Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.

Bild:
<< vorherige Seite

Einundzwanzigste Vorlesung.
seits mit A1 multiplizirt. Hiernach ist denn gefunden, dass u x1 y1 = u a b c1 = 0
hier sein muss, m. a. W. dass u = 0 eine zulässige und die zweckmässigste
von den für u zulässigen Annahmen wäre, und es bleibt:
z = x + y
als der zu entdecken gewesene Satz, q. e. d.

Die Sätze a) sind ebenso einfach als diejenigen der Def. (3),
welche für unsern identischen Kalkul von so fundamentaler Bedeutung
waren.

Während aber diese (3) nicht blos für Aussagen, sondern auch
für beliebige Gebiete gültig bleiben, ist solches bei ax) und a+), wie
schon angedeutet, nicht der Fall, und um das zu beweisen, genügt be-
reits der Hinweis auf ein Beispiel, in welchem sie nicht zutreffen.

Ein solches bietet die Figur 8x, resp. 8+ des § 6 -- Bd. 1, S. 205.
Daselbst erblickt man linkerhand ein Gebiet c, in welchem zwar das Ge-
biet a b enthalten ist, ohne dass jedoch entweder a oder b in diesem c ent-
halten wäre (m. a. W. während weder a noch b in ihm enthalten ist).
Ebenso rechterhand ein in a + b enthaltenes c, welches gleichwol weder
in a noch in b enthalten ist.

In Worten klingt der Satz a+) vollkommen selbstverständlich:

Wenn a oder b gilt sobald c gilt, so muss entweder a gelten, wann
c gilt, oder es muss b gelten, wann c gilt, und umgekehrt.

Und er bildet offenbar ein Prinzip von welchem in unsern Über-
legungen (wenn auch unbewusst) auf das häufigste Gebrauch ge-
macht wird.

Hiezu kommt noch, dass der Satz a+) auch im Klassenkalkul Geltung
beansprucht, wenn unter dem Zeichen c nicht von einer Klasse, sondern
von Individuen einer solchen gesprochen wird -- vergleiche § 47 -- wie
wir denn bei jenem angeblichen resp. vorgreifenden "Beweise" des Distri-
butionsgesetzes in § 12 uns in ebendiesem Sinne auf ihn berufen mussten.

Weniger einleuchtend klingt der Satz ax): Wenn die Aussage c
gilt, sobald die Aussagen a und b gleichzeitig gelten, so muss ent-
weder c gelten wann a gilt, oder es muss c gelten wann b gilt --
und umgekehrt.

Dennoch ist auch dieser Satz korrekt und lassen beide Sätze mit
dem gemeinen Verstand auch in folgender Weise sich begreifen:

Wir haben für die drei Aussagen a, b, c a priori folgende Möglich-
keiten, wie sie gültig oder ungültig sein können, was die Symbole i
resp. 0 andeuten:

Einundzwanzigste Vorlesung.
seits mit A1 multiplizirt. Hiernach ist denn gefunden, dass u x1 y1 = u a b c1 = 0
hier sein muss, m. a. W. dass u = 0 eine zulässige und die zweckmässigste
von den für u zulässigen Annahmen wäre, und es bleibt:
z = x + y
als der zu entdecken gewesene Satz, q. e. d.

Die Sätze α) sind ebenso einfach als diejenigen der Def. (3),
welche für unsern identischen Kalkul von so fundamentaler Bedeutung
waren.

Während aber diese (3) nicht blos für Aussagen, sondern auch
für beliebige Gebiete gültig bleiben, ist solches bei α×) und α+), wie
schon angedeutet, nicht der Fall, und um das zu beweisen, genügt be-
reits der Hinweis auf ein Beispiel, in welchem sie nicht zutreffen.

Ein solches bietet die Figur 8×, resp. 8+ des § 6 — Bd. 1, S. 205.
Daselbst erblickt man linkerhand ein Gebiet c, in welchem zwar das Ge-
biet a b enthalten ist, ohne dass jedoch entweder a oder b in diesem c ent-
halten wäre (m. a. W. während weder a noch b in ihm enthalten ist).
Ebenso rechterhand ein in a + b enthaltenes c, welches gleichwol weder
in a noch in b enthalten ist.

In Worten klingt der Satz α+) vollkommen selbstverständlich:

Wenn a oder b gilt sobald c gilt, so muss entweder a gelten, wann
c gilt, oder es muss b gelten, wann c gilt, und umgekehrt.

Und er bildet offenbar ein Prinzip von welchem in unsern Über-
legungen (wenn auch unbewusst) auf das häufigste Gebrauch ge-
macht wird.

Hiezu kommt noch, dass der Satz α+) auch im Klassenkalkul Geltung
beansprucht, wenn unter dem Zeichen c nicht von einer Klasse, sondern
von Individuen einer solchen gesprochen wird — vergleiche § 47 — wie
wir denn bei jenem angeblichen resp. vorgreifenden „Beweise“ des Distri-
butionsgesetzes in § 12 uns in ebendiesem Sinne auf ihn berufen mussten.

Weniger einleuchtend klingt der Satz α×): Wenn die Aussage c
gilt, sobald die Aussagen a und b gleichzeitig gelten, so muss ent-
weder c gelten wann a gilt, oder es muss c gelten wann b gilt —
und umgekehrt.

Dennoch ist auch dieser Satz korrekt und lassen beide Sätze mit
dem gemeinen Verstand auch in folgender Weise sich begreifen:

Wir haben für die drei Aussagen a, b, c a priori folgende Möglich-
keiten, wie sie gültig oder ungültig sein können, was die Symbole i
resp. 0 andeuten:

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0284" n="260"/><fw place="top" type="header">Einundzwanzigste Vorlesung.</fw><lb/>
seits mit <hi rendition="#i">A</hi><hi rendition="#sub">1</hi> multiplizirt. Hiernach ist denn gefunden, dass <hi rendition="#i">u x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">y</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = <hi rendition="#i">u a b c</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = 0<lb/>
hier sein muss, m. a. W. dass <hi rendition="#i">u</hi> = 0 eine zulässige und die zweckmässigste<lb/>
von den für <hi rendition="#i">u</hi> zulässigen Annahmen wäre, und es bleibt:<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">z</hi> = <hi rendition="#i">x</hi> + <hi rendition="#i">y</hi></hi><lb/>
als der zu entdecken gewesene Satz, q. e. d.</p><lb/>
            <p>Die Sätze <hi rendition="#i">&#x03B1;</hi>) sind ebenso einfach als diejenigen der Def. (3),<lb/>
welche für unsern identischen Kalkul von so fundamentaler Bedeutung<lb/>
waren.</p><lb/>
            <p>Während aber diese (3) nicht blos für Aussagen, sondern auch<lb/>
für beliebige Gebiete gültig bleiben, ist solches bei <hi rendition="#i">&#x03B1;</hi><hi rendition="#sub">×</hi>) und <hi rendition="#i">&#x03B1;</hi><hi rendition="#sub">+</hi>), wie<lb/>
schon angedeutet, nicht der Fall, und um das zu <hi rendition="#i">beweisen</hi>, genügt be-<lb/>
reits der Hinweis auf ein Beispiel, in welchem sie nicht zutreffen.</p><lb/>
            <p>Ein solches bietet die Figur 8<hi rendition="#sub">×</hi>, resp. 8<hi rendition="#sub">+</hi> des § 6 &#x2014; Bd. 1, S. 205.<lb/>
Daselbst erblickt man linkerhand ein Gebiet <hi rendition="#i">c</hi>, in welchem zwar das Ge-<lb/>
biet <hi rendition="#i">a b</hi> enthalten ist, ohne dass jedoch entweder <hi rendition="#i">a</hi> oder <hi rendition="#i">b</hi> in diesem <hi rendition="#i">c</hi> ent-<lb/>
halten wäre (m. a. W. während weder <hi rendition="#i">a</hi> noch <hi rendition="#i">b</hi> in ihm enthalten ist).<lb/>
Ebenso rechterhand ein in <hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi> enthaltenes <hi rendition="#i">c</hi>, welches gleichwol weder<lb/>
in <hi rendition="#i">a</hi> noch in <hi rendition="#i">b</hi> enthalten ist.</p><lb/>
            <p>In Worten klingt der Satz <hi rendition="#i">&#x03B1;</hi><hi rendition="#sub">+</hi>) vollkommen selbstverständlich:</p><lb/>
            <p> <hi rendition="#i">Wenn a oder b gilt sobald c gilt, so muss entweder a gelten, wann<lb/>
c gilt, oder es muss b gelten, wann c gilt, und umgekehrt.</hi> </p><lb/>
            <p>Und er bildet offenbar ein Prinzip von welchem in unsern Über-<lb/>
legungen (wenn auch unbewusst) auf das häufigste Gebrauch ge-<lb/>
macht wird.</p><lb/>
            <p>Hiezu kommt noch, dass der Satz <hi rendition="#i">&#x03B1;</hi><hi rendition="#sub">+</hi>) auch im Klassenkalkul Geltung<lb/>
beansprucht, wenn unter dem Zeichen <hi rendition="#i">c</hi> nicht von einer Klasse, sondern<lb/>
von <hi rendition="#i">Individuen</hi> einer solchen gesprochen wird &#x2014; vergleiche § 47 &#x2014; wie<lb/>
wir denn bei jenem angeblichen resp. vorgreifenden &#x201E;Beweise&#x201C; des Distri-<lb/>
butionsgesetzes in § 12 uns in ebendiesem Sinne auf ihn berufen mussten.</p><lb/>
            <p>Weniger einleuchtend klingt der Satz <hi rendition="#i">&#x03B1;</hi><hi rendition="#sub">×</hi>): Wenn die Aussage <hi rendition="#i">c</hi><lb/>
gilt, sobald die Aussagen <hi rendition="#i">a</hi> und <hi rendition="#i">b</hi> gleichzeitig gelten, so muss ent-<lb/>
weder <hi rendition="#i">c</hi> gelten wann <hi rendition="#i">a</hi> gilt, oder es muss <hi rendition="#i">c</hi> gelten wann <hi rendition="#i">b</hi> gilt &#x2014;<lb/>
und umgekehrt.</p><lb/>
            <p>Dennoch ist auch dieser Satz korrekt und lassen beide Sätze mit<lb/>
dem gemeinen Verstand auch in folgender Weise sich begreifen:</p><lb/>
            <p>Wir haben für die drei Aussagen <hi rendition="#i">a</hi>, <hi rendition="#i">b</hi>, <hi rendition="#i">c</hi> a priori folgende Möglich-<lb/>
keiten, wie sie gültig oder ungültig sein können, was die Symbole i<lb/>
resp. 0 andeuten:<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[260/0284] Einundzwanzigste Vorlesung. seits mit A1 multiplizirt. Hiernach ist denn gefunden, dass u x1 y1 = u a b c1 = 0 hier sein muss, m. a. W. dass u = 0 eine zulässige und die zweckmässigste von den für u zulässigen Annahmen wäre, und es bleibt: z = x + y als der zu entdecken gewesene Satz, q. e. d. Die Sätze α) sind ebenso einfach als diejenigen der Def. (3), welche für unsern identischen Kalkul von so fundamentaler Bedeutung waren. Während aber diese (3) nicht blos für Aussagen, sondern auch für beliebige Gebiete gültig bleiben, ist solches bei α×) und α+), wie schon angedeutet, nicht der Fall, und um das zu beweisen, genügt be- reits der Hinweis auf ein Beispiel, in welchem sie nicht zutreffen. Ein solches bietet die Figur 8×, resp. 8+ des § 6 — Bd. 1, S. 205. Daselbst erblickt man linkerhand ein Gebiet c, in welchem zwar das Ge- biet a b enthalten ist, ohne dass jedoch entweder a oder b in diesem c ent- halten wäre (m. a. W. während weder a noch b in ihm enthalten ist). Ebenso rechterhand ein in a + b enthaltenes c, welches gleichwol weder in a noch in b enthalten ist. In Worten klingt der Satz α+) vollkommen selbstverständlich: Wenn a oder b gilt sobald c gilt, so muss entweder a gelten, wann c gilt, oder es muss b gelten, wann c gilt, und umgekehrt. Und er bildet offenbar ein Prinzip von welchem in unsern Über- legungen (wenn auch unbewusst) auf das häufigste Gebrauch ge- macht wird. Hiezu kommt noch, dass der Satz α+) auch im Klassenkalkul Geltung beansprucht, wenn unter dem Zeichen c nicht von einer Klasse, sondern von Individuen einer solchen gesprochen wird — vergleiche § 47 — wie wir denn bei jenem angeblichen resp. vorgreifenden „Beweise“ des Distri- butionsgesetzes in § 12 uns in ebendiesem Sinne auf ihn berufen mussten. Weniger einleuchtend klingt der Satz α×): Wenn die Aussage c gilt, sobald die Aussagen a und b gleichzeitig gelten, so muss ent- weder c gelten wann a gilt, oder es muss c gelten wann b gilt — und umgekehrt. Dennoch ist auch dieser Satz korrekt und lassen beide Sätze mit dem gemeinen Verstand auch in folgender Weise sich begreifen: Wir haben für die drei Aussagen a, b, c a priori folgende Möglich- keiten, wie sie gültig oder ungültig sein können, was die Symbole i resp. 0 andeuten:

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/284
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/284>, abgerufen am 23.11.2024.