Auf Grund der Definition n) und der schon bekannten Sätze über Gleichungen (zwischen Zahlen) hält es nicht schwer, die vorstehend und noch weiterhin aufgestellten Sätze über Ungleichungen, unter Zuzug der Gleichheit als einer in ihre Voraussetzungen aufzunehmenden Alternative, umzuschreiben in die wahren Analoga der auf die Sub- sumtion bezüglichen Sätze.
Für unsern hier vorliegenden Zweck jedoch können wir dies unterlassen auf Grund eines glücklichen Umstandes, welcher von Herrn McColl, soviel ich zu entdecken vermag, nicht hervorgehoben wurde, nämlich, dass es bei jedem (ein- oder mehrfachen) Integrale bekannt- lich gleichgültig ist, ob man die Grenzen des Hauptintervalles resp. die Umgrenzung des Integrationsbereiches in dieses mit einrechnet oder nicht. Mag man z. B. beim einfachen Integrale:
[Formel 1]
das Integrationsintervall durch den Ansatz: a < x < b oder mag man es durch den Ansatz a xb definiren, so wird der Wert des Integrales immer der nämliche sein müssen. Die Fortlassung eines unendlich kleinen Elementes f (x) d x aus der Summe von unendlich vielen unendlich kleinen Gliedern, als welche das Integral bekanntlich erklärt wird, ist allemal ohne Belang, ohne Einfluss auf den Grenzwert dieser Summe -- und gilt dies sogar, wenn f (x) in einer der Grenzen, z. B. bei b absolut infinity sein sollte, weil in diesem Falle das Integral, wofern es überhaupt existirt, (kon- vergirt, eines Sinnes fähig ist,) bekanntlich nur definirt werden kann als der Grenzwert eines von a bis unendlich nahe an diese Grenze b hin und mit Ausschluss derselben genommenen Integrales.
Sonach dürfen wir -- und dies wird sich zur Vereinfachung der Betrachtungen empfehlen -- die Integrationsgrenzen immer exclusive (als nicht zum Integrationsbereich selbst gehörige) rechnen.
Die Wirkung dieses Verfahrens ist ganz dieselbe, als ob in der fundamentalen Aussagengleichheit b) der mittlere Term, die Gleichung (a = b) fehlte, jene vielmehr nur so lautete: x) 1 = (a > b) + (a < b) wonach statt drei Möglichkeiten bei jeder Zahlenvergleichung immer nur zweie zu diskutiren sein werden.
Anhang 7.
Auf Grund der Definition ν) und der schon bekannten Sätze über Gleichungen (zwischen Zahlen) hält es nicht schwer, die vorstehend und noch weiterhin aufgestellten Sätze über Ungleichungen, unter Zuzug der Gleichheit als einer in ihre Voraussetzungen aufzunehmenden Alternative, umzuschreiben in die wahren Analoga der auf die Sub- sumtion bezüglichen Sätze.
Für unsern hier vorliegenden Zweck jedoch können wir dies unterlassen auf Grund eines glücklichen Umstandes, welcher von Herrn McColl, soviel ich zu entdecken vermag, nicht hervorgehoben wurde, nämlich, dass es bei jedem (ein- oder mehrfachen) Integrale bekannt- lich gleichgültig ist, ob man die Grenzen des Hauptintervalles resp. die Umgrenzung des Integrationsbereiches in dieses mit einrechnet oder nicht. Mag man z. B. beim einfachen Integrale:
[Formel 1]
das Integrationsintervall durch den Ansatz: a < x < b oder mag man es durch den Ansatz a x ≦ b definiren, so wird der Wert des Integrales immer der nämliche sein müssen. Die Fortlassung eines unendlich kleinen Elementes f (x) d x aus der Summe von unendlich vielen unendlich kleinen Gliedern, als welche das Integral bekanntlich erklärt wird, ist allemal ohne Belang, ohne Einfluss auf den Grenzwert dieser Summe — und gilt dies sogar, wenn f (x) in einer der Grenzen, z. B. bei b absolut ∞ sein sollte, weil in diesem Falle das Integral, wofern es überhaupt existirt, (kon- vergirt, eines Sinnes fähig ist,) bekanntlich nur definirt werden kann als der Grenzwert eines von a bis unendlich nahe an diese Grenze b hin und mit Ausschluss derselben genommenen Integrales.
