Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.Achtzehnte Vorlesung. dieser Kolonne bereits einregistrirt wären, d. h. in Bezug auf dieOperation der Multiplikation bilden die Aussagen einer jeden von den gedachten 5 Kolonnen mathematisch gesprochen eine "Gruppe".*) Bei einer jeden von den vier letzten Kolonnen thun sie dies auch Als additive Kombinationen der unter a unterscheidbaren mög- Nennen wir x die (noch unbekannte) Anzahl der Arten, auf [Um 1 ist wieder das arithmetische Produkt x x 256 zu ver- Es würde x = 226 sein müssen, wären die additiven Kombinationen *) Man überzeugt sich davon unschwer, auch bei der (nur bis zum Strich
genommen) ersten Kolonne, unter Berücksichtigung der Hülfsrelationen XV0, doch wird dieser Nachweis durch spätere Betrachtungen überflüssig gemacht. Achtzehnte Vorlesung. dieser Kolonne bereits einregistrirt wären, d. h. in Bezug auf dieOperation der Multiplikation bilden die Aussagen einer jeden von den gedachten 5 Kolonnen mathematisch gesprochen eine „Gruppe“.*) Bei einer jeden von den vier letzten Kolonnen thun sie dies auch Als additive Kombinationen der unter a unterscheidbaren mög- Nennen wir x die (noch unbekannte) Anzahl der Arten, auf [Um 1 ist wieder das arithmetische Produkt x × 256 zu ver- Es würde x = 226 sein müssen, wären die additiven Kombinationen *) Man überzeugt sich davon unschwer, auch bei der (nur bis zum Strich
genommen) ersten Kolonne, unter Berücksichtigung der Hülfsrelationen XV0, doch wird dieser Nachweis durch spätere Betrachtungen überflüssig gemacht. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0170" n="146"/><fw place="top" type="header">Achtzehnte Vorlesung.</fw><lb/> dieser Kolonne bereits einregistrirt wären, d. h. in Bezug auf die<lb/> Operation der Multiplikation bilden die Aussagen einer jeden von den<lb/> gedachten 5 Kolonnen mathematisch gesprochen eine „Gruppe“.<note place="foot" n="*)">Man überzeugt sich davon unschwer, auch bei der (nur bis zum Strich<lb/> genommen) ersten Kolonne, unter Berücksichtigung der Hülfsrelationen XV<hi rendition="#sup">0</hi>, doch<lb/> wird dieser Nachweis durch spätere Betrachtungen überflüssig gemacht.</note></p><lb/> <p>Bei einer jeden von den vier letzten Kolonnen thun sie dies auch<lb/> in Bezug auf die Operation der Addition: auch additiv lassen sich die<lb/> 4 Aussagen einer jeden der vier Kolonnen von <hi rendition="#i">a</hi><hi rendition="#sub">1</hi> nicht weiter zu<lb/> neuen Aussagen kombiniren; denn während das Addiren von 0 ohne-<lb/> hin nichts ändert, ist z. B. auch<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">α</hi> + <hi rendition="#i">l α</hi> = <hi rendition="#i">α</hi>, <hi rendition="#i">α</hi> + <hi rendition="#i">l</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">α</hi> = <hi rendition="#i">α</hi>, <hi rendition="#i">l α</hi> + <hi rendition="#i">l</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">α</hi> = <hi rendition="#i">α</hi>; etc.</hi></p><lb/> <p>Als additive Kombinationen der unter <hi rendition="#i">a</hi> unterscheidbaren mög-<lb/> lichen Aussagen in je den vier Elementarfällen erhalten wir demnach<lb/><hi rendition="#c">4 × 4 × 4 × 4 = 4<hi rendition="#sup">4</hi> = 2<hi rendition="#sup">8</hi> = 256</hi><lb/> welche unter sich verschieden und zulässig sein werden.</p><lb/> <p>Nennen wir <hi rendition="#fr">x</hi> die (noch unbekannte) Anzahl der Arten, auf<lb/> welche auch die 24 Aussagen der ersten Kolonne additiv miteinander<lb/> eigentümlich kombinirt werden können, so wird<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#fr">x</hi> × 256 — 1</hi><lb/> die gesuchte <hi rendition="#i">Anzahl der Urteile</hi> sein, welche die Logik des Umfanges<lb/> über zwei bestimmte Begriffe <hi rendition="#i">A</hi> und <hi rendition="#i">B</hi> abzugeben vermag.</p><lb/> <p>[Um 1 ist wieder das arithmetische Produkt <hi rendition="#fr">x</hi> × 256 zu ver-<lb/> mindern, weil diejenige Aussage unzulässig bleibt, bei welcher jede<lb/> von den 5 Elementaraussagen mit dem Faktor 0 versehen erschiene.<lb/> Dagegen ist die Aussage „Eins“ in obiger Auzahl mit eingerechnet,<lb/> obwol sie „nichtssagend“ ist, nämlich in Gestalt von<lb/><hi rendition="#c">1, = <hi rendition="#i">a</hi><hi rendition="#sub">1</hi> + <hi rendition="#i">α</hi> + <hi rendition="#i">β</hi> + <hi rendition="#i">γ</hi> + <hi rendition="#i">δ</hi>,</hi><lb/> eine jede Möglichkeit offenlässt.]</p><lb/> <p>Es würde <hi rendition="#fr">x</hi> = 2<hi rendition="#sup">26</hi> sein müssen, wären die additiven Kombinationen<lb/> der 26 unter <hi rendition="#i">a</hi> registrirten Fälle alle unter sich verschieden. Das sind<lb/> sie aber nicht, vielmehr kommen sie teilweise auf diese Fälle selbst oder<lb/> auf andere von ebendiesen Kombinationen zurück. Darum wird auch die<lb/> Zahl <hi rendition="#fr">x</hi> erheblich kleiner sein. Um sie zu ermitteln, könnte man ver-<lb/> suchen, diese additiven Kombinationen etwa für die 24 in <hi rendition="#i">h</hi>, <hi rendition="#i">k</hi>, <hi rendition="#i">l</hi>, <hi rendition="#i">a</hi><hi rendition="#sub">1</hi><lb/> monomischen von den 26 Aussagen selbst aufzustellen als Amben, Ternen<lb/> und so weiter bis zur „24-erne“ (vigintiquaterne) um eine jede derselben<lb/> auf ihre Verschiedenheit von den ihr vorhergegangenen zu untersuchen —<lb/> zu welchem Ende die kombinatorischen Summen etwa je zu „entwickeln“<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [146/0170]
Achtzehnte Vorlesung.
dieser Kolonne bereits einregistrirt wären, d. h. in Bezug auf die
Operation der Multiplikation bilden die Aussagen einer jeden von den
gedachten 5 Kolonnen mathematisch gesprochen eine „Gruppe“. *)
Bei einer jeden von den vier letzten Kolonnen thun sie dies auch
in Bezug auf die Operation der Addition: auch additiv lassen sich die
4 Aussagen einer jeden der vier Kolonnen von a1 nicht weiter zu
neuen Aussagen kombiniren; denn während das Addiren von 0 ohne-
hin nichts ändert, ist z. B. auch
α + l α = α, α + l1 α = α, l α + l1 α = α; etc.
Als additive Kombinationen der unter a unterscheidbaren mög-
lichen Aussagen in je den vier Elementarfällen erhalten wir demnach
4 × 4 × 4 × 4 = 44 = 28 = 256
welche unter sich verschieden und zulässig sein werden.
Nennen wir x die (noch unbekannte) Anzahl der Arten, auf
welche auch die 24 Aussagen der ersten Kolonne additiv miteinander
eigentümlich kombinirt werden können, so wird
x × 256 — 1
die gesuchte Anzahl der Urteile sein, welche die Logik des Umfanges
über zwei bestimmte Begriffe A und B abzugeben vermag.
[Um 1 ist wieder das arithmetische Produkt x × 256 zu ver-
mindern, weil diejenige Aussage unzulässig bleibt, bei welcher jede
von den 5 Elementaraussagen mit dem Faktor 0 versehen erschiene.
Dagegen ist die Aussage „Eins“ in obiger Auzahl mit eingerechnet,
obwol sie „nichtssagend“ ist, nämlich in Gestalt von
1, = a1 + α + β + γ + δ,
eine jede Möglichkeit offenlässt.]
Es würde x = 226 sein müssen, wären die additiven Kombinationen
der 26 unter a registrirten Fälle alle unter sich verschieden. Das sind
sie aber nicht, vielmehr kommen sie teilweise auf diese Fälle selbst oder
auf andere von ebendiesen Kombinationen zurück. Darum wird auch die
Zahl x erheblich kleiner sein. Um sie zu ermitteln, könnte man ver-
suchen, diese additiven Kombinationen etwa für die 24 in h, k, l, a1
monomischen von den 26 Aussagen selbst aufzustellen als Amben, Ternen
und so weiter bis zur „24-erne“ (vigintiquaterne) um eine jede derselben
auf ihre Verschiedenheit von den ihr vorhergegangenen zu untersuchen —
zu welchem Ende die kombinatorischen Summen etwa je zu „entwickeln“
*) Man überzeugt sich davon unschwer, auch bei der (nur bis zum Strich
genommen) ersten Kolonne, unter Berücksichtigung der Hülfsrelationen XV0, doch
wird dieser Nachweis durch spätere Betrachtungen überflüssig gemacht.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |