dings ganz aus U, jedoch irgendwie, herausgegriffen, so wäre ein Fall denkbar, wie ihn die folgende Figur versinnlicht: wo zwar A und B
[Abbildung]
[Abbildung]
Fig. 32.
ganz in X liegen, dagegen A + B doch nicht in X enthalten ist (vgl. An- hang 5, "Beleg 4"). Es brauchte dann (3+)' nicht zu gelten.
Nun aber sollte X einen Algorith- mus (innerhalb U) bedeuten, komple- tirt durch Hinzuziehung aller seiner nach den "Prinzipien" bedingten Kon- sequenzen. Wenn dieser A zur Folge hat, dessen ganzes Formelsystem in sich schliesst, desgl. B zur Folge hat, so hat er auch alles das zur Folge, was kraft der Prinzipien aus A und B zusammen noch weiter gefolgert werden kann, d. h. er hat auch A + B zur Folge und schliesst dessen ganzes Formelsystem von Hause aus in sich.
Hiermit ist sorgfältigst erkannt, dass die Axiome I und II, sowie die Definitionen (1), (2), (3) des "identischen Kalkuls" auch in dem "logischen Kalkul" mit Algorithmen*) unmodifizirt Geltung haben.
Diese aber bildeten ausschliesslich die formale Grundlage für den ersten Teil jenes Kalkuls, soweit er in den Paragraphen 4, 5 bis 10, 11 der Theorie dargestellt ist. Folglich können wir auch alle aus dieser Grundlage streng deduktiv dort abgeleiteten Sätze jetzt ohne weiteres in den logischen Kalkul herübernehmen, die kleinen Buch- staben von ebendort in grosse umschreibend -- einschliesslich der ersten Subsumtion, Th. 25x), des Distributionsgesetzes.
Dass die zweite 26x) nicht gilt, werden wir gegen Schluss belegen (Anhang 5, "Beleg 5"); doch sei bemerkt, dass von dem nur diesen Zweck im Auge Habenden die vorhergehenden und nachfolgenden Be- lege des Anhang 5 überschlagen werden können.
Was vorstehend erörtert und festgesetzt worden an dem Substrat der resp. für die "Algorithmen" oder "Gruppen von Funktional- gleichungen", das lässt sich noch allgemeiner und für die Gruppen- theorie überhaupt aufrecht erhalten.
Der Begriff der "Gruppe" hat neuerdings fast in der gesamten Mathe- matik eine rapid steigende Bedeutung und zunehmend verbreitete Anwen-
*) Hätten wir ein umfassenderes Substrat gewählt, so wäre dieser auch als ein Kalkul mit Kalkuln zu bezeichnen.
Anhang 4.
dings ganz aus U, jedoch irgendwie, herausgegriffen, so wäre ein Fall denkbar, wie ihn die folgende Figur versinnlicht: wo zwar A und B
[Abbildung]
[Abbildung]
Fig. 32.
ganz in X liegen, dagegen A + B doch nicht in X enthalten ist (vgl. An- hang 5, „Beleg 4“). Es brauchte dann (3+)' nicht zu gelten.
Nun aber sollte X einen Algorith- mus (innerhalb U) bedeuten, komple- tirt durch Hinzuziehung aller seiner nach den „Prinzipien“ bedingten Kon- sequenzen. Wenn dieser A zur Folge hat, dessen ganzes Formelsystem in sich schliesst, desgl. B zur Folge hat, so hat er auch alles das zur Folge, was kraft der Prinzipien aus A und B zusammen noch weiter gefolgert werden kann, d. h. er hat auch A + B zur Folge und schliesst dessen ganzes Formelsystem von Hause aus in sich.
Hiermit ist sorgfältigst erkannt, dass die Axiome I und II, sowie die Definitionen (1), (2), (3) des „identischen Kalkuls“ auch in dem „logischen Kalkul“ mit Algorithmen*) unmodifizirt Geltung haben.
