Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.§ 41. Bemerkung, das Auflösungsproblem betreffend. Behufs Herstellung der Resultante unterdrücke man erstens in den Die also gewonnene rohe Resultante ist wieder eine berechtigte Wir konnten in der Entwickelung unsrer Disziplin des identischen Um auch die Behandlung von Problemen in ihr Bereich zu ziehen, Freilich löst dasselbe nur mehr die eine von den beiden auf der § 41. Bemerkung, das Auflösungsproblem betreffend. Behufs Herstellung der Resultante unterdrücke man erstens in den Die also gewonnene rohe Resultante ist wieder eine berechtigte Wir konnten in der Entwickelung unsrer Disziplin des identischen Um auch die Behandlung von Problemen in ihr Bereich zu ziehen, Freilich löst dasselbe nur mehr die eine von den beiden auf der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0239" n="215"/> <fw place="top" type="header">§ 41. Bemerkung, das Auflösungsproblem betreffend.</fw><lb/> <p><hi rendition="#i">Behufs Herstellung der Resultante unterdrücke man erstens in den<lb/><hi rendition="#g">Boole’</hi>schen Faktor</hi>aussagen, welche rechts auf 1 gebrachte <hi rendition="#i">Glei-<lb/> chungen</hi> sind, <hi rendition="#i">die sämtlichen Konstituenten</hi> (nachdem diejenigen Koeffi-<lb/> zienten, welche etwa gleich 1 waren, ausdrücklich als solche<lb/> angeschrieben worden), <hi rendition="#i">und zweitens ersetze man in den</hi>jenigen <hi rendition="#i">Faktor</hi>-<lb/> aussagen, welche rechts auf 0 gebrachte <hi rendition="#i">Ungleichungen</hi> sind, <hi rendition="#i">jeden<lb/> Konstituenten durch denjenigen Koeffizienten</hi>, <hi rendition="#i">welchen das mit dem vor-<lb/> liegenden gleichnamige Glied der zugehörigen <hi rendition="#g">Boole’</hi>schen Faktoraussage<lb/> besass</hi>.</p><lb/> <p>Die also gewonnene <hi rendition="#i">rohe</hi> Resultante ist wieder eine berechtigte<lb/> Konklusion aus der Prämissenaussage; sie muss sicher gelten, wenn<lb/> für irgendwelche Wertsysteme — auch nur für ein gewisses Wert-<lb/> system — der Eliminanden die Prämissen Gültigkeit haben. Dagegen<lb/> gewährt ihr Erfülltsein noch nicht die Garantie, dass es unter allen<lb/> (sonst dabei noch zulässigen) Umständen auch ein Wertsystem der<lb/> Eliminanden geben müsse, welches die Prämissen wahr macht. —</p><lb/> <p>Wir konnten in der Entwickelung unsrer Disziplin des identischen<lb/> Kalkuls zwei Etappen unterscheiden. Auf der ersten Etappe mit § 27<lb/> angelangt, ist sie nur erst im stande solche Probleme zu lösen, in<lb/> deren Daten und Solutionen lediglich <hi rendition="#i">universale</hi> Urteile in Betracht<lb/> kommen. Bis dahin operirt die Disziplin immer nur mit Subsumtions-<lb/> und <hi rendition="#i">Gleichheits</hi>zeichen, und das allgemeinste bei dieser Einschränkung<lb/> erdenkliche Problem löst unsre Theorie vermittelst des Theoremes 49<hi rendition="#sub">+</hi>)<lb/> oder 50<hi rendition="#sub">+</hi>), welches als das Haupttheorem der ersten Etappe zu be-<lb/> zeichnen ist — im Wesentlichen schon von <hi rendition="#g">Boole</hi> gegeben.</p><lb/> <p>Um auch die Behandlung von Problemen in ihr Bereich zu ziehen,<lb/> sich zugänglich zu machen, bei denen <hi rendition="#i">partikulare</hi> Urteile mit in Be-<lb/> tracht kommen, und sich damit zur zweiten Etappe zu erheben, war<lb/> die Disziplin genötigt, den früheren Beziehungszeichen noch das <hi rendition="#i">Un-<lb/> gleichheits</hi>zeichen (oder auch das verneinte Subsumtionszeichen) zuzu-<lb/> gesellen. Als das Haupttheorem auf dieser Etappe erscheint uns dann<lb/> die Folgerung von <hi rendition="#i">σ</hi>) aus <hi rendition="#i">α</hi>), oder das Theorem <hi rendition="#i">τ</hi>) resp. <hi rendition="#i">φ</hi>).</p><lb/> <p>Freilich löst dasselbe nur mehr die eine von den beiden auf der<lb/> vorigen Etappe durch Th. 49<hi rendition="#sub">+</hi>) resp. 50<hi rendition="#sub">+</hi>) gelösten Aufgaben; es leistet<lb/> nur die Elimination des <hi rendition="#i">x</hi> aus <hi rendition="#i">α</hi>) — lässt dagegen die Frage nach<lb/> der „Berechnung“ des <hi rendition="#i">x</hi> oder die Aufgabe, „die Aussage <hi rendition="#i">α</hi>) nach der<lb/> Unbekannten <hi rendition="#i">x aufzulösen</hi>“ beiseite. Unter solcher „Auflösung“ würde<lb/> strictissime zu verstehen sein: die Angabe aller derjenigen Gebiete<lb/> oder Klassen <hi rendition="#i">x</hi> (ausgedrückt in Form einer Gleichung die links <hi rendition="#i">x iso-</hi><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [215/0239]
§ 41. Bemerkung, das Auflösungsproblem betreffend.
Behufs Herstellung der Resultante unterdrücke man erstens in den
Boole’schen Faktoraussagen, welche rechts auf 1 gebrachte Glei-
chungen sind, die sämtlichen Konstituenten (nachdem diejenigen Koeffi-
zienten, welche etwa gleich 1 waren, ausdrücklich als solche
angeschrieben worden), und zweitens ersetze man in denjenigen Faktor-
aussagen, welche rechts auf 0 gebrachte Ungleichungen sind, jeden
Konstituenten durch denjenigen Koeffizienten, welchen das mit dem vor-
liegenden gleichnamige Glied der zugehörigen Boole’schen Faktoraussage
besass.
Die also gewonnene rohe Resultante ist wieder eine berechtigte
Konklusion aus der Prämissenaussage; sie muss sicher gelten, wenn
für irgendwelche Wertsysteme — auch nur für ein gewisses Wert-
system — der Eliminanden die Prämissen Gültigkeit haben. Dagegen
gewährt ihr Erfülltsein noch nicht die Garantie, dass es unter allen
(sonst dabei noch zulässigen) Umständen auch ein Wertsystem der
Eliminanden geben müsse, welches die Prämissen wahr macht. —
Wir konnten in der Entwickelung unsrer Disziplin des identischen
Kalkuls zwei Etappen unterscheiden. Auf der ersten Etappe mit § 27
angelangt, ist sie nur erst im stande solche Probleme zu lösen, in
deren Daten und Solutionen lediglich universale Urteile in Betracht
kommen. Bis dahin operirt die Disziplin immer nur mit Subsumtions-
und Gleichheitszeichen, und das allgemeinste bei dieser Einschränkung
erdenkliche Problem löst unsre Theorie vermittelst des Theoremes 49+)
oder 50+), welches als das Haupttheorem der ersten Etappe zu be-
zeichnen ist — im Wesentlichen schon von Boole gegeben.
Um auch die Behandlung von Problemen in ihr Bereich zu ziehen,
sich zugänglich zu machen, bei denen partikulare Urteile mit in Be-
tracht kommen, und sich damit zur zweiten Etappe zu erheben, war
die Disziplin genötigt, den früheren Beziehungszeichen noch das Un-
gleichheitszeichen (oder auch das verneinte Subsumtionszeichen) zuzu-
gesellen. Als das Haupttheorem auf dieser Etappe erscheint uns dann
die Folgerung von σ) aus α), oder das Theorem τ) resp. φ).
Freilich löst dasselbe nur mehr die eine von den beiden auf der
vorigen Etappe durch Th. 49+) resp. 50+) gelösten Aufgaben; es leistet
nur die Elimination des x aus α) — lässt dagegen die Frage nach
der „Berechnung“ des x oder die Aufgabe, „die Aussage α) nach der
Unbekannten x aufzulösen“ beiseite. Unter solcher „Auflösung“ würde
strictissime zu verstehen sein: die Angabe aller derjenigen Gebiete
oder Klassen x (ausgedrückt in Form einer Gleichung die links x iso-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |