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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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§ 8. Interpretation für Klassen.
Desgleichen können umgekehrt Sätze der letztern Art, d. i. Sätze mit
einem auf gewisse Art zusammengesetzten
PrädikatSubjekte
immer aufgelöst werden in eine Anzahl von als gleichzeitig gültig an-
zuerkennenden Sätzen vom nämlichen Subjekt resp. Prädikate und den
Elementen jenes zusammengesetzten
Prädikats als einzelnen PrädikatenSubjekts als einzelnen Subjekten
-- eine Zerfällung durch welche der Sinn jener Sätze seine Erklärung
findet, dieselben "auseinandergesetzt" werden.

Die "Zusammensetzung" erfolgt beidemal (sowol bei dem linker-
hand als bei dem rechterhand Gesagten) vermittelst der Konjunktion
"und", wozu nur zu bemerken ist, dass letztere nicht immer ausdrück-
lich gesprochen wird. Vielmehr pflegt bekanntlich statt "a und b
und c und d
" in der Regel blos gesagt zu werden:

"a, b, c und d", indem man alle Bindewörter, mit Ausnahme des
letzten, durch Kommata (Pausen) ersetzt -- und zwar sowol wenn a,
b, c, d Adjektive (oder auch Relativsätze) als wenn sie Substantive
bedeuten. Ähnlich später bei Adverbien. Exempel:

"Die Löwen sind Raubtiere, vom
Katzengeschlecht und im Oriente
heimisch" heisst: "Die Löwen sind
Raubtiere", "Die Löwen sind vom
Katzengeschlecht", "Die Löwen sind
Orientbewohner" -- ein sog. (be-
jahendes) "konjunktives" Urteil.
"Säuren, Basen und Salze sind
chemische Verbindungen" heisst:
"Säuren sind chemische Verbin-
dungen", "Basen sind chemische Ver-
bindungen" und "Salze sind che-
mische Verbindungen" -- sogenann-
tes "kopulatives" Urteil.

Der Sinn des erstern Satzes wird durch die drei letzten "aus-
einandergesetzt"; die drei letztern Sätze ziehen sich in den ersten
zusammen.

Es beherrscht, regulirt unser Schema im Grossen und Ganzen den
Gebrauch von "zusammengesetzten" nämlich aus andern abgeleiteten
Klassen in Subjekt und Prädikate, führt ihn zurück auf den schon be-
kannten Gebrauch der sie zusammensetzenden einfachen Klassen.

Indessen sind sowol in Bezug auf das Schema linker- als in Bezug
auf dasjenige rechterhand auch Ausnahmen zu konstatiren.

m) Links tritt eine Ausnahme zutage da, wo das Subjekt kon-
struirt erscheint mit einem der sog. "unbestimmten Zahlworter": "einige,
etliche, manche, gewisse, wenige, viele" -- auch "kein oder keine", des-
gleichen schon, wo es versehen ist mit dem unbestimmten Artikel "ein",
oder mit einer Zahlbestimmung überhaupt -- vergl. S. 180.

§ 8. Interpretation für Klassen.
Desgleichen können umgekehrt Sätze der letztern Art, d. i. Sätze mit
einem auf gewisse Art zusammengesetzten
PrädikatSubjekte
immer aufgelöst werden in eine Anzahl von als gleichzeitig gültig an-
zuerkennenden Sätzen vom nämlichen Subjekt resp. Prädikate und den
Elementen jenes zusammengesetzten
Prädikats als einzelnen PrädikatenSubjekts als einzelnen Subjekten
— eine Zerfällung durch welche der Sinn jener Sätze seine Erklärung
findet, dieselben „auseinandergesetzt“ werden.

Die „Zusammensetzung“ erfolgt beidemal (sowol bei dem linker-
hand als bei dem rechterhand Gesagten) vermittelst der Konjunktion
und“, wozu nur zu bemerken ist, dass letztere nicht immer ausdrück-
lich gesprochen wird. Vielmehr pflegt bekanntlich statt „a und b
und c und d
“ in der Regel blos gesagt zu werden:

a, b, c und d“, indem man alle Bindewörter, mit Ausnahme des
letzten, durch Kommata (Pausen) ersetzt — und zwar sowol wenn a,
b, c, d Adjektive (oder auch Relativsätze) als wenn sie Substantive
bedeuten. Ähnlich später bei Adverbien. Exempel:

„Die Löwen sind Raubtiere, vom
Katzengeschlecht und im Oriente
heimisch“ heisst: „Die Löwen sind
Raubtiere“, „Die Löwen sind vom
Katzengeschlecht“, „Die Löwen sind
Orientbewohner“ — ein sog. (be-
jahendes) „konjunktives“ Urteil.
„Säuren, Basen und Salze sind
chemische Verbindungen“ heisst:
„Säuren sind chemische Verbin-
dungen“, „Basen sind chemische Ver-
bindungen“ und „Salze sind che-
mische Verbindungen“ — sogenann-
tes „kopulatives“ Urteil.