Diese aber bildeten ausschliesslich die formale Grundlage für den ersten Teil jenes Kalkuls, soweit er in den Paragraphen 4, 5 bis 10, 11 der Theorie dargestellt ist. Folglich können wir auch alle aus dieser Grundlage streng deduktiv dort abgeleiteten Sätze jetzt ohne weiteres in den logischen Kalkul herübernehmen, die kleinen Buch- staben von ebendort in grosse umschreibend — einschliesslich der ersten Subsumtion, Th. 25×), des Distributionsgesetzes.
Dass die zweite 26×) nicht gilt, werden wir gegen Schluss belegen (Anhang 5, „Beleg 5“); doch sei bemerkt, dass von dem nur diesen Zweck im Auge Habenden die vorhergehenden und nachfolgenden Be- lege des Anhang 5 überschlagen werden können.
Was vorstehend erörtert und festgesetzt worden an dem Substrat der resp. für die „Algorithmen“ oder „Gruppen von Funktional- gleichungen“, das lässt sich noch allgemeiner und für die Gruppen- theorie überhaupt aufrecht erhalten.
Der Begriff der „Gruppe“ hat neuerdings fast in der gesamten Mathe- matik eine rapid steigende Bedeutung und zunehmend verbreitete Anwen-
*) Hätten wir ein umfassenderes Substrat gewählt, so wäre dieser auch als ein Kalkul mit Kalkuln zu bezeichnen.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0648"n="628"/><fwplace="top"type="header">Anhang 4.</fw><lb/>
dings ganz aus <hirendition="#i">U</hi>, jedoch irgendwie, herausgegriffen, so wäre ein Fall<lb/>
denkbar, wie ihn die folgende Figur versinnlicht: wo zwar <hirendition="#i">A</hi> und <hirendition="#i">B</hi><lb/><figure/><figure><head>Fig. 32.</head></figure><lb/>
ganz in <hirendition="#i">X</hi> liegen, dagegen <hirendition="#i">A</hi> + <hirendition="#i">B</hi> doch<lb/>
nicht in <hirendition="#i">X</hi> enthalten ist (vgl. An-<lb/>
hang 5, „Beleg 4“). Es brauchte dann<lb/>
(3<hirendition="#sub">+</hi>)' nicht zu gelten.</p><lb/><p>Nun aber sollte <hirendition="#i">X</hi> einen <hirendition="#i">Algorith-<lb/>
mus</hi> (innerhalb <hirendition="#i">U</hi>) bedeuten, komple-<lb/>
tirt durch Hinzuziehung aller seiner<lb/>
nach den „Prinzipien“ bedingten Kon-<lb/>
sequenzen. Wenn dieser <hirendition="#i">A</hi> zur Folge<lb/>
hat, dessen ganzes Formelsystem in<lb/>
sich schliesst, desgl. <hirendition="#i">B</hi> zur Folge hat,<lb/>
so hat er auch alles das zur Folge, was kraft der Prinzipien aus <hirendition="#i">A</hi><lb/>
und <hirendition="#i">B</hi> zusammen noch weiter gefolgert werden kann, d. h. er hat<lb/>
auch <hirendition="#i">A</hi> + <hirendition="#i">B</hi> zur Folge und schliesst dessen ganzes Formelsystem von<lb/>
Hause aus in sich.</p><lb/><p>Hiermit ist sorgfältigst erkannt, dass die Axiome I und II, sowie<lb/>
die Definitionen (1), (2), (3) des „identischen Kalkuls“ auch in dem<lb/>„logischen Kalkul“ mit Algorithmen<noteplace="foot"n="*)">Hätten wir ein umfassenderes Substrat gewählt, so wäre dieser auch als<lb/>
ein Kalkul mit <hirendition="#i">Kalkuln</hi> zu bezeichnen.</note> unmodifizirt Geltung haben.</p><lb/><p>Diese aber bildeten ausschliesslich die formale Grundlage für den<lb/>
ersten Teil jenes Kalkuls, soweit er in den Paragraphen 4, 5 bis 10,<lb/>
11 der Theorie dargestellt ist. Folglich können wir auch alle aus<lb/>
dieser Grundlage streng deduktiv dort abgeleiteten Sätze jetzt ohne<lb/>
weiteres in den logischen Kalkul herübernehmen, die kleinen Buch-<lb/>
