Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, [H. 1]. Berlin, 1795.Theil eines ganz geräumigen Platzes ein, auf Jener Pallast ist der Schatzkommission Theil eines ganz geraͤumigen Platzes ein, auf Jener Pallaſt iſt der Schatzkommiſſion <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0114" n="96"/> Theil eines ganz geraͤumigen Platzes ein, auf<lb/> welchem auch, ihm gegenuͤber, das Theater<lb/> ſteht. Linker Hand hat er ein langes, anſehn-<lb/> liches Gebaͤude zur Seite, das den Platz<lb/> ſchließt und meiſt zu Wohnungen fuͤr die Schau-<lb/> ſpieler und Schauſpielerinnen eingerichtet iſt.<lb/> Auf der andern Seite, am Eingange dieſes<lb/> Platzes, dem anſehnlichen Gebaͤude des Pack-<lb/> hofes und der Mauth gegenuͤber, ſteht eine<lb/> hoͤchſt ungeſchlachte Spitzſaͤule von — Holz.</p><lb/> <p>Jener Pallaſt iſt der <hi rendition="#g">Schatzkommiſſion</hi><lb/> (dem Finanzkollegium) von der Republik zum<lb/> Sitze eingeraͤumt worden. Einen Theil des<lb/> obern Stockes hatte der nicht unirte Griechi-<lb/> ſche Biſchof, den man wegen Anzettlung eines<lb/> Aufſtandes unter den polniſchen Unterthanen<lb/> jenes Bekenntniſſes, aufgehoben hatte, als —<lb/> Gefaͤngniß inne. Es iſt bekannt, daß unſre Re-<lb/> gierung die Verhaftnehmung dieſes Mannes<lb/> dem Konſtitutions-Reichstage, als eine Be-<lb/> ſchwerde, in der Kriegserklaͤrung vom 18 May<lb/> 1792, mit zur Laſt legte.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [96/0114]
Theil eines ganz geraͤumigen Platzes ein, auf
welchem auch, ihm gegenuͤber, das Theater
ſteht. Linker Hand hat er ein langes, anſehn-
liches Gebaͤude zur Seite, das den Platz
ſchließt und meiſt zu Wohnungen fuͤr die Schau-
ſpieler und Schauſpielerinnen eingerichtet iſt.
Auf der andern Seite, am Eingange dieſes
Platzes, dem anſehnlichen Gebaͤude des Pack-
hofes und der Mauth gegenuͤber, ſteht eine
hoͤchſt ungeſchlachte Spitzſaͤule von — Holz.
Jener Pallaſt iſt der Schatzkommiſſion
(dem Finanzkollegium) von der Republik zum
Sitze eingeraͤumt worden. Einen Theil des
obern Stockes hatte der nicht unirte Griechi-
ſche Biſchof, den man wegen Anzettlung eines
Aufſtandes unter den polniſchen Unterthanen
jenes Bekenntniſſes, aufgehoben hatte, als —
Gefaͤngniß inne. Es iſt bekannt, daß unſre Re-
gierung die Verhaftnehmung dieſes Mannes
dem Konſtitutions-Reichstage, als eine Be-
ſchwerde, in der Kriegserklaͤrung vom 18 May
1792, mit zur Laſt legte.
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