Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 2. Leipzig, 1905.§ 50. Vervollkommnung gewisser Partieen des ersten Bandes. Bereich der beiden Werte 0 und 1 angewiesen sind, so müssen dieKoeffizienten der gleichnamigen Glieder (resp. eines jeden Konstituenten) in beiden Funktionen einzeln übereinstimmen. Zwei mit den letzten analoge Sätze gelten schon über die Ein- Von zwei (homogenen linearen) Funktionen der nämlichen disjunkten Wenn für x y = x z = ... = y z = ... = 0 ist: Beweis. Denn beiderseitiges Multipliziren mit x gibt wegen erst- Sind zweitens die Koeffizienten wieder auf das Gebiet der Werte 0 Denn wäre bei a x a x und x 0 etwa a a, so müsste a = 1 Eine dritte Gruppe von Vervollkommnungsbestrebungen steht im Die Wichtigkeit des gedachten Satzes beruht bekanntlich darauf, § 50. Vervollkommnung gewisser Partieen des ersten Bandes. Bereich der beiden Werte 0 und 1 angewiesen sind, so müssen dieKoeffizienten der gleichnamigen Glieder (resp. eines jeden Konstituenten) in beiden Funktionen einzeln übereinstimmen. Zwei mit den letzten analoge Sätze gelten schon über die Ein- Von zwei (homogenen linearen) Funktionen der nämlichen disjunkten Wenn für x y = x z = … = y z = … = 0 ist: Beweis. Denn beiderseitiges Multipliziren mit x gibt wegen erst- Sind zweitens die Koeffizienten wieder auf das Gebiet der Werte 0 Denn wäre bei a x α x und x ≠ 0 etwa a α, so müsste a = 1 Eine dritte Gruppe von Vervollkommnungsbestrebungen steht im Die Wichtigkeit des gedachten Satzes beruht bekanntlich darauf, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0053" n="409"/><fw place="top" type="header">§ 50. Vervollkommnung gewisser Partieen des ersten Bandes.</fw><lb/><hi rendition="#i">Bereich der beiden Werte</hi> 0 <hi rendition="#i">und</hi> 1 <hi rendition="#i">angewiesen sind</hi>, <hi rendition="#i">so müssen die<lb/> Koeffizienten der gleichnamigen Glieder</hi> (resp. eines jeden Konstituenten)<lb/> in beiden Funktionen <hi rendition="#i">einzeln übereinstimmen</hi>.</p><lb/> <p>Zwei mit den letzten analoge Sätze gelten schon über die Ein-<lb/> ordnung, Subsumtion, zwischen derartigen Funktionen, nämlich erstens:</p><lb/> <p><hi rendition="#i">Von zwei</hi> (homogenen linearen) <hi rendition="#i">Funktionen der nämlichen disjunkten<lb/> Argumente kann die eine der andern nicht anders eingeordnet sein</hi>, <hi rendition="#i">als<lb/> indem die gleichgesinnte</hi> (gleichstimmige) <hi rendition="#i">Einordnung zwischen je zwei<lb/> gleichnamigen Gliedern der entwickelten Funktionen besteht</hi>, — gleichwie<lb/> auch umgekehrt selbstverständlich — gemäss Th. 15), — wenn die<lb/> Einordnung zwischen den homologen Gliedern durchgängig besteht,<lb/> auch deren Summen, die Funktionen im Subsumtionsverhältnisse stehen<lb/> müssen. In Zeichen:</p><lb/> <p>Wenn für <hi rendition="#i">x y</hi> = <hi rendition="#i">x z</hi> = … = <hi rendition="#i">y z</hi> = … = 0 ist:<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">a x</hi> + <hi rendition="#i">b y</hi> + <hi rendition="#i">c z</hi> + … <g ref="subeq"/> <hi rendition="#i">α x</hi> + <hi rendition="#i">β y</hi> + <hi rendition="#i">γ z</hi> + …,</hi><lb/> so muss sein <hi rendition="#i">a x <g ref="subeq"/> α x</hi>, <hi rendition="#i">b y <g ref="subeq"/> β y</hi>, <hi rendition="#i">c z <g ref="subeq"/> γ z</hi>, …, (sowie umgekehrt).</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Beweis</hi>. Denn beiderseitiges Multipliziren mit <hi rendition="#i">x</hi> gibt wegen erst-<lb/> erwähnter Voraussetzung <hi rendition="#i">a x x <g ref="subeq"/> α x x</hi> oder <hi rendition="#i">a x <g ref="subeq"/> α x</hi>, wie zu zeigen war, usw.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">Sind</hi> zweitens <hi rendition="#i">die Koeffizienten</hi> wieder <hi rendition="#i">auf das Gebiet der Werte</hi> 0<lb/><hi rendition="#i">und</hi> 1 <hi rendition="#i">beschränkt</hi>, <hi rendition="#i">die Argumente aber von</hi> 0 <hi rendition="#i">verschieden</hi>, <hi rendition="#i">so folgt aus<lb/> der Einordnung zwischen den Funktionen auch die im selben Sinn ge-<lb/> nommene zwischen ihren homologen Koeffizienten</hi>, — sowie selbstverständ-<lb/> lich auch das Umgekehrte zutreffen wird.