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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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Einleitung.
Im Grunde würde alsdann nur konkret und abstrakt genannt werden,
was eigentlich als abstrakt in erster und in zweiter Potenz oder --
wenn man will -- im ersten und im zweiten Grade (absolut genommen)
hingestellt werden müsste. -- Von einem selbst durch den Abstrak-
tionszprozess gewonnenen Objekte lassen sich ja häufig selbst wieder
Merkmale noch weiter fort abstrahiren.

b2) Nicht anders, wie in Hinsicht der Qualitäten verfährt man
auch bei (wahrgenommenen) Beziehungen zwischen Dingen: auch solche
mögen wir mit Eigennamen belehnen.

Bemerken wir z. B., dass drei gewisse Sterne ein gleichschenkliges
Dreieck bilden, dessen Schenkel fast doppelt so lang ist, wie die Grund-
linie (und zwar allemal wieder, wenn sie allnächtlich wiederkehren), so
können wir zunächst die Figur oder Gruppe selbst als ein Sternbild (und
Konkretum) mit einem Eigennamen bezeichnen; aber wir können sogar auch
das genannte abstrakte Seitenverhältniss (von nahe zwei zu eins), desgleichen
den Neigungswinkel a des einen Schenkels gegen den andern, etc. als
"Ding" je mit einem aparten Eigennamen belegen (falls solches uns der
Mühe wert erschiene). Ich will dies hier besonders hervorheben, um zu
erinnern, dass ich das Wort "Ding" in unsern Betrachtungen stets so all-
gemein wie möglich gefasst wissen möchte, und in diesem Sinne für jedes
(nach Ort, Zeit und Abstraktionsmodus) völlig bestimmte "Ding" einen
"Eigennamen" für zulässig erachten muss. Einen solchen stellt allemal
schon die Beschreibung vor, durch welche uns das zu denkende, zu be-
trachtende Ding als ein singulares, unzweifelhaft bestimmtes kund gegeben
wird -- wenngleich die letztere der für Namen in der Regel wünschens-
werten Kürze entbehren wird, und um ihrer teilhaftig zu werden etwa
durch einen Buchstaben ad hoc zu ersetzen wäre.

Auch der Gewinn z. B., den ein bestimmtes Geschäft für einen be-
stimmten Teilhaber N. N. abwerfen wird -- wir mögen denselben ja kh
nennen --, ist so ein Eigenname, und ebenso würde sein Anrecht auf
diesen Gewinn ein solcher sein.

g2) Und nicht blos die Dinge aus der Aussenwelt, wie in früheren
Beispielen, sondern auch solche aus der Welt des Bewusstseins, aus dem
Geistesleben, sind eines Eigennamens fähig, und sie werden eines solchen
teilhaftig, sobald wir sie mit Worten unverkennbar charakterisiren.

Auch meine Absicht, nachher spaziren zu gehen, die freudige Über-
raschung, die (ein bestimmter) Jemand beim Erfahren einer gewissen an-
genehmen Nachricht empfinden wird, die Eifersucht, die zwei bestimmte
Nebenbuhler zur Zeit auf einander haben -- alles dies (immer in der
suppositio nominalis betrachtet) sind Eigennamen.

d2) Was ein Eigenname bedeutet, das werden wir häufig als
etwas Spezielles, Individuelles, als ein "Individuum" unter den Objekten

Einleitung.
Im Grunde würde alsdann nur konkret und abstrakt genannt werden,
was eigentlich als abstrakt in erster und in zweiter Potenz oder —
wenn man will — im ersten und im zweiten Grade (absolut genommen)
hingestellt werden müsste. — Von einem selbst durch den Abstrak-
tionszprozess gewonnenen Objekte lassen sich ja häufig selbst wieder
Merkmale noch weiter fort abstrahiren.

β2) Nicht anders, wie in Hinsicht der Qualitäten verfährt man
auch bei (wahrgenommenen) Beziehungen zwischen Dingen: auch solche
mögen wir mit Eigennamen belehnen.

Bemerken wir z. B., dass drei gewisse Sterne ein gleichschenkliges
Dreieck bilden, dessen Schenkel fast doppelt so lang ist, wie die Grund-
linie (und zwar allemal wieder, wenn sie allnächtlich wiederkehren), so
können wir zunächst die Figur oder Gruppe selbst als ein Sternbild (und
Konkretum) mit einem Eigennamen bezeichnen; aber wir können sogar auch
das genannte abstrakte Seitenverhältniss (von nahe zwei zu eins), desgleichen
den Neigungswinkel α des einen Schenkels gegen den andern, etc. als
„Ding“ je mit einem aparten Eigennamen belegen (falls solches uns der
Mühe wert erschiene). Ich will dies hier besonders hervorheben, um zu
erinnern, dass ich das Wort „Ding“ in unsern Betrachtungen stets so all-
gemein wie möglich gefasst wissen möchte, und in diesem Sinne für jedes
(nach Ort, Zeit und Abstraktionsmodus) völlig bestimmte „Ding“ einen
„Eigennamen“ für zulässig erachten muss. Einen solchen stellt allemal
schon die Beschreibung vor, durch welche uns das zu denkende, zu be-
trachtende Ding als ein singulares, unzweifelhaft bestimmtes kund gegeben
wird — wenngleich die letztere der für Namen in der Regel wünschens-
werten Kürze entbehren wird, und um ihrer teilhaftig zu werden etwa
durch einen Buchstaben ad hoc zu ersetzen wäre.