Der Sinn des erstern Satzes wird durch die drei letzten „aus-
einandergesetzt“; die drei letztern Sätze ziehen sich in den ersten
zusammen.

Es beherrscht, regulirt unser Schema im Grossen und Ganzen den
Gebrauch von „zusammengesetzten“ nämlich aus andern abgeleiteten
Klassen in Subjekt und Prädikate, führt ihn zurück auf den schon be-
kannten Gebrauch der sie zusammensetzenden einfachen Klassen.

Indessen sind sowol in Bezug auf das Schema linker- als in Bezug
auf dasjenige rechterhand auch Ausnahmen zu konstatiren.

μ) Links tritt eine Ausnahme zutage da, wo das Subjekt kon-
struirt erscheint mit einem der sog. „unbestimmten Zahlworter“: „einige,
etliche, manche, gewisse, wenige, viele“ — auch „kein oder keine“, des-
gleichen schon, wo es versehen ist mit dem unbestimmten Artikel „ein“,
oder mit einer Zahlbestimmung überhaupt — vergl. S. 180.

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[231/0251] § 8. Interpretation für Klassen. Desgleichen können umgekehrt Sätze der letztern Art, d. i. Sätze mit einem auf gewisse Art zusammengesetzten Prädikat Subjekte immer aufgelöst werden in eine Anzahl von als gleichzeitig gültig an- zuerkennenden Sätzen vom nämlichen Subjekt resp. Prädikate und den Elementen jenes zusammengesetzten Prädikats als einzelnen Prädikaten Subjekts als einzelnen Subjekten — eine Zerfällung durch welche der Sinn jener Sätze seine Erklärung findet, dieselben „auseinandergesetzt“ werden. Die „Zusammensetzung“ erfolgt beidemal (sowol bei dem linker- hand als bei dem rechterhand Gesagten) vermittelst der Konjunktion „und“, wozu nur zu bemerken ist, dass letztere nicht immer ausdrück- lich gesprochen wird. Vielmehr pflegt bekanntlich statt „a und b und c und d“ in der Regel blos gesagt zu werden: „a, b, c und d“, indem man alle Bindewörter, mit Ausnahme des letzten, durch Kommata (Pausen) ersetzt — und zwar sowol wenn a, b, c, d Adjektive (oder auch Relativsätze) als wenn sie Substantive bedeuten. Ähnlich später bei Adverbien. Exempel: „Die Löwen sind Raubtiere, vom Katzengeschlecht und im Oriente heimisch“ heisst: „Die Löwen sind Raubtiere“, „Die Löwen sind vom Katzengeschlecht“, „Die Löwen sind Orientbewohner“ — ein sog. (be- jahendes) „konjunktives“ Urteil. „Säuren, Basen und Salze sind chemische Verbindungen“ heisst: „Säuren sind chemische Verbin- dungen“, „Basen sind chemische Ver- bindungen“ und „Salze sind che- mische Verbindungen“ — sogenann- tes „kopulatives“ Urteil. Der Sinn des erstern Satzes wird durch die drei letzten „aus- einandergesetzt“; die drei letztern Sätze ziehen sich in den ersten zusammen. Es beherrscht, regulirt unser Schema im Grossen und Ganzen den Gebrauch von „zusammengesetzten“ nämlich aus andern abgeleiteten Klassen in Subjekt und Prädikate, führt ihn zurück auf den schon be- kannten Gebrauch der sie zusammensetzenden einfachen Klassen. Indessen sind sowol in Bezug auf das Schema linker- als in Bezug auf dasjenige rechterhand auch Ausnahmen zu konstatiren. μ) Links tritt eine Ausnahme zutage da, wo das Subjekt kon- struirt erscheint mit einem der sog. „unbestimmten Zahlworter“: „einige, etliche, manche, gewisse, wenige, viele“ — auch „kein oder keine“, des- gleichen schon, wo es versehen ist mit dem unbestimmten Artikel „ein“, oder mit einer Zahlbestimmung überhaupt — vergl. S. 180.

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/251>, abgerufen am 25.11.2024.