</p><lb/> <p>Denn wäre bei <hi rendition="#i">a x <g ref="subeq"/> α x</hi> und <hi rendition="#i">x</hi> ≠ 0 etwa <hi rendition="#i">a <g ref="subneq"/> α</hi>, so müsste <hi rendition="#i">a</hi> = 1<lb/> und <hi rendition="#i">α</hi> = 0 sein, weil in den drei andern noch denkbaren Fällen eben <hi rendition="#i">a <g ref="subeq"/> α</hi><lb/> sein würde. Alsdann aber führte die schon erwiesene Subsumtion <hi rendition="#i">a x <g ref="subeq"/> α x</hi><lb/> zu dem Widerspruche <hi rendition="#i">x</hi> <g ref="subeq"/> 0 mit der Voraussetzung <hi rendition="#i">x</hi> ≠ 0.</p><lb/> <p>Eine dritte Gruppe von Vervollkommnungsbestrebungen steht im<lb/> Dienste des Satzes von der „<hi rendition="#i">Nichtbeweisbarkeit der zweiten Subsumtion<lb/> des Distributionsgesetzes</hi>“ — vergl. § 12 des Bd. 1, — für welche ich<lb/> im Anhang 4, 5 und 6 <hi rendition="#i">zwei</hi> Beweise erstmals gegeben habe, von denen<lb/> wenigstens der zweite, Bd. 1, S. 685 ff., sich ganz innerhalb des Rahmens<lb/> der logischen Disziplin selbst hielt und keines extralogischen Substrates<lb/> zu der Exemplifikation, auf die es ankommt, benötigte.</p><lb/> <p>Die Wichtigkeit des gedachten Satzes beruht bekanntlich darauf,<lb/> dass durch ihn die selbständige Existenz jener Disziplin verbürgt ist,<lb/> die ich als einen „logischen Kalkul mit Gruppen“ oder kurz als<lb/> „<hi rendition="#i">Gruppenkalkul</hi>“ bezeichnete, um sie von „<hi rendition="#i">identischen Kalkul</hi>“ unter-<lb/> scheiden und diesem gegenüberstellen zu können.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [409/0053]
§ 50. Vervollkommnung gewisser Partieen des ersten Bandes.
Bereich der beiden Werte 0 und 1 angewiesen sind, so müssen die
Koeffizienten der gleichnamigen Glieder (resp. eines jeden Konstituenten)
in beiden Funktionen einzeln übereinstimmen.
Zwei mit den letzten analoge Sätze gelten schon über die Ein-
ordnung, Subsumtion, zwischen derartigen Funktionen, nämlich erstens:
Von zwei (homogenen linearen) Funktionen der nämlichen disjunkten
Argumente kann die eine der andern nicht anders eingeordnet sein, als
indem die gleichgesinnte (gleichstimmige) Einordnung zwischen je zwei
gleichnamigen Gliedern der entwickelten Funktionen besteht, — gleichwie
auch umgekehrt selbstverständlich — gemäss Th. 15), — wenn die
Einordnung zwischen den homologen Gliedern durchgängig besteht,
auch deren Summen, die Funktionen im Subsumtionsverhältnisse stehen
müssen. In Zeichen:
Wenn für x y = x z = … = y z = … = 0 ist:
a x + b y + c z + … α x + β y + γ z + …,
so muss sein a x α x, b y β y, c z γ z, …, (sowie umgekehrt).
Beweis. Denn beiderseitiges Multipliziren mit x gibt wegen erst-
erwähnter Voraussetzung a x x α x x oder a x α x, wie zu zeigen war, usw.
Sind zweitens die Koeffizienten wieder auf das Gebiet der Werte 0
und 1 beschränkt, die Argumente aber von 0 verschieden, so folgt aus
der Einordnung zwischen den Funktionen auch die im selben Sinn ge-
nommene zwischen ihren homologen Koeffizienten, — sowie selbstverständ-
lich auch das Umgekehrte zutreffen wird.
Denn wäre bei a x α x und x ≠ 0 etwa a α, so müsste a = 1
und α = 0 sein, weil in den drei andern noch denkbaren Fällen eben a α
sein würde. Alsdann aber führte die schon erwiesene Subsumtion a x α x
zu dem Widerspruche x 0 mit der Voraussetzung x ≠ 0.
Eine dritte Gruppe von Vervollkommnungsbestrebungen steht im
Dienste des Satzes von der „Nichtbeweisbarkeit der zweiten Subsumtion
des Distributionsgesetzes“ — vergl. § 12 des Bd. 1, — für welche ich
im Anhang 4, 5 und 6 zwei Beweise erstmals gegeben habe, von denen
wenigstens der zweite, Bd. 1, S. 685 ff., sich ganz innerhalb des Rahmens
der logischen Disziplin selbst hielt und keines extralogischen Substrates
zu der Exemplifikation, auf die es ankommt, benötigte.
Die Wichtigkeit des gedachten Satzes beruht bekanntlich darauf,
dass durch ihn die selbständige Existenz jener Disziplin verbürgt ist,
die ich als einen „logischen Kalkul mit Gruppen“ oder kurz als
„Gruppenkalkul“ bezeichnete, um sie von „identischen Kalkul“ unter-
scheiden und diesem gegenüberstellen zu können.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |