Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 2. Leipzig, 1905.§ 54. Fortsetzung. Über zeitlich partikulare Urteile. mögen, und die Adverbien auf die verschiedenen Zeitpunkte, zu welchensolche Individuen in's Auge gefasst werden mögen. Doch ist die obige Fassung als die weitere vorzuziehen. Jedes von beiden Universen kann als unbegrenzt oder auch irgend- Sehr schön sagt Mitchell1 p. 73: "Die Logik hat hauptsächlich zu thun mit den Beziehungen zwischen Eine solche Beziehung kann gelten von Allen oder von Einigen Ebenso -- sagt Mitchell -- kann die Beziehung aufgefasst werden Der Kürze halber behalte ich diese Benennungen bei, obwol ich es Als Beispiel mag das oben von Frau Franklin gegebene dienen.
§ 54. Fortsetzung. Über zeitlich partikulare Urteile. mögen, und die Adverbien auf die verschiedenen Zeitpunkte, zu welchensolche Individuen in’s Auge gefasst werden mögen. Doch ist die obige Fassung als die weitere vorzuziehen. Jedes von beiden Universen kann als unbegrenzt oder auch irgend- Sehr schön sagt Mitchell1 p. 73: „Die Logik hat hauptsächlich zu thun mit den Beziehungen zwischen Eine solche Beziehung kann gelten von Allen oder von Einigen Ebenso — sagt Mitchell — kann die Beziehung aufgefasst werden Der Kürze halber behalte ich diese Benennungen bei, obwol ich es Als Beispiel mag das oben von Frau Franklin gegebene dienen.
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§ 54. Fortsetzung. Über zeitlich partikulare Urteile.
mögen, und die Adverbien auf die verschiedenen Zeitpunkte, zu welchen
solche Individuen in’s Auge gefasst werden mögen. Doch ist die obige
Fassung als die weitere vorzuziehen.
Jedes von beiden Universen kann als unbegrenzt oder auch irgend-
wie als begrenzt angenommen und den Betrachtungen zugrunde ge-
legt werden.
Sehr schön sagt Mitchell1 p. 73:
„Die Logik hat hauptsächlich zu thun mit den Beziehungen zwischen
den Gedankendingen. Ein Urteil (proposition) statuirt solch eine Be-
ziehung. Die Gedankendinge, zwischen denen Beziehungen gedacht
oder wahrgenommen werden können, begreifen unter sich nicht nur
Klassen, sondern auch Aussagen. Die Konstatirung einer Beziehung
zwischen Aussagen ist ein Urteil über Urteile, welches Boole ein
sekundäres (secondary proposition) nannte. Aber in ihren letzten
Elementen (in its ultimate analysis) drückt jedes Urteil eine Beziehung
zwischen Klassen aus“…
Eine solche Beziehung kann gelten von Allen oder von Einigen
aus dem Universum der Klassen und wird darnach bezüglich als universal
oder partikular (schlechthin) bezeichnet.
Ebenso — sagt Mitchell — kann die Beziehung aufgefasst werden
„als permanent“ oder „als temporär“, als fortbestehend entweder während
des Ganzen von einem gewissen Zeitraum, dem „Universum der Zeit“,
oder nur während eines gewissen (bestimmten oder unbestimmten) Teiles
dieser Zeit. Das Urteil mag alsdann als ein der Zeit nach universales
resp. partikulares bezeichnet werden.
Der Kürze halber behalte ich diese Benennungen bei, obwol ich es
gemäss dem vorhin bemerkten für angezeigt halte, anstatt von Boole-
Mitchells „Universum der Zeit“ lieber von dem Universum der (denk-
baren, dem Sinne nach zulässigen) Anwendungsgelegenheiten des Urteils, —
kurz vom Universum der Fälle zu reden.
Als Beispiel mag das oben von Frau Franklin gegebene dienen.
Partikular-universale Universal-partikulare
Urteile.
Jeder Arzt ist manchmal im Irr-
tum. Es gibt Ärzte, welche sich niemals
irren.
Zuweilen irrt sich keiner von den
Ärzten. Oder: Es gibt Zeiten,
wo sich kein Arzt irrt. Immer irrt sich der eine oder
andere Arzt.
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