Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.§ 31. Grundsätze der Logik im Aussagenkalkul gedeutet. so wird auch C von A bedingt. Die Folgerung aus der Folgerung auseiner Annahme ist auch eine Folgerung aus dieser Annahme. Auch auf diesem Anwendungsfelde sind wir berechtigt, das Prinzip Wir haben begonnen, die "Prinzipien" des Klassenkalkuls im Aus- Bei der aussagenrechnerischen Formulirung des letzteren Prinzipes Sofern es möglich ist, sie selber ohne Berufung auf das Pr. II zu Hieraus wird offenbar, dass wir uns nicht mehr blos auf die Er- Wie wir anzunehmen uns berechtigt glauben, war der ganze Von dem Klassenkalkul erschien aber der Aussagenkalkul uns blos Ein speziellerer Charakter wird indess dem Aussagenkalkul in der 4*
§ 31. Grundsätze der Logik im Aussagenkalkul gedeutet. so wird auch C von A bedingt. Die Folgerung aus der Folgerung auseiner Annahme ist auch eine Folgerung aus dieser Annahme. Auch auf diesem Anwendungsfelde sind wir berechtigt, das Prinzip Wir haben begonnen, die „Prinzipien“ des Klassenkalkuls im Aus- Bei der aussagenrechnerischen Formulirung des letzteren Prinzipes Sofern es möglich ist, sie selber ohne Berufung auf das Pr. II zu Hieraus wird offenbar, dass wir uns nicht mehr blos auf die Er- Wie wir anzunehmen uns berechtigt glauben, war der ganze Von dem Klassenkalkul erschien aber der Aussagenkalkul uns blos Ein speziellerer Charakter wird indess dem Aussagenkalkul in der 4*
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p> <pb facs="#f0075" n="51"/> <fw place="top" type="header">§ 31. Grundsätze der Logik im Aussagenkalkul gedeutet.</fw><lb/> <hi rendition="#i">so wird auch C von A bedingt. Die Folgerung aus der Folgerung aus<lb/> einer Annahme ist auch eine Folgerung aus dieser Annahme.</hi> </p><lb/> <p>Auch auf diesem Anwendungsfelde sind wir berechtigt, das Prinzip<lb/> als einen „Subsumtionsschluss“ zu bezeichnen. Derselbe erscheint uns<lb/> als das Prinzip der <hi rendition="#i">Stetigkeit</hi>, <hi rendition="#i">Kontinuität</hi> im Folgern oder Schliessen.</p><lb/> <p>Wir haben begonnen, die „Prinzipien“ des <hi rendition="#i">Klassen</hi>kalkuls im <hi rendition="#i">Aus-<lb/> sagen</hi>kalkul zu deuten und wurde in dieser Hinsicht zunächst Pr. I und<lb/> II erledigt, welche beiden sich als die einzigen Prinzipien des letzteren<lb/> darstellen, von denen auch schon im ersteren bei dessen mit Worten<lb/> geführten Überlegungen und Beweisführungen Gebrauch gemacht werden<lb/> musste.</p><lb/> <p>Bei der aussagenrechnerischen Formulirung des letzteren Prinzipes<lb/> wurde indess, wie ersichtlich, schon Gebrauch gemacht — und zwar<lb/> unvermeidlicherweise — von dem Begriff und Zeichen des Aussagen-<lb/> produktes sowie von denen der Aussagenäquivalenz. Die(se) beiden<lb/> Begriffe der Gleichheit und des Produktes fanden im Klassenkalkul erst<lb/> hinter Prinzip II ihre Erklärung, die zugehörigen Zeichen auch erst<lb/><hi rendition="#i">nach</hi> diesem ihre Einführung.</p><lb/> <p>Sofern es möglich ist, sie selber ohne Berufung auf das Pr. II zu<lb/> begründen, müssten sie demnach im Aussagenkalkul dem Pr. II <hi rendition="#i">voran</hi>-<lb/> geschickt werden.</p><lb/> <p>Hieraus wird offenbar, dass wir uns nicht mehr blos auf die Er-<lb/> örterung jener „Prinzipien“ (im engeren Sinne) beschränken dürfen,<lb/> sondern auch Definitionen und Postulate mit in den Bereich der Be-<lb/> trachtung ziehen müssen. Wir werden nicht umhin können, auch auf<lb/> die <hi rendition="#i">Grundlagen</hi> des Aussagenkalkuls überhaupt wenigstens einen Seiten-<lb/> blick zu werfen.</p><lb/> <p>Wie wir anzunehmen uns berechtigt glauben, war der ganze<lb/> Klassenkalkul auf ein Minimum von axiomatisch zu fordernden Sätzen<lb/> zurückgeführt; er wurde nachgewiesen als beruhend auf einem Komplex<lb/> von „Prinzipien“, Definitionen und Postulaten, welche wir einerseits<lb/> als unerlässliche, nicht weiter reduzirbare oder zu vermindernde, andrer-<lb/> seits als zu seiner Begründung vollkommen hinreichende erkannten.</p><lb/> <p>Von dem Klassenkalkul erschien aber der Aussagenkalkul uns blos<lb/> als eine spezielle Anwendung. Jedenfalls konnten die Grundlagen des<lb/> ersteren als ohne weiteres auch für letzteren <hi rendition="#i">gültige</hi> in Anspruch ge-<lb/> nommen werden.</p><lb/> <p>Ein speziellerer Charakter wird indess dem Aussagenkalkul in der<lb/> That dadurch aufgeprägt — insoweit er sich wenigstens auf Aussagen<lb/> <fw place="bottom" type="sig">4*</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [51/0075]
§ 31. Grundsätze der Logik im Aussagenkalkul gedeutet.
so wird auch C von A bedingt. Die Folgerung aus der Folgerung aus
einer Annahme ist auch eine Folgerung aus dieser Annahme.
Auch auf diesem Anwendungsfelde sind wir berechtigt, das Prinzip
als einen „Subsumtionsschluss“ zu bezeichnen. Derselbe erscheint uns
als das Prinzip der Stetigkeit, Kontinuität im Folgern oder Schliessen.
Wir haben begonnen, die „Prinzipien“ des Klassenkalkuls im Aus-
sagenkalkul zu deuten und wurde in dieser Hinsicht zunächst Pr. I und
II erledigt, welche beiden sich als die einzigen Prinzipien des letzteren
darstellen, von denen auch schon im ersteren bei dessen mit Worten
geführten Überlegungen und Beweisführungen Gebrauch gemacht werden
musste.
Bei der aussagenrechnerischen Formulirung des letzteren Prinzipes
wurde indess, wie ersichtlich, schon Gebrauch gemacht — und zwar
unvermeidlicherweise — von dem Begriff und Zeichen des Aussagen-
produktes sowie von denen der Aussagenäquivalenz. Die(se) beiden
Begriffe der Gleichheit und des Produktes fanden im Klassenkalkul erst
hinter Prinzip II ihre Erklärung, die zugehörigen Zeichen auch erst
nach diesem ihre Einführung.
Sofern es möglich ist, sie selber ohne Berufung auf das Pr. II zu
begründen, müssten sie demnach im Aussagenkalkul dem Pr. II voran-
geschickt werden.
Hieraus wird offenbar, dass wir uns nicht mehr blos auf die Er-
örterung jener „Prinzipien“ (im engeren Sinne) beschränken dürfen,
sondern auch Definitionen und Postulate mit in den Bereich der Be-
trachtung ziehen müssen. Wir werden nicht umhin können, auch auf
die Grundlagen des Aussagenkalkuls überhaupt wenigstens einen Seiten-
blick zu werfen.
Wie wir anzunehmen uns berechtigt glauben, war der ganze
Klassenkalkul auf ein Minimum von axiomatisch zu fordernden Sätzen
zurückgeführt; er wurde nachgewiesen als beruhend auf einem Komplex
von „Prinzipien“, Definitionen und Postulaten, welche wir einerseits
als unerlässliche, nicht weiter reduzirbare oder zu vermindernde, andrer-
seits als zu seiner Begründung vollkommen hinreichende erkannten.
Von dem Klassenkalkul erschien aber der Aussagenkalkul uns blos
als eine spezielle Anwendung. Jedenfalls konnten die Grundlagen des
ersteren als ohne weiteres auch für letzteren gültige in Anspruch ge-
nommen werden.
Ein speziellerer Charakter wird indess dem Aussagenkalkul in der
That dadurch aufgeprägt — insoweit er sich wenigstens auf Aussagen
4*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |