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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.

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§ 32. Vom Gewicht der Aussagen.
welchen schon Peirce8 gegeben, und zuvor McColl3 -- indessen blos
als eine Subsumtion (implication), statt Gleichung. Man kann ihn
dahin aussprechen:

Die "Gültigkeitsklasse" der Subsumtion A B ist die Klasse der
Gelegenheiten, wo A nicht gilt
, oder auch B gilt.

Anstatt den Satz, wie hier ausgeführt, auf das Prinzip e) zurück-
zuführen, rechtfertigt Peirce denselben direkt durch eine Überlegung,
die wir jetzt ebenfalls anstellen wollen.

Wegen der Allgemeingültigkeit der Formel 0 B -- kraft
Def. (2nx) -- ist die Subsumtion A B jedenfalls immer dann richtig,
wenn A = 0 ist, d. h. wenn die Aussage A ungültig ist; dies ist der
Fall in welchem A1 = i ist, oder die Aussage A1 gilt.

Ferner gilt die Subsumtion A B auch, sobald die Aussage B
gilt. Für B = i kommt sie nämlich auf die kraft Def. (2n+) anzuer-
kennende Formel A i hinaus. Mit andern Worten: gilt B über-
haupt, gilt es stets, so gilt es auch dann, wenn A gilt.

Die Gültigkeitsklasse unsrer Subsumtion ist darnach allerminde-
stens A1 + B.

Wenn A gilt und zugleich B nicht gilt, d. h. also in den durch
den Ausdruck A B1 zusammengefassten Fällen, ist die Subsumtion jeden-
falls ungültig.

Da aber:
A1 + B + A B1 = i
nach Th. 33+) Zusatz ist, so sind hiermit alle denkbaren Fälle erschöpft
und ist dargethan, dass A1 + B die volle Gültigkeitsklasse der Subsum-
tion A B sein muss, wie zu zeigen war.

Aus dem so gewonnenen Satze l), wofern er als allgemeingültig
zugelassen wird, fliesst umgekehrt auch wieder das Prinzip e), indem
nach bekannten Sätzen -- cf. Th. 5n+) etc. -- sein muss:
(A = i) = (i A) = i1 + A = 0 + A = A.

Die Aussage A B1 ist die Klasse für die Fälle der Ungültigkeit der
Subsumtion A
B; sie ist die Negation der Gültigkeitsklasse A1 + B
indem A B1 = (A1 + B)1. Dieselbe muss verschwinden, wenn die Sub-
sumtion (stets) wahr sein soll -- in Übereinstimmung mit Th. 38x);
die Gültigkeitsklasse A1 + B der Subsumtion dagegen muss alsdann
gleich i sein (und umgekehrt). Zur Verifikation der Aussage genügt
es jedoch, nur das eine von beiden nachzusehen.

Von Interesse ist aber noch eine dritte Aussage oder Klasse,
nämlich die A1 B.

§ 32. Vom Gewicht der Aussagen.
welchen schon Peirce8 gegeben, und zuvor McColl3 — indessen blos
als eine Subsumtion (implication), statt Gleichung. Man kann ihn
dahin aussprechen:

DieGültigkeitsklasseder Subsumtion A B ist die Klasse der
Gelegenheiten, wo A nicht gilt
, oder auch B gilt.

Anstatt den Satz, wie hier ausgeführt, auf das Prinzip ε) zurück-
zuführen, rechtfertigt Peirce denselben direkt durch eine Überlegung,
die wir jetzt ebenfalls anstellen wollen.

Wegen der Allgemeingültigkeit der Formel 0 B — kraft
Def. (2̄×) — ist die Subsumtion A B jedenfalls immer dann richtig,
wenn A = 0 ist, d. h. wenn die Aussage A ungültig ist; dies ist der
Fall in welchem A1 = i ist, oder die Aussage A1 gilt.

Ferner gilt die Subsumtion A B auch, sobald die Aussage B
gilt. Für B = i kommt sie nämlich auf die kraft Def. (2̄+) anzuer-
kennende Formel A i hinaus. Mit andern Worten: gilt B über-
haupt, gilt es stets, so gilt es auch dann, wenn A gilt.

Die Gültigkeitsklasse unsrer Subsumtion ist darnach allerminde-
stens A1 + B.

