geistlichen sind und bleiben Pfarrer, Klosterbrüder oder Welt- priester, die in den Schulen und in den Fa- milien Unterricht geben, oder sich in den größern Häusern zu Schreibern, Rathgebern, Freunden, auch wohl zu -- schlechtern Dien- sten brauchen lassen. Diese Geistliche sind freie Leute, haben auch, für einige Fälle, ihre eigene Gerichtsbarkeit; aber in den meisten bürgerlichen Sachen stehen sie unter den ge- wöhnlichen Gerichten. Machen sie sich eines
der niedern, buͤrgerlich-gebornen Geiſtlichkeit, denn die hoͤhere, adelich-geborne, iſt, als Ver- treterin der todten Hand, die in Polen Guͤter beſitzen darf, Landbeſitzerin, alſo auch Mitbeherrſcherin von Polen, gehoͤrt zur Klaſſe der Edelleute, und ſtellt nicht nur die Aebte, Konventualen und Kanonikos der Stiffter, ſondern ſogar die vorderſten Mitglieder des Senatorenſtandes, und aus dieſen den Fuͤrſten- Primas, nach dem Koͤnige die erſte Perſon im Staate. Die buͤrgerlichen Geiſtlichen ſind und bleiben Pfarrer, Kloſterbruͤder oder Welt- prieſter, die in den Schulen und in den Fa- milien Unterricht geben, oder ſich in den groͤßern Haͤuſern zu Schreibern, Rathgebern, Freunden, auch wohl zu — ſchlechtern Dien- ſten brauchen laſſen. Dieſe Geiſtliche ſind freie Leute, haben auch, fuͤr einige Faͤlle, ihre eigene Gerichtsbarkeit; aber in den meiſten buͤrgerlichen Sachen ſtehen ſie unter den ge- woͤhnlichen Gerichten. Machen ſie ſich eines
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der niedern, buͤrgerlich-gebornen Geiſtlichkeit,
denn die hoͤhere, adelich-geborne, iſt, als Ver-
treterin der todten Hand, die in Polen
Guͤter beſitzen darf, Landbeſitzerin, alſo auch
Mitbeherrſcherin von Polen, gehoͤrt zur Klaſſe
der Edelleute, und ſtellt nicht nur die Aebte,
Konventualen und Kanonikos der Stiffter,
ſondern ſogar die vorderſten Mitglieder des
Senatorenſtandes, und aus dieſen den Fuͤrſten-
Primas, nach dem Koͤnige die erſte Perſon
im Staate. Die buͤrgerlichen Geiſtlichen ſind
und bleiben Pfarrer, Kloſterbruͤder oder Welt-
prieſter, die in den Schulen und in den Fa-
milien Unterricht geben, oder ſich in den
groͤßern Haͤuſern zu Schreibern, Rathgebern,
Freunden, auch wohl zu — ſchlechtern Dien-
ſten brauchen laſſen. Dieſe Geiſtliche ſind
freie Leute, haben auch, fuͤr einige Faͤlle, ihre
eigene Gerichtsbarkeit; aber in den meiſten
buͤrgerlichen Sachen ſtehen ſie unter den ge-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/119>, abgerufen am 16.02.2025.
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