Auch der Gewinn z. B., den ein bestimmtes Geschäft für einen be-
stimmten Teilhaber N. N. abwerfen wird — wir mögen denselben ja χ
nennen —, ist so ein Eigenname, und ebenso würde sein Anrecht auf
diesen Gewinn ein solcher sein.

γ2) Und nicht blos die Dinge aus der Aussenwelt, wie in früheren
Beispielen, sondern auch solche aus der Welt des Bewusstseins, aus dem
Geistesleben, sind eines Eigennamens fähig, und sie werden eines solchen
teilhaftig, sobald wir sie mit Worten unverkennbar charakterisiren.

Auch meine Absicht, nachher spaziren zu gehen, die freudige Über-
raschung, die (ein bestimmter) Jemand beim Erfahren einer gewissen an-
genehmen Nachricht empfinden wird, die Eifersucht, die zwei bestimmte
Nebenbuhler zur Zeit auf einander haben — alles dies (immer in der
suppositio nominalis betrachtet) sind Eigennamen.

δ2) Was ein Eigenname bedeutet, das werden wir häufig als
etwas Spezielles, Individuelles, als ein „Individuum“ unter den Objekten

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[61/0081] Einleitung. Im Grunde würde alsdann nur konkret und abstrakt genannt werden, was eigentlich als abstrakt in erster und in zweiter Potenz oder — wenn man will — im ersten und im zweiten Grade (absolut genommen) hingestellt werden müsste. — Von einem selbst durch den Abstrak- tionszprozess gewonnenen Objekte lassen sich ja häufig selbst wieder Merkmale noch weiter fort abstrahiren. β2) Nicht anders, wie in Hinsicht der Qualitäten verfährt man auch bei (wahrgenommenen) Beziehungen zwischen Dingen: auch solche mögen wir mit Eigennamen belehnen. Bemerken wir z. B., dass drei gewisse Sterne ein gleichschenkliges Dreieck bilden, dessen Schenkel fast doppelt so lang ist, wie die Grund- linie (und zwar allemal wieder, wenn sie allnächtlich wiederkehren), so können wir zunächst die Figur oder Gruppe selbst als ein Sternbild (und Konkretum) mit einem Eigennamen bezeichnen; aber wir können sogar auch das genannte abstrakte Seitenverhältniss (von nahe zwei zu eins), desgleichen den Neigungswinkel α des einen Schenkels gegen den andern, etc. als „Ding“ je mit einem aparten Eigennamen belegen (falls solches uns der Mühe wert erschiene). Ich will dies hier besonders hervorheben, um zu erinnern, dass ich das Wort „Ding“ in unsern Betrachtungen stets so all- gemein wie möglich gefasst wissen möchte, und in diesem Sinne für jedes (nach Ort, Zeit und Abstraktionsmodus) völlig bestimmte „Ding“ einen „Eigennamen“ für zulässig erachten muss. Einen solchen stellt allemal schon die Beschreibung vor, durch welche uns das zu denkende, zu be- trachtende Ding als ein singulares, unzweifelhaft bestimmtes kund gegeben wird — wenngleich die letztere der für Namen in der Regel wünschens- werten Kürze entbehren wird, und um ihrer teilhaftig zu werden etwa durch einen Buchstaben ad hoc zu ersetzen wäre. Auch der Gewinn z. B., den ein bestimmtes Geschäft für einen be- stimmten Teilhaber N. N. abwerfen wird — wir mögen denselben ja χ nennen —, ist so ein Eigenname, und ebenso würde sein Anrecht auf diesen Gewinn ein solcher sein. γ2) Und nicht blos die Dinge aus der Aussenwelt, wie in früheren Beispielen, sondern auch solche aus der Welt des Bewusstseins, aus dem Geistesleben, sind eines Eigennamens fähig, und sie werden eines solchen teilhaftig, sobald wir sie mit Worten unverkennbar charakterisiren. Auch meine Absicht, nachher spaziren zu gehen, die freudige Über- raschung, die (ein bestimmter) Jemand beim Erfahren einer gewissen an- genehmen Nachricht empfinden wird, die Eifersucht, die zwei bestimmte Nebenbuhler zur Zeit auf einander haben — alles dies (immer in der suppositio nominalis betrachtet) sind Eigennamen. δ2) Was ein Eigenname bedeutet, das werden wir häufig als etwas Spezielles, Individuelles, als ein „Individuum“ unter den Objekten

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/81>, abgerufen am 04.12.2024.