[Formel 1]
, indem bei der letzten Teilforderung der Term 1' ; b oder b, als schon selbstverständlich im Prädikat b enthalten, wegfiel. Der Bedingung v ; bb oder vb j bn ist nun wiederum auf die allgemeinste Weise mittelst v = (b j bn)w zu genügen, wonach bleibt: 26)
[Formel 2]
.
Das heisst: falls b Kette, so gibt es auch ein Relativ w derart, dass auch 1' + (b j bn)w Kette ist -- inbezug auf a. Ein solches ist in der That w = b j bn, wofür 1' + (b j bn)w = b j bn ebenfalls wird und wir auf 24) zu- rückkommen.
Nun führt unser Weg über D 51 nach D 47. Um den Satz D 51 oder 27)
[Formel 3]
zu beweisen ist es wesentlich, aus der Voraussetzung a ; bb die Folgerung a0 ; bb zu ziehen, wo
[Formel 4]
bedeutet, erstreckt über die Werte von u, die der Bedingung "NB" genügen. Nun ist gewiss:
[Formel 5]
und zwar welches der Erstreckungsbedingung genügende Relativ unter dem letzten u auch immer verstanden werden möge. Dies aufgrund des Satzes 5) des § 6 und weil das Produkt eingeordnet sein muss einem jeden von seinen Faktoren.
Nun ist beim vorigen Hülfssatz -- unter 25) -- gezeigt, dass unter diesen Faktoren sich wenigstens einer befindet, welcher Teil ist von b, dass es nämlich ein der NB genügendes u gibt -- in Gestalt von b j bn -- für welches u ; bb ist, und sonach muss also in der That auch a0 ; bb a fortiori sein.
Diese Subsumtion kann dann sofort mit D 45 oder 9) zur Gleichung a0 ; b = b zusammengezogen werden, womit die Aussagensubsumtion (a ; bb) (a0 ; b = b) gerechtfertigt ist. Behufs Rechtfertigung der umgekehrten Aussagensub- sumtion -- die für unsern Hauptzweck nebensächlich ist und sogar schon mit der abgeschwächten Prämisse als (a0 ; bb) (a ; bb) gelten muss -- braucht man sich blos auf das im Kontext S. 380 schon gerechtfertigte aa0, ergo a ; ba0 ; b, zu berufen.
Neunte Vorlesung.
[Formel 1]
, indem bei der letzten Teilforderung der Term 1' ; b oder b, als schon selbstverständlich im Prädikat b enthalten, wegfiel. Der Bedingung v ; b ⋹ b oder v ⋹ b ɟ b̄̆ ist nun wiederum auf die allgemeinste Weise mittelst v = (b ɟ b̄̆)w zu genügen, wonach bleibt: 26)
[Formel 2]
.
Das heisst: falls b Kette, so gibt es auch ein Relativ w derart, dass auch 1' + (b ɟ b̄̆)w Kette ist — inbezug auf a. Ein solches ist in der That w = b ɟ b̄̆, wofür 1' + (b ɟ b̄̆)w = b ɟ b̄̆ ebenfalls wird und wir auf 24) zu- rückkommen.
Nun führt unser Weg über D 51 nach D 47. Um den Satz D 51 oder 27)
[Formel 3]
zu beweisen ist es wesentlich, aus der Voraussetzung a ; b ⋹ b die Folgerung a0 ; b ⋹ b zu ziehen, wo
[Formel 4]
bedeutet, erstreckt über die Werte von u, die der Bedingung „NB“ genügen. Nun ist gewiss:
[Formel 5]
und zwar welches der Erstreckungsbedingung genügende Relativ unter dem letzten u auch immer verstanden werden möge. Dies aufgrund des Satzes 5) des § 6 und weil das Produkt eingeordnet sein muss einem jeden von seinen Faktoren.
Nun ist beim vorigen Hülfssatz — unter 25) — gezeigt, dass unter diesen Faktoren sich wenigstens einer befindet, welcher Teil ist von b, dass es nämlich ein der NB genügendes u gibt — in Gestalt von b ɟ b̄̆ — für welches u ; b ⋹ b ist, und sonach muss also in der That auch a0 ; b ⋹ b a fortiori sein.