Sonach dürfen wir — und dies wird sich zur Vereinfachung der Betrachtungen empfehlen — die Integrationsgrenzen immer exclusive (als nicht zum Integrationsbereich selbst gehörige) rechnen.
Die Wirkung dieses Verfahrens ist ganz dieselbe, als ob in der fundamentalen Aussagengleichheit β) der mittlere Term, die Gleichung (a = b) fehlte, jene vielmehr nur so lautete: ξ) 1̇ = (a > b) + (a < b) wonach statt drei Möglichkeiten bei jeder Zahlenvergleichung immer nur zweie zu diskutiren sein werden.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0166"n="522"/><fwplace="top"type="header">Anhang 7.</fw><lb/><p>Auf Grund der Definition <hirendition="#i">ν</hi>) und der schon bekannten Sätze über<lb/>
Gleichungen (zwischen Zahlen) hält es nicht schwer, die vorstehend<lb/>
und noch weiterhin aufgestellten Sätze über Ungleichungen, unter<lb/>
Zuzug der Gleichheit als einer in ihre Voraussetzungen aufzunehmenden<lb/>
Alternative, umzuschreiben in die wahren Analoga der auf die Sub-<lb/>
sumtion bezüglichen Sätze.</p><lb/><p>Für unsern hier vorliegenden Zweck jedoch können wir dies<lb/>
unterlassen auf Grund eines glücklichen Umstandes, welcher von Herrn<lb/><hirendition="#g">McColl</hi>, soviel ich zu entdecken vermag, nicht hervorgehoben wurde,<lb/>
nämlich, dass es bei jedem (ein- oder mehrfachen) Integrale bekannt-<lb/>
lich <hirendition="#i">gleichgültig</hi> ist, ob man die Grenzen des Hauptintervalles resp. die<lb/>
Umgrenzung des Integrationsbereiches in dieses mit einrechnet oder<lb/>
nicht. Mag man z. B. beim einfachen Integrale:<lb/><hirendition="#c"><formula/></hi> das Integrationsintervall durch den Ansatz:<lb/><hirendition="#c"><hirendition="#i">a</hi><<hirendition="#i">x</hi><<hirendition="#i">b</hi></hi><lb/>
oder mag man es durch den Ansatz<lb/><hirendition="#c"><hirendition="#i">a <gref="eqless"/> x</hi>≦<hirendition="#i">b</hi></hi><lb/>
definiren, so wird der Wert des Integrales immer der nämliche sein<lb/>
müssen. Die Fortlassung eines unendlich kleinen Elementes <hirendition="#i">f</hi> (<hirendition="#i">x</hi>) <hirendition="#i">d x</hi><lb/>
aus der Summe von unendlich vielen unendlich kleinen Gliedern, als<lb/>
welche das Integral bekanntlich erklärt wird, ist allemal ohne Belang,<lb/>
ohne Einfluss auf den Grenzwert dieser Summe — und gilt dies sogar,<lb/>
wenn <hirendition="#i">f</hi> (<hirendition="#i">x</hi>) in einer der Grenzen, z. B. bei <hirendition="#i">b</hi> absolut ∞ sein sollte,<lb/>
weil in diesem Falle das Integral, wofern es überhaupt existirt, (kon-<lb/>
vergirt, eines Sinnes fähig ist,) bekanntlich nur definirt werden kann<lb/>
als der Grenzwert eines von <hirendition="#i">a</hi> bis unendlich nahe <hirendition="#i">an</hi> diese Grenze <hirendition="#i">b</hi><lb/>
hin und mit Ausschluss derselben genommenen Integrales.</p><lb/><p>Sonach dürfen wir — und dies wird sich zur Vereinfachung der<lb/>
Betrachtungen empfehlen —<hirendition="#i">die Integrationsgrenzen immer exclusive</hi><lb/>