staben von ebendort in grosse umschreibend —<hirendition="#i">einschliesslich der ersten<lb/>
Subsumtion</hi>, Th. 25<hirendition="#sub">×</hi>), <hirendition="#i">des Distributionsgesetzes</hi>.</p><lb/><p>Dass die <hirendition="#i">zweite</hi> 26<hirendition="#sub">×</hi>) <hirendition="#i">nicht</hi> gilt, werden wir gegen Schluss belegen<lb/>
(Anhang 5, „Beleg 5“); doch sei bemerkt, dass von dem nur <hirendition="#i">diesen</hi><lb/>
Zweck im Auge Habenden die vorhergehenden und nachfolgenden Be-<lb/>
lege des Anhang 5 überschlagen werden können.</p><lb/><p>Was vorstehend erörtert und festgesetzt worden an dem Substrat<lb/>
der resp. für die „Algorithmen“ oder „Gruppen von Funktional-<lb/>
gleichungen“, das lässt sich noch allgemeiner und für die <hirendition="#i">Gruppen-<lb/>
theorie</hi> überhaupt aufrecht erhalten.</p><lb/><p>Der Begriff der „Gruppe“ hat neuerdings fast in der gesamten Mathe-<lb/>
matik eine rapid steigende Bedeutung und zunehmend verbreitete Anwen-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[628/0648]
Anhang 4.
dings ganz aus U, jedoch irgendwie, herausgegriffen, so wäre ein Fall
denkbar, wie ihn die folgende Figur versinnlicht: wo zwar A und B
[Abbildung]
[Abbildung Fig. 32.]
ganz in X liegen, dagegen A + B doch
nicht in X enthalten ist (vgl. An-
hang 5, „Beleg 4“). Es brauchte dann
(3+)' nicht zu gelten.
Nun aber sollte X einen Algorith-
mus (innerhalb U) bedeuten, komple-
tirt durch Hinzuziehung aller seiner
nach den „Prinzipien“ bedingten Kon-
sequenzen. Wenn dieser A zur Folge
hat, dessen ganzes Formelsystem in
sich schliesst, desgl. B zur Folge hat,
so hat er auch alles das zur Folge, was kraft der Prinzipien aus A
und B zusammen noch weiter gefolgert werden kann, d. h. er hat
auch A + B zur Folge und schliesst dessen ganzes Formelsystem von
Hause aus in sich.
Hiermit ist sorgfältigst erkannt, dass die Axiome I und II, sowie
die Definitionen (1), (2), (3) des „identischen Kalkuls“ auch in dem
„logischen Kalkul“ mit Algorithmen *) unmodifizirt Geltung haben.
Diese aber bildeten ausschliesslich die formale Grundlage für den
ersten Teil jenes Kalkuls, soweit er in den Paragraphen 4, 5 bis 10,
11 der Theorie dargestellt ist. Folglich können wir auch alle aus
dieser Grundlage streng deduktiv dort abgeleiteten Sätze jetzt ohne
weiteres in den logischen Kalkul herübernehmen, die kleinen Buch-
staben von ebendort in grosse umschreibend — einschliesslich der ersten
Subsumtion, Th. 25×), des Distributionsgesetzes.
Dass die zweite 26×) nicht gilt, werden wir gegen Schluss belegen
(Anhang 5, „Beleg 5“); doch sei bemerkt, dass von dem nur diesen
Zweck im Auge Habenden die vorhergehenden und nachfolgenden Be-
lege des Anhang 5 überschlagen werden können.
Was vorstehend erörtert und festgesetzt worden an dem Substrat
der resp. für die „Algorithmen“ oder „Gruppen von Funktional-
gleichungen“, das lässt sich noch allgemeiner und für die Gruppen-
theorie überhaupt aufrecht erhalten.
Der Begriff der „Gruppe“ hat neuerdings fast in der gesamten Mathe-
matik eine rapid steigende Bedeutung und zunehmend verbreitete Anwen-
*) Hätten wir ein umfassenderes Substrat gewählt, so wäre dieser auch als
ein Kalkul mit Kalkuln zu bezeichnen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 628. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/648>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.