Wenn A gilt und zugleich B nicht gilt, d. h. also in den durch
den Ausdruck A B1 zusammengefassten Fällen, ist die Subsumtion jeden-
falls ungültig.

Da aber:
A1 + B + A B1 = i
nach Th. 33+) Zusatz ist, so sind hiermit alle denkbaren Fälle erschöpft
und ist dargethan, dass A1 + B die volle Gültigkeitsklasse der Subsum-
tion A B sein muss, wie zu zeigen war.

Aus dem so gewonnenen Satze λ), wofern er als allgemeingültig
zugelassen wird, fliesst umgekehrt auch wieder das Prinzip ε), indem
nach bekannten Sätzen — cf. Th. 5̄+) etc. — sein muss:
(A = i) = (i A) = i1 + A = 0 + A = A.

Die Aussage A B1 ist die Klasse für die Fälle der Ungültigkeit der
Subsumtion A
B; sie ist die Negation der Gültigkeitsklasse A1 + B
indem A B1 = (A1 + B)1. Dieselbe muss verschwinden, wenn die Sub-
sumtion (stets) wahr sein soll — in Übereinstimmung mit Th. 3̅8̅×);
die Gültigkeitsklasse A1 + B der Subsumtion dagegen muss alsdann
gleich i sein (und umgekehrt). Zur Verifikation der Aussage genügt
es jedoch, nur das eine von beiden nachzusehen.

Von Interesse ist aber noch eine dritte Aussage oder Klasse,
nämlich die A1 B.

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[69/0093] § 32. Vom Gewicht der Aussagen. welchen schon Peirce8 gegeben, und zuvor McColl3 — indessen blos als eine Subsumtion (implication), statt Gleichung. Man kann ihn dahin aussprechen: Die „Gültigkeitsklasse“ der Subsumtion A  B ist die Klasse der Gelegenheiten, wo A nicht gilt, oder auch B gilt. Anstatt den Satz, wie hier ausgeführt, auf das Prinzip ε) zurück- zuführen, rechtfertigt Peirce denselben direkt durch eine Überlegung, die wir jetzt ebenfalls anstellen wollen. Wegen der Allgemeingültigkeit der Formel 0  B — kraft Def. (2̄×) — ist die Subsumtion A  B jedenfalls immer dann richtig, wenn A = 0 ist, d. h. wenn die Aussage A ungültig ist; dies ist der Fall in welchem A1 = i ist, oder die Aussage A1 gilt. Ferner gilt die Subsumtion A  B auch, sobald die Aussage B gilt. Für B = i kommt sie nämlich auf die kraft Def. (2̄+) anzuer- kennende Formel A  i hinaus. Mit andern Worten: gilt B über- haupt, gilt es stets, so gilt es auch dann, wenn A gilt. Die Gültigkeitsklasse unsrer Subsumtion ist darnach allerminde- stens A1 + B. Wenn A gilt und zugleich B nicht gilt, d. h. also in den durch den Ausdruck A B1 zusammengefassten Fällen, ist die Subsumtion jeden- falls ungültig. Da aber: A1 + B + A B1 = i nach Th. 33+) Zusatz ist, so sind hiermit alle denkbaren Fälle erschöpft und ist dargethan, dass A1 + B die volle Gültigkeitsklasse der Subsum- tion A  B sein muss, wie zu zeigen war. Aus dem so gewonnenen Satze λ), wofern er als allgemeingültig zugelassen wird, fliesst umgekehrt auch wieder das Prinzip ε), indem nach bekannten Sätzen — cf. Th. 5̄+) etc. — sein muss: (A = i) = (i  A) = i1 + A = 0 + A = A. Die Aussage A B1 ist die Klasse für die Fälle der Ungültigkeit der Subsumtion A  B; sie ist die Negation der Gültigkeitsklasse A1 + B indem A B1 = (A1 + B)1. Dieselbe muss verschwinden, wenn die Sub- sumtion (stets) wahr sein soll — in Übereinstimmung mit Th. 3̅8̅×); die Gültigkeitsklasse A1 + B der Subsumtion dagegen muss alsdann gleich i sein (und umgekehrt). Zur Verifikation der Aussage genügt es jedoch, nur das eine von beiden nachzusehen. Von Interesse ist aber noch eine dritte Aussage oder Klasse, nämlich die A1 B.

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/93>, abgerufen am 24.11.2024.