§ 19. Vexatorischer Charakter des dritten Inversionsproblems.
Soll dies auch der ersten Forderung genügen, so muss sein
[Formel 1]
Letztre Forderung erfüllt: u = v + (c ; b · cn ; b)(vn j bn) ; b.
Soll dies aber dem Rückstand aus der ersten Forderung genügen, so muss
[Formel 2]
sein. Letztres thut wieder: v = w + (c ; b · cn ; b)(wn j bn) ; b.
Soll dies aber auch dem Reste (vc) aus der ersten Forderung ge- nügen, so muss
[Formel 3]
sein und so fort in infinitum. Nennt man 31) (c ; b · cn ; b)(yn j bn) ; b = f(y) und y + f(y) = F(y), so hatten wir gefunden: u = F(v), v = F(w), ... in inf., und wenn wir rückwärts einsetzend das letzte**) unbestimmte Relativ o nennen, so ist ge- funden, dass jedenfalls u = Finfinity(o) sein muss, woferne die successiven Residuen der ersten Forderung erfüllt sein sollen. Die so erfüllten erschöpfen aber die erste Forderung noch nicht und bleibt davon immer noch diese oc rückständig, welcher "end- lich" durch den Ansatz o = uc zu genügen ist -- für ein neues u.
Hiernach schiene denn 32) x = Finfinity(uc) + (c ; b){Finfinity(uc) j bn} ; b die gesuchte Lösung zu sein.
Die unbegrenzten Iterationen der Funktion F, welche in diesem Aus- druck vorkommen, sind im Hinblick auf die Form 31) (zweite Gleichung) dieser Funktion nach den Ergebnissen des § 13, S. 182 sicher konvergent.
Der Ausdruck 32) muss auch alle überhaupt möglichen Lösungen unsres Problems 30) umfassen, und in der That stimmt mit ihm die Probe 2.
**) Genauer: das verbleibende; im strengen Sinne ein "letztes" gibt es nicht.
18*
§ 19. Vexatorischer Charakter des dritten Inversionsproblems.
Soll dies auch der ersten Forderung genügen, so muss sein
[Formel 1]
Letztre Forderung erfüllt: u = v + (c ; b · c̄ ; b)(v̄ ɟ b̄) ; b̆.
Soll dies aber dem Rückstand aus der ersten Forderung genügen, so muss
[Formel 2]
sein. Letztres thut wieder: v = w + (c ; b · c̄ ; b)(w̄ ɟ b̄) ; b̆.
Soll dies aber auch dem Reste (v ⋹ c) aus der ersten Forderung ge- nügen, so muss
[Formel 3]
sein und so fort in infinitum. Nennt man 31) (c ; b · c̄ ; b)(ȳ ɟ b̄) ; b̆ = f(y) und y + f(y) = F(y), so hatten wir gefunden: u = F(v), v = F(w), … in inf., und wenn wir rückwärts einsetzend das letzte**) unbestimmte Relativ ω nennen, so ist ge- funden, dass jedenfalls u = F∞(ω) sein muss, woferne die successiven Residuen der ersten Forderung erfüllt sein sollen. Die so erfüllten erschöpfen aber die erste Forderung noch nicht und bleibt davon immer noch diese ω ⋹ c rückständig, welcher „end- lich“ durch den Ansatz ω = uc zu genügen ist — für ein neues u.
Hiernach schiene denn 32) x = F∞(uc) + (c ; b){F∞(uc)͞ ɟ b̄} ; b̆ die gesuchte Lösung zu sein.
Die unbegrenzten Iterationen der Funktion F, welche in diesem Aus- druck vorkommen, sind im Hinblick auf die Form 31) (zweite Gleichung) dieser Funktion nach den Ergebnissen des § 13, S. 182 sicher konvergent.
Der Ausdruck 32) muss auch alle überhaupt möglichen Lösungen unsres Problems 30) umfassen, und in der That stimmt mit ihm die Probe 2.
**) Genauer: das verbleibende; im strengen Sinne ein „letztes“ gibt es nicht.
18*
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0289"n="275"/><fwplace="top"type="header">§ 19. Vexatorischer Charakter des dritten Inversionsproblems.</fw><lb/><p>Soll dies auch der ersten Forderung genügen, so muss sein<lb/><formula/><lb/></p><p>Letztre Forderung erfüllt: <hirendition="#i">u</hi> = <hirendition="#i">v</hi> + (<hirendition="#i">c</hi> ; <hirendition="#i">b</hi> · <hirendition="#i">c̄</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>)(<hirendition="#i">v̄</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄</hi>) ; <hirendition="#i">b̆</hi>.</p><lb/><p>Soll dies aber dem Rückstand aus der ersten Forderung genügen,<lb/>
so muss<lb/><formula/><lb/>
sein. Letztres thut wieder: <hirendition="#i">v</hi> = <hirendition="#i">w</hi> + (<hirendition="#i">c</hi> ; <hirendition="#i">b</hi> · <hirendition="#i">c̄</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>)(<hirendition="#i">w̄</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄</hi>) ; <hirendition="#i">b̆</hi>.</p><lb/><p>Soll dies aber auch dem Reste (<hirendition="#i">v</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi>) aus der ersten Forderung ge-<lb/>
nügen, so muss<lb/><formula/><lb/>
sein und so fort in infinitum. Nennt man<lb/>
31) <hirendition="#et">(<hirendition="#i">c</hi> ; <hirendition="#i">b</hi> · <hirendition="#i">c̄</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>)(<hirendition="#i">ȳ</hi>ɟ<hirendition="#i">b̄</hi>) ; <hirendition="#i">b̆</hi> = <hirendition="#i">f</hi>(<hirendition="#i">y</hi>) und <hirendition="#i">y</hi> + <hirendition="#i">f</hi>(<hirendition="#i">y</hi>) = <hirendition="#fr">F</hi>(<hirendition="#i">y</hi>),</hi><lb/>
so hatten wir gefunden: <hirendition="#i">u</hi> = <hirendition="#fr">F</hi>(<hirendition="#i">v</hi>), <hirendition="#i">v</hi> = <hirendition="#fr">F</hi>(<hirendition="#i">w</hi>), … in inf., und wenn wir<lb/>
rückwärts einsetzend das letzte<noteplace="foot"n="**)">Genauer: das <hirendition="#i">verbleibende</hi>; im strengen Sinne ein „letztes“ gibt es nicht.</note> unbestimmte Relativ <hirendition="#i">ω</hi> nennen, so ist ge-<lb/>
funden, dass jedenfalls<lb/><hirendition="#c"><hirendition="#i">u</hi> = <hirendition="#fr">F</hi><hirendition="#sup">∞</hi>(<hirendition="#i">ω</hi>)</hi><lb/>
sein muss, woferne die successiven Residuen der ersten Forderung erfüllt<lb/>
sein sollen. Die so erfüllten erschöpfen aber die erste Forderung noch<lb/>
nicht und bleibt davon immer noch diese <hirendition="#i">ω</hi>⋹<hirendition="#i">c</hi> rückständig, welcher „end-<lb/>
lich“ durch den Ansatz <hirendition="#i">ω</hi> = <hirendition="#i">uc</hi> zu genügen ist — für ein <hirendition="#i">neues u</hi>.</p><lb/><p>Hiernach schiene denn<lb/>
32) <hirendition="#et"><hirendition="#i">x</hi> = <hirendition="#fr">F</hi><hirendition="#sup">∞</hi>(<hirendition="#i">uc</hi>) + (<hirendition="#i">c</hi> ; <hirendition="#i">b</hi>){<hirendition="#fr">F</hi><hirendition="#sup">∞</hi>(<hirendition="#i">uc</hi>)͞ɟ<hirendition="#i">b̄</hi>} ; <hirendition="#i">b̆</hi></hi><lb/>
die gesuchte Lösung zu sein.</p><lb/><p>Die unbegrenzten Iterationen der Funktion <hirendition="#fr">F</hi>, welche in diesem Aus-<lb/>
druck vorkommen, sind im Hinblick auf die Form 31) (zweite Gleichung)<lb/>
dieser Funktion nach den Ergebnissen des § 13, S. 182 sicher konvergent.</p><lb/><p>Der Ausdruck 32) muss auch alle überhaupt möglichen Lösungen<lb/>
unsres Problems 30) umfassen, und in der That stimmt mit ihm die<lb/>
Probe 2.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig">18*</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[275/0289]
§ 19. Vexatorischer Charakter des dritten Inversionsproblems.
Soll dies auch der ersten Forderung genügen, so muss sein
[FORMEL]
Letztre Forderung erfüllt: u = v + (c ; b · c̄ ; b)(v̄ ɟ b̄) ; b̆.
Soll dies aber dem Rückstand aus der ersten Forderung genügen,
so muss
[FORMEL]
sein. Letztres thut wieder: v = w + (c ; b · c̄ ; b)(w̄ ɟ b̄) ; b̆.
Soll dies aber auch dem Reste (v ⋹ c) aus der ersten Forderung ge-
nügen, so muss
[FORMEL]
sein und so fort in infinitum. Nennt man
31) (c ; b · c̄ ; b)(ȳ ɟ b̄) ; b̆ = f(y) und y + f(y) = F(y),
so hatten wir gefunden: u = F(v), v = F(w), … in inf., und wenn wir
rückwärts einsetzend das letzte **) unbestimmte Relativ ω nennen, so ist ge-
funden, dass jedenfalls
u = F∞(ω)
sein muss, woferne die successiven Residuen der ersten Forderung erfüllt
sein sollen. Die so erfüllten erschöpfen aber die erste Forderung noch
nicht und bleibt davon immer noch diese ω ⋹ c rückständig, welcher „end-
lich“ durch den Ansatz ω = uc zu genügen ist — für ein neues u.
Hiernach schiene denn
32) x = F∞(uc) + (c ; b){F∞(uc)͞ ɟ b̄} ; b̆
die gesuchte Lösung zu sein.
Die unbegrenzten Iterationen der Funktion F, welche in diesem Aus-
druck vorkommen, sind im Hinblick auf die Form 31) (zweite Gleichung)
dieser Funktion nach den Ergebnissen des § 13, S. 182 sicher konvergent.
Der Ausdruck 32) muss auch alle überhaupt möglichen Lösungen
unsres Problems 30) umfassen, und in der That stimmt mit ihm die
Probe 2.
**) Genauer: das verbleibende; im strengen Sinne ein „letztes“ gibt es nicht.
18*
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 3, Abt. 1. Leipzig, 1895, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik03_1895/289>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.