Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.die der Geistlichkeit gehören, in ihrem Zu- Uebrigens wird der hülflose Zustand der bürger-
die der Geiſtlichkeit gehoͤren, in ihrem Zu- Uebrigens wird der huͤlfloſe Zuſtand der buͤrger-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0106" n="96"/> die der Geiſtlichkeit gehoͤren, in ihrem Zu-<lb/> ſtande wenig Vorzuͤge vor den adelichen haben.<lb/> Die Richter, Voͤgte und Schreiber, welche<lb/> die Aufſicht uͤber ſie fuͤhren, behandeln ſie<lb/> ganz auf dem in Polen hergebrachten Fuße,<lb/> und ſie kennen in ihren Pfarrern, Proͤpſten<lb/> und Biſchoͤfen nur ihre unumſchraͤnkten Herren,<lb/> nicht ihre Rathgeber und Lehrer. Man be-<lb/> merke noch, daß die Bauern, die ihren Herrn<lb/> ſchon mit Leib und Willen unterthaͤnig ſind,<lb/> auch dem Staate jaͤhrlich noch eine Abgabe<lb/> in baarem Gelde, von 4 bis 8 polniſchen<lb/> Gulden, zu entrichten haben.</p><lb/> <p>Uebrigens wird der huͤlfloſe Zuſtand der<lb/> Bauern in Polen ſo lange dauern, als die<lb/> gegenwaͤrtige Verfaſſung. Das Schickſal<lb/> derer, die bei der erſten und zweiten Theilung<lb/> unter die Herrſchaft der benachbarten Maͤchte<lb/> gekommen ſind, iſt, nach Maßgabe der Ver-<lb/> faſſungen dieſer drei Reiche (mehr oder weni-<lb/> ger, aber doch immer) beſſer geworden. Jn<lb/> den Augen eines Monarchen gilt, in ſtaats-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">buͤrger-</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [96/0106]
die der Geiſtlichkeit gehoͤren, in ihrem Zu-
ſtande wenig Vorzuͤge vor den adelichen haben.
Die Richter, Voͤgte und Schreiber, welche
die Aufſicht uͤber ſie fuͤhren, behandeln ſie
ganz auf dem in Polen hergebrachten Fuße,
und ſie kennen in ihren Pfarrern, Proͤpſten
und Biſchoͤfen nur ihre unumſchraͤnkten Herren,
nicht ihre Rathgeber und Lehrer. Man be-
merke noch, daß die Bauern, die ihren Herrn
ſchon mit Leib und Willen unterthaͤnig ſind,
auch dem Staate jaͤhrlich noch eine Abgabe
in baarem Gelde, von 4 bis 8 polniſchen
Gulden, zu entrichten haben.
Uebrigens wird der huͤlfloſe Zuſtand der
Bauern in Polen ſo lange dauern, als die
gegenwaͤrtige Verfaſſung. Das Schickſal
derer, die bei der erſten und zweiten Theilung
unter die Herrſchaft der benachbarten Maͤchte
gekommen ſind, iſt, nach Maßgabe der Ver-
faſſungen dieſer drei Reiche (mehr oder weni-
ger, aber doch immer) beſſer geworden. Jn
den Augen eines Monarchen gilt, in ſtaats-
buͤrger-
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