(als nicht zum Integrationsbereich selbst gehörige) <hirendition="#i">rechnen</hi>.</p><lb/><p>Die Wirkung dieses Verfahrens ist ganz dieselbe, als ob in der<lb/>
fundamentalen Aussagengleichheit <hirendition="#i">β</hi>) der mittlere Term, die Gleichung<lb/>
(<hirendition="#i">a</hi> = <hirendition="#i">b</hi>) fehlte, jene vielmehr nur so lautete:<lb/><hirendition="#i">ξ</hi>) <hirendition="#et">1̇ = (<hirendition="#i">a</hi>><hirendition="#i">b</hi>) + (<hirendition="#i">a</hi><<hirendition="#i">b</hi>)</hi><lb/>
wonach statt drei Möglichkeiten bei jeder Zahlenvergleichung immer<lb/>
nur zweie zu diskutiren sein werden.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[522/0166]
Anhang 7.
Auf Grund der Definition ν) und der schon bekannten Sätze über
Gleichungen (zwischen Zahlen) hält es nicht schwer, die vorstehend
und noch weiterhin aufgestellten Sätze über Ungleichungen, unter
Zuzug der Gleichheit als einer in ihre Voraussetzungen aufzunehmenden
Alternative, umzuschreiben in die wahren Analoga der auf die Sub-
sumtion bezüglichen Sätze.
Für unsern hier vorliegenden Zweck jedoch können wir dies
unterlassen auf Grund eines glücklichen Umstandes, welcher von Herrn
McColl, soviel ich zu entdecken vermag, nicht hervorgehoben wurde,
nämlich, dass es bei jedem (ein- oder mehrfachen) Integrale bekannt-
lich gleichgültig ist, ob man die Grenzen des Hauptintervalles resp. die
Umgrenzung des Integrationsbereiches in dieses mit einrechnet oder
nicht. Mag man z. B. beim einfachen Integrale:
[FORMEL] das Integrationsintervall durch den Ansatz:
a < x < b
oder mag man es durch den Ansatz
a x ≦ b
definiren, so wird der Wert des Integrales immer der nämliche sein
müssen. Die Fortlassung eines unendlich kleinen Elementes f (x) d x
aus der Summe von unendlich vielen unendlich kleinen Gliedern, als
welche das Integral bekanntlich erklärt wird, ist allemal ohne Belang,
ohne Einfluss auf den Grenzwert dieser Summe — und gilt dies sogar,
wenn f (x) in einer der Grenzen, z. B. bei b absolut ∞ sein sollte,
weil in diesem Falle das Integral, wofern es überhaupt existirt, (kon-
vergirt, eines Sinnes fähig ist,) bekanntlich nur definirt werden kann
als der Grenzwert eines von a bis unendlich nahe an diese Grenze b
hin und mit Ausschluss derselben genommenen Integrales.
Sonach dürfen wir — und dies wird sich zur Vereinfachung der
Betrachtungen empfehlen — die Integrationsgrenzen immer exclusive
(als nicht zum Integrationsbereich selbst gehörige) rechnen.
Die Wirkung dieses Verfahrens ist ganz dieselbe, als ob in der
fundamentalen Aussagengleichheit β) der mittlere Term, die Gleichung
(a = b) fehlte, jene vielmehr nur so lautete:
ξ) 1̇ = (a > b) + (a < b)
wonach statt drei Möglichkeiten bei jeder Zahlenvergleichung immer
nur zweie zu diskutiren sein werden.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 2. Leipzig, 1905, S. 522. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0202_1905/166>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.