Diese Subsumtion kann dann sofort mit D 45 oder 9) zur Gleichung a0 ; b = b zusammengezogen werden, womit die Aussagensubsumtion (a ; b ⋹ b) ⋹ (a0 ; b = b) gerechtfertigt ist. Behufs Rechtfertigung der umgekehrten Aussagensub- sumtion — die für unsern Hauptzweck nebensächlich ist und sogar schon mit der abgeschwächten Prämisse als (a0 ; b ⋹ b) ⋹ (a ; b ⋹ b) gelten muss — braucht man sich blos auf das im Kontext S. 380 schon gerechtfertigte a ⋹ a0, ergo a ; b ⋹ a0 ; b, zu berufen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0396"n="382"/><fwplace="top"type="header">Neunte Vorlesung.</fw><lb/><hirendition="#c"><formula/>,</hi><lb/>
indem bei der letzten Teilforderung der Term 1' ; <hirendition="#i">b</hi> oder <hirendition="#i">b</hi>, als schon<lb/>
selbstverständlich im Prädikat <hirendition="#i">b</hi> enthalten, wegfiel. Der Bedingung <hirendition="#i">v</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi><lb/>
oder <hirendition="#i">v</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄̆</hi> ist nun wiederum auf die allgemeinste Weise mittelst<lb/><hirendition="#i">v</hi> = (<hirendition="#i">b</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄̆</hi>)<hirendition="#i">w</hi> zu genügen, wonach bleibt:<lb/>
26) <hirendition="#et"><formula/>.</hi></p><lb/><p>Das heisst: <hirendition="#i">falls b Kette</hi>, <hirendition="#i">so gibt es auch ein Relativ w derart</hi>, <hirendition="#i">dass<lb/>
auch</hi> 1' + (<hirendition="#i">b</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄̆</hi>)<hirendition="#i">w Kette ist</hi>—<hirendition="#i">inbezug auf a</hi>. Ein solches ist in der That<lb/><hirendition="#i">w</hi> = <hirendition="#i">b</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄̆</hi>, wofür 1' + (<hirendition="#i">b</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄̆</hi>)<hirendition="#i">w</hi> = <hirendition="#i">b</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄̆</hi> ebenfalls wird und wir auf 24) zu-<lb/>
rückkommen.</p><lb/><p>Nun führt unser Weg über <hirendition="#fr">D</hi> 51 nach <hirendition="#fr">D</hi> 47. Um den <hirendition="#g">Satz</hi><lb/><hirendition="#fr">D</hi> 51 oder<lb/>
27) <formula/><lb/>
zu <hirendition="#g">beweisen</hi> ist es wesentlich, aus der Voraussetzung <hirendition="#i">a</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi> die<lb/>
Folgerung <hirendition="#i">a</hi><hirendition="#sub">0</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi> zu ziehen, wo <formula/> bedeutet, erstreckt über<lb/>
die Werte von <hirendition="#i">u</hi>, die der Bedingung „<hirendition="#i">NB</hi>“ genügen. Nun ist gewiss:<lb/><hirendition="#c"><formula/></hi> und zwar <hirendition="#i">welches</hi> der Erstreckungsbedingung genügende Relativ unter<lb/>
dem letzten <hirendition="#i">u</hi> auch immer verstanden werden möge. Dies aufgrund<lb/>
des Satzes 5) des § 6 und weil das Produkt eingeordnet sein muss<lb/>
einem jeden von seinen Faktoren.</p><lb/><p>Nun ist beim vorigen Hülfssatz — unter 25) — gezeigt, dass<lb/>
unter diesen Faktoren sich wenigstens einer befindet, welcher Teil ist<lb/>
von <hirendition="#i">b</hi>, dass es nämlich ein <hirendition="#i">der NB genügendes u</hi> gibt — in Gestalt<lb/>
von <hirendition="#i">b</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄̆</hi>— für welches <hirendition="#i">u</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi> ist, und sonach muss also in der<lb/>
That auch <hirendition="#i">a</hi><hirendition="#sub">0</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi> a fortiori sein.</p><lb/><p>Diese Subsumtion kann dann sofort mit <hirendition="#fr">D</hi> 45 oder 9) zur Gleichung<lb/><hirendition="#i">a</hi><hirendition="#sub">0</hi> ; <hirendition="#i">b</hi> = <hirendition="#i">b</hi> zusammengezogen werden, womit die Aussagensubsumtion<lb/><hirendition="#c">(<hirendition="#i">a</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi>) ⋹ (<hirendition="#i">a</hi><hirendition="#sub">0</hi> ; <hirendition="#i">b</hi> = <hirendition="#i">b</hi>)</hi><lb/>
gerechtfertigt ist. Behufs Rechtfertigung der umgekehrten Aussagensub-<lb/>
sumtion — die für unsern Hauptzweck nebensächlich ist und sogar schon<lb/>
mit der abgeschwächten Prämisse als<lb/><hirendition="#c">(<hirendition="#i">a</hi><hirendition="#sub">0</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi>) ⋹ (<hirendition="#i">a</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi>)</hi><lb/>
gelten muss — braucht man sich blos auf das im Kontext S. 380 schon<lb/>
gerechtfertigte <hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi><hirendition="#sub">0</hi>, ergo <hirendition="#i">a</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi><hirendition="#sub">0</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>, zu berufen.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[382/0396]
Neunte Vorlesung.
[FORMEL],
indem bei der letzten Teilforderung der Term 1' ; b oder b, als schon
selbstverständlich im Prädikat b enthalten, wegfiel. Der Bedingung v ; b ⋹ b
oder v ⋹ b ɟ b̄̆ ist nun wiederum auf die allgemeinste Weise mittelst
v = (b ɟ b̄̆)w zu genügen, wonach bleibt:
26) [FORMEL].
Das heisst: falls b Kette, so gibt es auch ein Relativ w derart, dass
auch 1' + (b ɟ b̄̆)w Kette ist — inbezug auf a. Ein solches ist in der That
w = b ɟ b̄̆, wofür 1' + (b ɟ b̄̆)w = b ɟ b̄̆ ebenfalls wird und wir auf 24) zu-
rückkommen.
Nun führt unser Weg über D 51 nach D 47. Um den Satz
D 51 oder
27) [FORMEL]
zu beweisen ist es wesentlich, aus der Voraussetzung a ; b ⋹ b die
Folgerung a0 ; b ⋹ b zu ziehen, wo [FORMEL] bedeutet, erstreckt über
die Werte von u, die der Bedingung „NB“ genügen. Nun ist gewiss:
[FORMEL] und zwar welches der Erstreckungsbedingung genügende Relativ unter
dem letzten u auch immer verstanden werden möge. Dies aufgrund
des Satzes 5) des § 6 und weil das Produkt eingeordnet sein muss
einem jeden von seinen Faktoren.
Nun ist beim vorigen Hülfssatz — unter 25) — gezeigt, dass
unter diesen Faktoren sich wenigstens einer befindet, welcher Teil ist
von b, dass es nämlich ein der NB genügendes u gibt — in Gestalt
von b ɟ b̄̆ — für welches u ; b ⋹ b ist, und sonach muss also in der
That auch a0 ; b ⋹ b a fortiori sein.
Diese Subsumtion kann dann sofort mit D 45 oder 9) zur Gleichung
a0 ; b = b zusammengezogen werden, womit die Aussagensubsumtion
(a ; b ⋹ b) ⋹ (a0 ; b = b)
gerechtfertigt ist. Behufs Rechtfertigung der umgekehrten Aussagensub-
sumtion — die für unsern Hauptzweck nebensächlich ist und sogar schon
mit der abgeschwächten Prämisse als
(a0 ; b ⋹ b) ⋹ (a ; b ⋹ b)
gelten muss — braucht man sich blos auf das im Kontext S. 380 schon
gerechtfertigte a ⋹ a0, ergo a ; b ⋹ a0 ; b, zu berufen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/396>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.